MusikschuleOnline erledigen

    An einer Musikschule anmelden

    Sie haben die Möglichkeit sich an einer Musikschule anzumelden und dort das Kurs- und Instrumenteangebot in Form von Musikunterricht zu nutzen.

    Beschreibung

    Hinweise für Lüdinghausen

    Das Musizieren gehört zu den menschlichen Lebensäußerungen wie die Sprache. Und ähnlich wie die Sprache will es auch gelernt sein.

    "Ohne Musik wäre das Leben ein Irrtum", so formulierte es Friedrich Nietzsche. "Die Sprache der Musik zu erlernen und das Glück zu erfahren, mit anderen zusammen zu musizieren, das ist die Aufgabe unserer Musikschule" sagte einmal unser früherer Musikschulleiter Dr. Hans Wolfgang Schneider.

    Viele Gründe bewegen die Musikschüler von 2. Lebensjahr bis ins Rentenalter:

    •  Aktives Musizieren ist ein Herausforderung für Körper und Geist in jedem Lebensalter

     

    •  Üben und Spielen seines Lieblingsinstrument schenkt emotionale Erfüllung

     

    •  Gemeinsames Musizieren schult gegenseitige Aufmerksamkeit und Teamgeist

     

    •  Spielen von Musik aus verschiedenen Ländern und Zeiten öffnet Welten



    Der Musikschulkreis Lüdinghausen ist die kommunale Musikschule für die Städte und Gemeinden Lüdinghausen, Nordkirchen, Olfen, Senden und Werne.

    Unser Angebot:

    • "Fingermusik & Krabbelgesang" für Kinder ab 12 Monaten und einem Elternteil
    • Musikalische Früherziehung ab etwa dem 4. Lebensjahr
    • "Jedem Kind ein Instrument,Tanzen, Singen" (JeKits) in den Grundschulen in Werne, Olfen und Senden-Ottmarsbocholt
    • Instrumentalunterricht auf Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass, Blockflöte, Querflöte, Oboe, Klarinette, Saxophon, Fagott, Horn, Trompete, Posaune, Tuba, Schlagwerk, Klavier, Keyboard, Gitarre, E-Gitarre, Akkordeon, Harfe und Gesang
    • Ensembleunterricht in kleinen Gruppen (Querflötenensemble, Streichquartett, Saxophonquartett, Pop-Band, Blechbläserensemble u.a. je nach Bedarf)
    • Kooperation mit Kindergärten, Grund- und weiterbildenden Schulen
    • Orchesterarbeit in mehreren Stufen (Streicher-Vororchester I. und II. Stufe, Bläser-Vororchester, Jugendsinfonieorchester)
    • Organisation von Klassenvorspielen, Schüler- und Lehrerkonzerten sowie Orchesterkonzerten
    • Musikalische Ausgestaltung zahlreicher Festakte und Feierstunden zahlreicher Institutionen und Vereinen
    • Elternmitarbeit über den Förderverein


    Welche Voraussetzungen sind nötig?
    Alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen können ohne Vorkenntnisse mit Instrumentalunterricht beginnen, sofern bei unseren Lehrkräften ein Platz frei ist. Bei Kindern ist es empfehlenswert, vorher einen Kurs in musikalischer Früherziehung besucht zu haben; dies ist aber keine Verpflichtung.

    Wie kann man sich anmelden?
    Unterricht kann jeder erhalten, der in einer der fünf Mitgliedsgemeinden wohnt. Rufen Sie im Büro des Musikschulkreises unter 02591/926451 an oder aber besuchen Sie unsere Internetseite  https://musikschulkreis.de/ und füllen Sie  ein Anmeldeformular aus.

    Wir vermitteln möglichst kurzfristig den Kontakt zu einer unserer Lehrkräfte für einen unverbindlichen Informationstermin. Ist dann ein Unterrichtsplatz frei, erhalten Sie die Unterrichtszusage. Danach vereinbaren Sie mit der Lehrkraft den Unterrichtstermin und den Beginn des Unterrichts.

    Selbstverständlich ist Unterrichtsort in der Regel der Wohnort der Schüler*innen. In Lüdinghausen verfügen wir über die Villa Westerholt und führen dort den Großteil des Unterrichts durch. Weiterhin verfügen wir über einen Probenraum im Gebäudeensemble des Gymnasiums Canisianum.
    In Werne, Senden und Olfen  findet der Unterricht in Schulgebäuden statt. In Nordkirchen stehen uns für den Unterricht auch Räume im Bürgerhaus zur Verfügung.

    In Ensembles und der Musiktheorie können auch Schüler/innen aus anderen Gemeinden mitwirken.
    Abmeldungen sind jeweils zu einem Schulhalbjahr möglich und müssen drei Monate vor Ablauf des Termins schriftlich (geht auch per Email) im Büro der Musikschule vorliegen.
    Der Unterricht wird als durchlaufender Unterricht wie an den allgemeinbildenden Schulen durchgeführt. Nur die Musikalischen Früherziehung und speziell ausgewiesene Angebote werden in zeitlich begrenzten Kursen angeboten. Ferien und Feiertage richten sich nach den allgemeinbildenden Schulen.

    Sie haben noch kein Instrument?
    Kein Problem - die Musikschule hat eine große Zahl an Leihinstrumenten in ihrem Bestand, die Sie bis zum Kauf eines eigenen Instruments mieten können.

    Was kostet der Unterricht?

    Die derzeitigen Kosten für den Musikschulunterricht entnehmen Sie bitte der Gebührensatzung.  

    Gibt es Ermäßigungen?
    Als kommunale Schule gewähren wir natürlich soziale Ermäßigungen. Familien mit mehreren Kindern erhalten eine Geschwisterermäßigung: bei 2 Kindern 20%, bei 3 Kindern 30% usw. auf die volle Gebühr (Ausnahme: Elementarunterrichte). Es kann auch eine Sozialermäßigung bis zu 75% gewährt werden.

    Unterricht der Musikschule ist förderfähig auch für Leistungen aus dem Bildungs-und Teilhabepaket.

    Im Förderverein
    sind Eltern aktiv und unterstützen die Arbeit der Musikschule durch

    • Kauf von Musikinstrumenten

    • Förderung von Kindern aus sozial schwachen Familien

    • Hilfe bei der Organisation und Durchführung von Musikschulkonzerten und -feiern


    Kontakt: http://www.fv-musikschulkreis-luedinghausen.de

    Büro der Musikschule
    Schulleiter:   Matthias Lichtenfeld                            Tel: 02591 - 926 450
                         Email:

    Verwaltung:  Telefonzentrale: 02591 - 926 451   

                         Karin Möllers                                       Tel: 02591 - 926 452
                         moellers@stadt-luedinghausen.de
                        
                        Nele Breuer                                          Tel: 02591 - 926 451
                         n.breuer@stadt-luedinghausen.de                     

    Ortsrecht
    • Gleichlautende Satzungen und Gebührensatzungen der "Musikschule Lüdinghausen", "Musikschule Nordkirchen", "Musikschule Olfen", "Musikschule Senden" und "Musikschule Werne" im Musikschulkreis Lüdinghausen
    • ÖrV Musikschule, gleichlautend abgeschlossen mit den Gemeinden Nordkirchen, Olfen, Senden und Werne

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ebe35fc63d5fdab726eade1418c5164d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich 4: Bildung, Sport und Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Borg 2

    59348 Lüdinghausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02591 926-400

    Fax: 02591 926-409

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Ggf. Nachweise von Vorkenntnissen 
    Ggf. Nachweise von Leistungsempfang

    Voraussetzungen

    Man braucht grundsätzlich keine musikalischen Vorkenntnisse zu haben, um an einer Musikschule zu beginnen. Die nötigen Kenntnisse werden im Unterricht vermittelt.

    Die Zulassung zu einzelnen Unterrichtsarten kann allerdings vom Nachweis bestimmter Vorkenntnisse bzw. von einer Eignungsprüfung abhängig gemacht werden. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung durch einen gesetzlichen Vertreter vorzunehmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Schulordnung und Entgeltordnung der jeweiligen Musikschule

    Die jeweilige kommunale Satzung  

    Verfahrensablauf

    Die Beantragung erfolgt über einen digitalen Antragsassistenten. 

    • Es ist eine Authentifizierung mit dem Servicekonto.NRW notwendig.
    • Bitte machen Sie Ihre Angaben in den dazu bezeichneten Feldern, reichen den Antrag online ein und bestätigen Sie die Zahlung der Gebühr.
    • Während des Ausfüllvorgangs wird auf die Möglichkeit der ermäßigten Gebühr hingewiesen.
    • Sie haben die Möglichkeit Dokumente hochzuladen, um eine Ermäßigung zu erhalten.
    • Ob eine Ermäßigung gewährt werden kann, prüft Ihre Musikschule nach Eingang des Antrags.

    Fristen

    Es gibt unterschiedliche Anmeldefristen die je nach Musikschule variieren.

    Bearbeitungsdauer

    Abhängig von der jeweiligen Musikschule und der Nachfrage für ein bestimmtes Kursangebot.

    Kosten

    Für den Unterricht an Musikschulen und für die Überlassung von Musikinstrumenten werden Gebühren erhoben, die in Musikschulgebührensatzungen festgelegt sind. Das Schulgeld kann auf Antrag ermäßigt oder erlassen werden. Die Gebührensatzung regelt die Möglichkeit von Ermäßigungen: so können mehrere Kinder derselben Familie, allgemein förderfähige Familien oder Empfänger:innen von Leistungen nach dem dem SGB II oder dem SGB XII in den Genuss einer Ermäßigung kommen, sofern der Beleg bei Antragserstellung vorliegt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auch zur Kündigung der Mitgliedschaft an einer Musikschule sind oftmals bestimmte Fristen zu beachten. 

    Weitere Informationen

    - Homepage der Musikschule - Homepage der Gemeinde - regionale Musikverbünde - Webseiten des Landesverband der Musikschulen in Nordrhein-Westfalen e.V.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Lüdinghausen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de