Niederlassungserlaubnis Erteilung für ehemalige Deutsche

    Niederlassungserlaubnis für ehemalige Deutsche beantragen

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    Voraussetzungen

    • aktuell gültige Niederlassungserlaubnis

     

    Erforderliche Unterlagen

    • neuer und alter Pass/Reisepass
    • aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate, kein selbstgefertigtes Bild)

     

    Gebühren
    113 Euro

     

    Terminbuchung

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Team Ausländeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02251 15-1308

    Fax: 02251 15-388

    E-Mail: auslaenderamt@kreis-euskirchen.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Gültiger ausländischer Pass
    • Deutscher Personalausweis, deutscher Reisepass
    • Wenn die deutschen Personaldokumente verloren gegangen sind, ist darüber eine Verlustanzeige vorzulegen.
    • 1 aktuelles biometrisches Foto
    • Bescheinigung über die Meldezeiten (erweiterte Meldebescheinigung)
    • Nachweis über den Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit im Original und in Kopie (mit Übersetzung)
    • Nachweis über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit: Einbürgerungsurkunde (im Original und in Kopie)
    • Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
    • Ein Führungszeugnis für private Zwecke ist ausreichend.
    • Nachweise zum gesicherten Lebensunterhalt - alle Unterlagen sind im Original und in Kopie vorzulegen:
      • Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag, aktuelle Bescheinigung des Arbeitgebers,
      • Gehaltsnachweise der letzten 6 Monate
      • Selbständige: vom Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Steuerbevollmächtigten ausgefüllter Prüfungsbericht zusammen mit den darin genannten Unterlagen (Handelsregisterauszug), letzter Steuerbescheid
      • Freiberufler: Steuerbescheide, Kontoauszüge, Abrechnungen
      • Ruheständler: Rentenbescheide
    • Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche im Original und in Kopie
    • Wohnkosten - Nachweise über die monatlichen Mietkosten
    • Krankenversicherung
      Der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts umfasst auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten.
    • Nachweis über den Hauptwohnsitz: Meldebescheinigung

    Voraussetzungen

    Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit (ab dem 01.01.2000) und gleichzeitiger Besitz eines deutschen Personalausweises und/oder Reisepasses

    Zur Erteilung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels ist die persönliche Vorsprache erforderlich. Bei minderjährigen Kindern ist die Vorsprache erst ab dem vollendeten 6. Lebensjahr erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie müssen den Antrag auf den Aufenthaltstitel innerhalb von 6 Monaten nach Kenntnis vom Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit stellen.

    Kosten

    EUR 113

    Weitere Informationen

    Seit 1. September 2011 erhalten Sie die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Einführung des Elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)". http://www.bamf.de/DE/Willkommen/Aufenthalt/eAufenthaltstitel/e-aufenthaltstitel-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesredaktion am 18.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Euskirchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de