MusikschuleOnline erledigen

    An einer Musikschule anmelden

    Sie haben die Möglichkeit sich an einer Musikschule anzumelden und dort das Kurs- und Instrumenteangebot in Form von Musikunterricht zu nutzen.

    Beschreibung

    Hinweise für Mönchengladbach

    Anmeldungen

    Gerne online über den digitalen Antrag unte bei "Zum Online-Service" (roter Button)

     

    Abmeldungen

    Sie haben zwei Mal im Jahr die Möglichkeit, den Unterricht zu beenden:

    • Frühling: Ist die Abmeldung bis zum 15.03. schriftlich bei uns eingegangen, wird der Unterricht zum 30.04.  beendet.

    • Herbst: Ist die Abmeldung bis zum 15.09.  schriftlich bei uns eingegangen ist, wird der Unterricht zum 31.10.  beendet.

    • Öffnen Sie hier das  Formular zur Abmeldung

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_376ac317ff985b9a46b3746d2df400a0

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich Weiterbildung und Musik (FB 44)

    Adresse

    Hausanschrift

    Lüpertzender Straße 83

    41061 Mönchengladbach

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Weiterbildung und Musik (FB 44) - Volkshochschule

    Adresse

    Hausanschrift

    Lüpertzender Straße 83

    41061 Mönchengladbach

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Ggf. Nachweise von Vorkenntnissen 
    Ggf. Nachweise von Leistungsempfang

    Voraussetzungen

    Man braucht grundsätzlich keine musikalischen Vorkenntnisse zu haben, um an einer Musikschule zu beginnen. Die nötigen Kenntnisse werden im Unterricht vermittelt.

    Die Zulassung zu einzelnen Unterrichtsarten kann allerdings vom Nachweis bestimmter Vorkenntnisse bzw. von einer Eignungsprüfung abhängig gemacht werden. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung durch einen gesetzlichen Vertreter vorzunehmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Schulordnung und Entgeltordnung der jeweiligen Musikschule

    Die jeweilige kommunale Satzung  

    Verfahrensablauf

    Die Beantragung erfolgt über einen digitalen Antragsassistenten. 

    • Es ist eine Authentifizierung mit dem Servicekonto.NRW notwendig.
    • Bitte machen Sie Ihre Angaben in den dazu bezeichneten Feldern, reichen den Antrag online ein und bestätigen Sie die Zahlung der Gebühr.
    • Während des Ausfüllvorgangs wird auf die Möglichkeit der ermäßigten Gebühr hingewiesen.
    • Sie haben die Möglichkeit Dokumente hochzuladen, um eine Ermäßigung zu erhalten.
    • Ob eine Ermäßigung gewährt werden kann, prüft Ihre Musikschule nach Eingang des Antrags.

    Fristen

    Es gibt unterschiedliche Anmeldefristen die je nach Musikschule variieren.

    Bearbeitungsdauer

    Abhängig von der jeweiligen Musikschule und der Nachfrage für ein bestimmtes Kursangebot.

    Kosten

    Für den Unterricht an Musikschulen und für die Überlassung von Musikinstrumenten werden Gebühren erhoben, die in Musikschulgebührensatzungen festgelegt sind. Das Schulgeld kann auf Antrag ermäßigt oder erlassen werden. Die Gebührensatzung regelt die Möglichkeit von Ermäßigungen: so können mehrere Kinder derselben Familie, allgemein förderfähige Familien oder Empfänger:innen von Leistungen nach dem dem SGB II oder dem SGB XII in den Genuss einer Ermäßigung kommen, sofern der Beleg bei Antragserstellung vorliegt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auch zur Kündigung der Mitgliedschaft an einer Musikschule sind oftmals bestimmte Fristen zu beachten. 

    Weitere Informationen

    Hinweise für Mönchengladbach

    Auszug aus der Schulordnung

    Alle Schüler/Schülerinnen beginnen mit einem Gruppenunterricht, in je nach Instrument/Thema unterschiedlichen Gruppenstärken. In Absprache mit dem Lehrer/der Lehrerin können anschließend individuelle Förderungen belegt werden. Angaben zum Schulgeld finden Sie bei den Angeboten.

    Wenn mehrere Kinder einer Familie die Musikschule besuchen, reduziert sich das Schulgeld:

    • bei 2 Kindern um 15 % je Kind,

    • bei 3 Kindern um 25 % je Kind,

    • bei 4 Kindern um 30 % je Kind,

    • bei 5 und mehr Kindern um 35 % je Kind.  


    Für Schüler aus förderungsfähigen Familien (Richlinien der Stadt Mönchengladbach über die Förderung von Familien und gleichgestellten Haushalten - Beschluss des Rates der Stadt Mönchengladbach vom 15.12.2004) ermäßigt sich das Schulgeld um 50%. Ausgenommen hiervon ist die Teilnahme an einem Projekt (Nr. 3.1.6).

    Empfängern von Leistungen nach dem dem SGB II oder dem SGB XII wird das Schulgeld nach Nrn. 13.2.5 bis 13.2.12 um 70% und nach Nrn. 13.2.1 bis 13.2.4 zu 100% ermäßigt. 

     

    Ferien / unterrrichtsfreie Zeiten

    Die Ferienzeiten und Feiertage der öffentlichen Schulen in Mönchengladbach gelten auch für die Musikschule.
    Alle Schüler sind zur regelmäßigen, pünktlichen Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Bei Verhinderungen muss der Lehrer / die Lehrerin oder das Sekretariat rechtzeitig benachrichtigt werden.

     

    Weitere Informationen finden Sie unter: Musikschule Mönchengladbach

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Mönchengladbach

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de