Erdaufschluss Anzeige
Hinweise für Städteregion Aachen
Beschreibung
Hinweise für Städteregion Aachen
Die Wasserentnahme aus einem Brunnen (sog. Grundwasserförderung) bedarf grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß §§ 8, 9 und 10 Wasserhaushaltsgesetz.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Wasserwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 241 5198-7001
Fax: +49 241 5198-80700
Wasserwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 241 5198-7001
Fax: +49 241 5198-80700
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Städteregion Aachen
Die erforderlichen Antragsunterlagen sind aus dem zugehörigen Merkblatt zu entnehmen und in 4-facher Ausfertigung bei der Unteren Wasserbehörde einzureichen.
Formulare
Hinweise für Städteregion Aachen
Voraussetzungen
Hinweise für Städteregion Aachen
Rechtsgrundlage(n)
§ 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Städteregion Aachen
Fristen
Hinweise für Städteregion Aachen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Städteregion Aachen
Kosten
Hinweise für Städteregion Aachen
Das Erlaubnisverfahren ist gebührenpflichtig. Die Mindestgebühr beträgt 200,00 €.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Städteregion Aachen
Weitere Informationen
Hinweise für Städteregion Aachen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Städteregion Aachen