Geldwäschebeauftragten bestellen oder abberufen („entpflichten“)
Hinweise für Reg.-Bez. Köln
Beschreibung
Hinweise für Reg.-Bez. Köln
Kreditinstitute, Finanzdienstleister, Zahlungsinstitute, Versicherungs- und Finanzunternehmen sowie Versicherungsvermittler und Kapitalverwaltungsgesellschaften müssen auf Führungsebene einen Geldwäschebeauftragten sowie einen Stellvertreter bestellen. Dieser ist für die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Vorschriften zuständig.
Die Bestellung als auch eine eventuelle spätere Entpflichtung sind der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Reg.-Bez. Köln
Formulare
Hinweise für Reg.-Bez. Köln
Formular Mitteilung über die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten
Schriftform ist erforderlich
Voraussetzungen
Hinweise für Reg.-Bez. Köln
Die Pflicht zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten und seines Stellvertreters sowie zur Anzeige beim Thüringer Landesverwaltungsamt besteht für folgende Verpflichtete:
-Finanzunternehmen sowie im Inland gelegene Zweigstellen und Zweigniederlassungen von Finanzunternehmen mit Sitz im Ausland, soweit sie nicht bereits von den Nummern 1 bis 5, 7, 9, 10, 12 oder 13 erfasst sind,
-Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen, soweit es sich nicht handelt um
a) Betreiber von Geldspielgeräten nach § 33c der Gewerbeordnung,
b) Vereine, die das Unternehmen eines Totalisatoren nach § 1 des Rennwett- und Lotteriegesetzes betreiben,
c) Lotterien, die nicht im Internet veranstaltet werden und für die die Veranstalter und Vermittler über eine staatliche Erlaubnis der in Deutschland jeweils zuständigen Behörde verfügen,
d) Soziallotterien
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Reg.-Bez. Köln
§ 7 Abs. 1 Geldwäschegesetz (GwG) für Bestellung
§ 7 Abs. 4 Geldwäschegesetz (GwG) für Anzeige der Bestellung und Entpflichtung
Verfahrensablauf
Hinweise für Reg.-Bez. Köln
Fristen
Hinweise für Reg.-Bez. Köln
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Reg.-Bez. Köln
Kosten
Hinweise für Reg.-Bez. Köln
Weitere Informationen
Hinweise für Reg.-Bez. Köln
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022