Musikschule

    Musikschule

    Sie haben die Möglichkeit sich an einer Musikschule anzumelden und dort das Kurs- und Instrumenteangebot in Form von Musikunterricht zu nutzen.

    Beschreibung

    Hinweise für Stadtlohn

    Allgemeine Informationen

    Musikschulen sind Bildungseinrichtungen, deren wesentliche Aufgaben die Vermittlung einer musikalischen Grundbildung, die Herausbildung des Nachwuchses für das Laien- und Liebhabermusizieren, die Begabtenfindung und Begabtenförderung sowie die mögliche Vorbereitung auf ein Berufsstudium sind.

    Über ein digitales Anmeldeformular haben Sie die Möglichkeit, sich an der Musikschule anzumelden. Nachdem der Antrag ausgefüllt und eingereicht wurde, erhalten Sie Ihre Bestätigigung durch die Musikschule. Ein Unterrichtsvertrag kommt erst nach erfolgter Terminabsprache, Einteilung und Zusendung der Aufnahmebestätigung durch die Musikschule zustande. In der Regel legt die Musikschule die Lehrkraft fest.



    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_cf734829727b28ec4f2340f77661ce6e

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 06.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Musikschule

    Adresse

    Hausanschrift

    Josefstraße 9

    48703 Stadtlohn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02563 97698

    Fax: 02563 205038

    E-Mail: musikschule@stadtlohn.de

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Musikschule

    Adresse

    Hausanschrift

    Josefstraße 9

    48703 Stadtlohn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02563 97698

    Fax: 02563 205038

    E-Mail: musikschule@stadtlohn.de

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Stadtlohn

    Ggf. Nachweise von Leistungsempfang und Familienpass

    Voraussetzungen

    Hinweise für Stadtlohn

    Man benötigt grundsätzlich keine musikalischen Vorkenntnisse, um an einer Musikschule zu beginnen. Die nötigen Kenntnisse werden im Unterricht vermittelt.

    Die Zulassung zu einzelnen Unterrichtsarten kann allerdings vom Nachweis bestimmter Vorkenntnisse abhängig gemacht werden. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung durch einen gesetzlichen Vertreter vorzunehmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Stadtlohn

    Satzung über die Musikschule der Stadt Stadtlohn

    Schulordnung für die Musikschule der Stadt Stadtlohn

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Stadtlohn

    Die Beantragung erfolgt über ein digitales Anmeldeformular.

    • Bitte machen Sie Ihre Angaben in den dazu bezeichneten Feldern und reichen den Antrag online ein.
    • Ob eine Ermäßigung gewährt werden kann, prüft die Musikschule nach Eingang des Antrags.

    Fristen

    Hinweise für Stadtlohn

    Eine Anmeldung ist jederzeit möglich.

    Abmeldungen vom Unterricht sind nur zum 31.03. oder zum 30.09. eines Jahres (Abmeldetermine) möglich. Sie müssen spätestens vier Wochen vor dem Abmeldetermin schriftlich bei der Musikschule oder ihrer Trägerin eingegangen sein.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Stadtlohn

    Abhängig von der Nachfrage für ein bestimmtes Kurs- oder Instrumentenangebot.

    Kosten

    Hinweise für Stadtlohn

    Für den Unterricht an Musikschulen und für die Überlassung von Musikinstrumenten werden Gebühren erhoben, die in der Musikschulsatzung festgelegt sind.

    Die Gebühren können auf Antrag ermäßigt oder erlassen werden. Die Musikschulsatzung regelt die Möglichkeit von Ermäßigungen:

    • Teilnehmerermäßigung
      Bei Teilnahme mehrerer Geschwister am Unterricht ermäßigt sich jeweils die Gebühr bei zwei Geschwistern um 20 %, bei drei Geschwistern um 30 %, bei vier Geschwistern um 40 %, bei fünf und mehr Geschwistern um 50 % der vollen Gebühr. Das Fach Musiziergemeinschaften wird bei der Teilnehmerermäßigung nicht berücksichtigt. Erwachsenen wird keine Teilnehmerermäßigung gewährt.
    • Sozialermäßigung
      Die Gebühr für Musikschülerinnen und Musikschüler wird über die sonstigen Vergünstigungen hinaus um weitere 50 % ermäßigt. Das gilt nicht für Erwachsene und Senioren. Der Leistungsempfang muss nachgewiesen werden.
    • Familienpass
      Bei Vorlage eines Familienpasses wird die Gebühr über die Teilnehmerermäßigung hinaus um weitere 10 % ermäßigt.
    • Begabtenförderung
      Aus Gründen der Begabtenförderung kann die Trägerin der Musikschule weitere Gebührenermäßigungen bis zum Absehen von Gebühren zulassen.
    • Härtefälle
      In besonderen Härtefällen kann die Trägerin der Musikschule weitere Gebührenermäßigungen bis zum Absehen von Gebühren zulassen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auch zur Kündigung der Mitgliedschaft an einer Musikschule sind oftmals bestimmte Fristen zu beachten. 

    Weitere Informationen

    - Homepage der Musikschule - Homepage der Gemeinde - regionale Musikverbünde - Webseiten des Landesverband der Musikschulen in Nordrhein-Westfalen e.V.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de