An einer Musikschule anmelden
Beschreibung
Hinweise für Goch
Musikschulen sind Bildungseinrichtungen, deren wesentliche Aufgaben die Vermittlung einer musikalischen Grundbildung, die Herausbildung des Nachwuchses für das Laien- und Liebhabermusizieren, die Begabtenfindung und Begabtenförderung sowie die mögliche Vorbereitung auf ein Berufsstudium sind.
Im Kreis Kleve gibt es die Kreismusikschule des Kreises Kleve mit den Standorten in Kleve und Geldern.
Auf der Internetseite der Kreismusikschule des Kreises Kleve haben Sie die Möglichkeit, sich über das Unterrichtsangebot zu informieren. Auf der Internetseite gelangen Sie bei Interesse auch zum Anmeldeformular.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Schulverwaltung, Sportangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02823/320 - 0
E-Mail: schulverwaltungsamt@goch.de
erforderliche Unterlagen
Ggf. Nachweise von Vorkenntnissen
Ggf. Nachweise von Leistungsempfang
Voraussetzungen
Hinweise für Goch
Grundsätzlich werden keine musikalischen Voraussetzungen benötigt, um an einer Musikschule zu beginnen. Die nötigen Kenntnisse werden im Unterricht vermittelt.
Rechtsgrundlage(n)
Schulordnung und Entgeltordnung der jeweiligen Musikschule
Die jeweilige kommunale Satzung
Verfahrensablauf
Die Beantragung erfolgt über einen digitalen Antragsassistenten.
- Es ist eine Authentifizierung mit dem Servicekonto.NRW notwendig.
- Bitte machen Sie Ihre Angaben in den dazu bezeichneten Feldern, reichen den Antrag online ein und bestätigen Sie die Zahlung der Gebühr.
- Während des Ausfüllvorgangs wird auf die Möglichkeit der ermäßigten Gebühr hingewiesen.
- Sie haben die Möglichkeit Dokumente hochzuladen, um eine Ermäßigung zu erhalten.
- Ob eine Ermäßigung gewährt werden kann, prüft Ihre Musikschule nach Eingang des Antrags.
Fristen
Hinweise für Goch
Es gibt unterschiedliche Anmeldefristen.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Auch zur Kündigung der Mitgliedschaft an einer Musikschule sind oftmals bestimmte Fristen zu beachten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.12.2022