Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Verlängerung zur Neuansiedlung von Schutzsuchenden
Beschreibung
Hinweise für Herford
Sie erhalten einen Aufenthaltstitel grundsätzlich nur zu einem bestimmten Zweck. Die Zwecke sind im Aufenthaltsgesetz festgelegt.
Folgende übergeordnete Aufenthaltszwecke sieht das Gesetz vor:
- Ausbildung
- Erwerbstätigkeit
- völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe
- Familiennachzug
- besondere Aufenthaltsrechte
Ein Visum wird für die Einreise nach Deutschland benötigt.
Es wird bei der Botschaft oder dem Konsulat im Ausland beantragt. Ein Aufenthaltstitel wird für einen längeren Aufenthalt in Deutschland benötigt und bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland beantragt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Herford
Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von den jeweils geltenden Voraussetzungen ab. Maßgeblich ist also, welchen Aufenthaltstitel zu welchem Aufenthaltszweck Sie beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 8 Abs. 1 i.V.m. § 23 Abs. 4 AufenthG
Kosten
Hinweise für Herford
Die Gebühren für die Erteilung eines Aufenthaltstitels betragen zwischen 60,00 Euro und 250,00 Euro. In bestimmten Fällen sind Ausländer von der Gebühr befreit oder es kann von ihr abgesehen werden (§§ 44 ff. der Aufenthaltsverordnung).
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen