An einer Musikschule anmelden
Beschreibung
Hinweise für Lage
Die Musikschule ist das Zentrum für die musikalische Bildung in Lage. Hier besteht die Möglichkeit ein Leben lang das Musizieren zu erlernen und auszuüben. Das Unterrichtsangebot reicht von der Elementaren Musikpädagogik für Kinder ab einem Alter von 18 Monaten über Instrumental- und Gesangsunterricht für Kinder, Jugendliche und Erwachsene bis hin zur studienvorbereitenden Ausbildung für künftige Berufsmusiker:innen.
Kooperationen
Als verlässliche und kompetente Bildungspartnerin kooperiert die Musikschule mit Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen und anderen Einrichtungen. Durch die kommunale Trägerschaft sind eine zuverlässige Organisation und eine sozialverträgliche Gebührensatzung gewährleistet. Die Ensembles der Musikschule bieten vielseitige Musiziermöglichkeiten. Die Schüler:innen bereichern durch ihre Auftritte innerhalb und außerhalb der Musikschule das kulturelle Leben der Stadt. Zahlreiche Konzerte und Veranstaltungen der Musikschule laden zum Musikgenuss ein.
Der Förderverein unterstützt die Arbeit der Musikschule unter anderem durch Hilfe bei Veranstaltungen, durch die Finanzierung von Instrumenten, durch die besondere Unterstützung bedürftiger Schüler:innen durch die Organisation einer jährlichen Konzertreihe.
Die Musikschule ist im Technikum, dem Kulturzentrum der Stadt Lage, untergebracht.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Ggf. Nachweise von Vorkenntnissen
Ggf. Nachweise von Leistungsempfang
Voraussetzungen
Man braucht grundsätzlich keine musikalischen Vorkenntnisse zu haben, um an einer Musikschule zu beginnen. Die nötigen Kenntnisse werden im Unterricht vermittelt.
Die Zulassung zu einzelnen Unterrichtsarten kann allerdings vom Nachweis bestimmter Vorkenntnisse bzw. von einer Eignungsprüfung abhängig gemacht werden. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung durch einen gesetzlichen Vertreter vorzunehmen.
Rechtsgrundlage(n)
Schulordnung und Entgeltordnung der jeweiligen Musikschule
Die jeweilige kommunale Satzung
Verfahrensablauf
Die Beantragung erfolgt über einen digitalen Antragsassistenten.
- Es ist eine Authentifizierung mit dem Servicekonto.NRW notwendig.
- Bitte machen Sie Ihre Angaben in den dazu bezeichneten Feldern, reichen den Antrag online ein und bestätigen Sie die Zahlung der Gebühr.
- Während des Ausfüllvorgangs wird auf die Möglichkeit der ermäßigten Gebühr hingewiesen.
- Sie haben die Möglichkeit Dokumente hochzuladen, um eine Ermäßigung zu erhalten.
- Ob eine Ermäßigung gewährt werden kann, prüft Ihre Musikschule nach Eingang des Antrags.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Auch zur Kündigung der Mitgliedschaft an einer Musikschule sind oftmals bestimmte Fristen zu beachten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.12.2022
Stichwörter
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