MusikschuleOnline erledigen

    An einer Musikschule anmelden

    Sie haben die Möglichkeit sich an einer Musikschule anzumelden und dort das Kurs- und Instrumenteangebot in Form von Musikunterricht zu nutzen.

    Beschreibung

    Hinweise für Lage

    Die Musikschule ist das Zentrum für die musikalische Bildung in Lage. Hier besteht die Möglichkeit ein Leben lang das Musizieren zu erlernen und auszuüben. Das Unterrichtsangebot reicht von der Elementaren Musikpädagogik für Kinder ab einem Alter von 18 Monaten über Instrumental- und Gesangsunterricht für Kinder, Jugendliche und Erwachsene bis hin zur studienvorbereitenden Ausbildung für künftige Berufsmusiker:innen.

    Kooperationen

    Als verlässliche und kompetente Bildungspartnerin kooperiert die Musikschule mit Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen und anderen Einrichtungen. Durch die kommunale Trägerschaft sind eine zuverlässige Organisation und eine sozialverträgliche Gebührensatzung gewährleistet. Die Ensembles der Musikschule bieten vielseitige Musiziermöglichkeiten. Die Schüler:innen bereichern durch ihre Auftritte innerhalb und außerhalb der Musikschule das kulturelle Leben der Stadt. Zahlreiche Konzerte und Veranstaltungen der Musikschule laden zum Musikgenuss ein.

    Der Förderverein unterstützt die Arbeit der Musikschule unter anderem durch Hilfe bei Veranstaltungen, durch die Finanzierung von Instrumenten, durch die besondere Unterstützung bedürftiger Schüler:innen durch die Organisation einer jährlichen Konzertreihe.

    Die Musikschule ist im Technikum, dem Kulturzentrum der Stadt Lage, untergebracht.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6511808a2bd7598a1b53d143896c4fc2

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachteam Musikschule

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 124

    32791 Lage

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05232 17666

    Fax: 05232 929057

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Ggf. Nachweise von Vorkenntnissen 
    Ggf. Nachweise von Leistungsempfang

    Voraussetzungen

    Man braucht grundsätzlich keine musikalischen Vorkenntnisse zu haben, um an einer Musikschule zu beginnen. Die nötigen Kenntnisse werden im Unterricht vermittelt.

    Die Zulassung zu einzelnen Unterrichtsarten kann allerdings vom Nachweis bestimmter Vorkenntnisse bzw. von einer Eignungsprüfung abhängig gemacht werden. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung durch einen gesetzlichen Vertreter vorzunehmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Schulordnung und Entgeltordnung der jeweiligen Musikschule

    Die jeweilige kommunale Satzung  

    Verfahrensablauf

    Die Beantragung erfolgt über einen digitalen Antragsassistenten. 

    • Es ist eine Authentifizierung mit dem Servicekonto.NRW notwendig.
    • Bitte machen Sie Ihre Angaben in den dazu bezeichneten Feldern, reichen den Antrag online ein und bestätigen Sie die Zahlung der Gebühr.
    • Während des Ausfüllvorgangs wird auf die Möglichkeit der ermäßigten Gebühr hingewiesen.
    • Sie haben die Möglichkeit Dokumente hochzuladen, um eine Ermäßigung zu erhalten.
    • Ob eine Ermäßigung gewährt werden kann, prüft Ihre Musikschule nach Eingang des Antrags.

    Fristen

    Es gibt unterschiedliche Anmeldefristen die je nach Musikschule variieren.

    Bearbeitungsdauer

    Abhängig von der jeweiligen Musikschule und der Nachfrage für ein bestimmtes Kursangebot.

    Kosten

    Für den Unterricht an Musikschulen und für die Überlassung von Musikinstrumenten werden Gebühren erhoben, die in Musikschulgebührensatzungen festgelegt sind. Das Schulgeld kann auf Antrag ermäßigt oder erlassen werden. Die Gebührensatzung regelt die Möglichkeit von Ermäßigungen: so können mehrere Kinder derselben Familie, allgemein förderfähige Familien oder Empfänger:innen von Leistungen nach dem dem SGB II oder dem SGB XII in den Genuss einer Ermäßigung kommen, sofern der Beleg bei Antragserstellung vorliegt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auch zur Kündigung der Mitgliedschaft an einer Musikschule sind oftmals bestimmte Fristen zu beachten. 

    Weitere Informationen

    - Homepage der Musikschule - Homepage der Gemeinde - regionale Musikverbünde - Webseiten des Landesverband der Musikschulen in Nordrhein-Westfalen e.V.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Lage

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de