Musikschule
Beschreibung
Hinweise für Stadtlohn
Musikschulen sind Bildungseinrichtungen, deren wesentliche Aufgaben die Vermittlung einer musikalischen Grundbildung, die Herausbildung des Nachwuchses für das Laien- und Liebhabermusizieren, die Begabtenfindung und Begabtenförderung sowie die mögliche Vorbereitung auf ein Berufsstudium sind.
Über ein digitales Anmeldeformular haben Sie die Möglichkeit, sich an der Musikschule anzumelden. Nachdem der Antrag ausgefüllt und eingereicht wurde, erhalten Sie Ihre Bestätigigung durch die Musikschule. Ein Unterrichtsvertrag kommt erst nach erfolgter Terminabsprache, Einteilung und Zusendung der Aufnahmebestätigung durch die Musikschule zustande. In der Regel legt die Musikschule die Lehrkraft fest.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Stadtlohn
Ggf. Nachweise von Leistungsempfang und Familienpass
Voraussetzungen
Hinweise für Stadtlohn
Man benötigt grundsätzlich keine musikalischen Vorkenntnisse, um an einer Musikschule zu beginnen. Die nötigen Kenntnisse werden im Unterricht vermittelt.
Die Zulassung zu einzelnen Unterrichtsarten kann allerdings vom Nachweis bestimmter Vorkenntnisse abhängig gemacht werden. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung durch einen gesetzlichen Vertreter vorzunehmen.
Rechtsgrundlage(n)
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Satzung über die Musikschule der Stadt Stadtlohn
Schulordnung für die Musikschule der Stadt Stadtlohn
Verfahrensablauf
Hinweise für Stadtlohn
Die Beantragung erfolgt über ein digitales Anmeldeformular.
- Bitte machen Sie Ihre Angaben in den dazu bezeichneten Feldern und reichen den Antrag online ein.
- Ob eine Ermäßigung gewährt werden kann, prüft die Musikschule nach Eingang des Antrags.
Fristen
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Eine Anmeldung ist jederzeit möglich.
Abmeldungen vom Unterricht sind nur zum 31.03. oder zum 30.09. eines Jahres (Abmeldetermine) möglich. Sie müssen spätestens vier Wochen vor dem Abmeldetermin schriftlich bei der Musikschule oder ihrer Trägerin eingegangen sein.
Bearbeitungsdauer
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Abhängig von der Nachfrage für ein bestimmtes Kurs- oder Instrumentenangebot.
Kosten
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Für den Unterricht an Musikschulen und für die Überlassung von Musikinstrumenten werden Gebühren erhoben, die in der Musikschulsatzung festgelegt sind.
Die Gebühren können auf Antrag ermäßigt oder erlassen werden. Die Musikschulsatzung regelt die Möglichkeit von Ermäßigungen:
- Teilnehmerermäßigung
Bei Teilnahme mehrerer Geschwister am Unterricht ermäßigt sich jeweils die Gebühr bei zwei Geschwistern um 20 %, bei drei Geschwistern um 30 %, bei vier Geschwistern um 40 %, bei fünf und mehr Geschwistern um 50 % der vollen Gebühr. Das Fach Musiziergemeinschaften wird bei der Teilnehmerermäßigung nicht berücksichtigt. Erwachsenen wird keine Teilnehmerermäßigung gewährt. - Sozialermäßigung
Die Gebühr für Musikschülerinnen und Musikschüler wird über die sonstigen Vergünstigungen hinaus um weitere 50 % ermäßigt. Das gilt nicht für Erwachsene und Senioren. Der Leistungsempfang muss nachgewiesen werden. - Familienpass
Bei Vorlage eines Familienpasses wird die Gebühr über die Teilnehmerermäßigung hinaus um weitere 10 % ermäßigt. - Begabtenförderung
Aus Gründen der Begabtenförderung kann die Trägerin der Musikschule weitere Gebührenermäßigungen bis zum Absehen von Gebühren zulassen. - Härtefälle
In besonderen Härtefällen kann die Trägerin der Musikschule weitere Gebührenermäßigungen bis zum Absehen von Gebühren zulassen.
Hinweise (Besonderheiten)
Auch zur Kündigung der Mitgliedschaft an einer Musikschule sind oftmals bestimmte Fristen zu beachten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.12.2022