Niederlassungserlaubnis Erteilung für ehemalige DeutscheOnline erledigen

    Niederlassungserlaubnis für ehemalige Deutsche beantragen

    Beschreibung

    Hinweise für Herne

    Die Niederlassungserlaubnis gewährt denjenigen Ausländern ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, die aufgrund ihrer Aufenthaltserlaubnis (mindestens seit fünf Jahren) und ihrer persönlichen Lebensumstände in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland integriert sind.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_30a93c7d4745c0961728bce2eb0aa175

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 24/2 - Ausländerbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Shamrockring 1

    44623 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-4499

    Fax: 02323 16-4569

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herne

    Benötigte Unterlagen

    • Gültiger Pass oder Passersatz
    • Aktuelles biometrisches Passfoto
    • Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt und Wohnraum
    • Bei einer familiären Lebensgemeinschaft in einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft können die Nachweise zum Lebensunterhalt und zur Altersversorgung auch durch den*die Ehepartner*in oder Lebenspartner*in erbracht werden.
    • Nachweis über ausreichenden Wohnraum:

        • Bei Mietwohnungen: Mietvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße in Quadratmetern und Kontoauszüge über die Miethöhe sowie der monatlichen Nebenkosten
          oder
        • Bei Wohneigentum: Kaufvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße in Quadratmetern und gegebenenfalls ein Nachweis über die Ratenzahlungen bei Krediten und über das monatliche Hausgeld sowie der monatlichen Nebenkosten.

    Bei Arbeitnehmer*innen

    • Gehaltsabrechnungen (Verdienstbescheinigungen der letzten drei Monate)
    • Bestätigung des Arbeitgebers über das bestehende Arbeitsverhältnis
    • 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Aufwendungen für einen vergleichbaren Anspruch bei einer Versicherung oder Versorgungseinrichtung wurden gezahlt (Berufliche Ausfallzeiten aufgrund Kinderbetreuung 
      oder häuslicher Pflege werden entsprechend angerechnet),

    Bei Selbständigen/ Freiberuflichen

    • Aktuelle Gewinnbescheinigung nach Abzug der Steuern eines Steuerberaters 
    • Krankenversicherungsnachweis
    • Gewerbeanmeldung (falls gewerberechtlich erforderlich)
    • Nachweise über eine ausreichende Altersversorgung:
        •  Wartezeitauskunft der Deutschen Rentenversicherung (mindestens 60 Monate Pflicht- oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung).
          oder
        •  Nachweis eines Anspruchs auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens.

    • Nachweis über ausreichenden Wohnraum:
        • Bei Mietwohnungen: Mietvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße in Quadratmetern und Kontoauszüge über die Miethöhe sowie der monatlichen Nebenkosten
          oder
        • Bei Wohneigentum: Kaufvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße in Quadratmetern und gegebenenfalls ein Nachweis über die Ratenzahlungen bei Krediten und über das monatliche Hausgeld sowie der monatlichen Nebenkosten.

    Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse (B1) und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland:

    • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs
      oder
    • Zeugnis von einem deutschen Schul-, Ausbildungs- oder Hochschulabschluss
      oder
    •  Zertifikat über deutsche Sprachkenntnisse des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) für Sprachen mindestens auf dem Niveau B1

    Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.

    Voraussetzungen

    Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit (ab dem 01.01.2000) und gleichzeitiger Besitz eines deutschen Personalausweises und/oder Reisepasses

    Zur Erteilung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels ist die persönliche Vorsprache erforderlich. Bei minderjährigen Kindern ist die Vorsprache erst ab dem vollendeten 6. Lebensjahr erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie müssen den Antrag auf den Aufenthaltstitel innerhalb von 6 Monaten nach Kenntnis vom Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit stellen.

    Kosten

    EUR 113

    Weitere Informationen

    Seit 1. September 2011 erhalten Sie die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Einführung des Elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)". http://www.bamf.de/DE/Willkommen/Aufenthalt/eAufenthaltstitel/e-aufenthaltstitel-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesredaktion am 18.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Herne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de