Erdaufschluss Anzeige
Hinweise für Städteregion Aachen
Beschreibung
Hinweise für Städteregion Aachen
Die Errichtung eines Brunnens (sog. Erdaufschluss) bedarf zumindest einer wasserrechtlichen Anzeige gemäß § 49 Wasserhaushaltsgesetz.
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Wasserwirtschaft
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Telefon Festnetz: +49 241 5198-7001
Fax: +49 241 5198-80700
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Städteregion Aachen
Die erforderlichen Antragsunterlagen sind aus dem zugehörigen Merkblatt zu entnehmen und in 2-facher Ausfertigung bei der Unteren Wasserbehörde einzureichen.
Formulare
Hinweise für Städteregion Aachen
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
§ 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Städteregion Aachen
Fristen
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Bearbeitungsdauer
Hinweise für Städteregion Aachen
Kosten
Hinweise für Städteregion Aachen
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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