An einer Musikschule anmelden
Beschreibung
Hinweise für Mönchengladbach
Anmeldungen
Gerne online über den digitalen Antrag unte bei "Zum Online-Service" (roter Button)
Abmeldungen
Sie haben zwei Mal im Jahr die Möglichkeit, den Unterricht zu beenden:
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Frühling: Ist die Abmeldung bis zum 15.03. schriftlich bei uns eingegangen, wird der Unterricht zum 30.04. beendet.
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Herbst: Ist die Abmeldung bis zum 15.09. schriftlich bei uns eingegangen ist, wird der Unterricht zum 31.10. beendet.
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Öffnen Sie hier das Formular zur Abmeldung
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Ggf. Nachweise von Vorkenntnissen
Ggf. Nachweise von Leistungsempfang
Voraussetzungen
Man braucht grundsätzlich keine musikalischen Vorkenntnisse zu haben, um an einer Musikschule zu beginnen. Die nötigen Kenntnisse werden im Unterricht vermittelt.
Die Zulassung zu einzelnen Unterrichtsarten kann allerdings vom Nachweis bestimmter Vorkenntnisse bzw. von einer Eignungsprüfung abhängig gemacht werden. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung durch einen gesetzlichen Vertreter vorzunehmen.
Rechtsgrundlage(n)
Schulordnung und Entgeltordnung der jeweiligen Musikschule
Die jeweilige kommunale Satzung
Verfahrensablauf
Die Beantragung erfolgt über einen digitalen Antragsassistenten.
- Es ist eine Authentifizierung mit dem Servicekonto.NRW notwendig.
- Bitte machen Sie Ihre Angaben in den dazu bezeichneten Feldern, reichen den Antrag online ein und bestätigen Sie die Zahlung der Gebühr.
- Während des Ausfüllvorgangs wird auf die Möglichkeit der ermäßigten Gebühr hingewiesen.
- Sie haben die Möglichkeit Dokumente hochzuladen, um eine Ermäßigung zu erhalten.
- Ob eine Ermäßigung gewährt werden kann, prüft Ihre Musikschule nach Eingang des Antrags.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Auch zur Kündigung der Mitgliedschaft an einer Musikschule sind oftmals bestimmte Fristen zu beachten.
Weitere Informationen
Hinweise für Mönchengladbach
Auszug aus der Schulordnung
Alle Schüler/Schülerinnen beginnen mit einem Gruppenunterricht, in je nach Instrument/Thema unterschiedlichen Gruppenstärken. In Absprache mit dem Lehrer/der Lehrerin können anschließend individuelle Förderungen belegt werden. Angaben zum Schulgeld finden Sie bei den Angeboten.
Wenn mehrere Kinder einer Familie die Musikschule besuchen, reduziert sich das Schulgeld:
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bei 2 Kindern um 15 % je Kind,
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bei 3 Kindern um 25 % je Kind,
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bei 4 Kindern um 30 % je Kind,
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bei 5 und mehr Kindern um 35 % je Kind.
Für Schüler aus förderungsfähigen Familien (Richlinien der Stadt Mönchengladbach über die Förderung von Familien und gleichgestellten Haushalten - Beschluss des Rates der Stadt Mönchengladbach vom 15.12.2004) ermäßigt sich das Schulgeld um 50%. Ausgenommen hiervon ist die Teilnahme an einem Projekt (Nr. 3.1.6).
Empfängern von Leistungen nach dem dem SGB II oder dem SGB XII wird das Schulgeld nach Nrn. 13.2.5 bis 13.2.12 um 70% und nach Nrn. 13.2.1 bis 13.2.4 zu 100% ermäßigt.
Ferien / unterrrichtsfreie Zeiten
Die Ferienzeiten und Feiertage der öffentlichen Schulen in Mönchengladbach gelten auch für die Musikschule.
Alle Schüler sind zur regelmäßigen, pünktlichen Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Bei Verhinderungen muss der Lehrer / die Lehrerin oder das Sekretariat rechtzeitig benachrichtigt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter: Musikschule Mönchengladbach
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.12.2022
Stichwörter
Hinweise für Mönchengladbach