Team Ausländeramt
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Telefon Festnetz: 02251 15-1308
Fax: 02251 15-388
Zuständigkeit für
Kreis Euskirchen (Nordrhein-Westfalen)
- ausländische Berufsausbildungsabschlüsse Anerkennung
- Niederlassungen von Hochschulen
- Niederlassungen von Hochschulen Anerkennung
- Niederlassungserlaubnis
- Niederlassungserlaubnis beantragen
- Niederlassungserlaubnis für beruflich hochqualifizierte Ausländer beantragen
- Niederlassungserlaubnis für ehemalige Deutsche beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Kinder (ab 16 Jahre) beantragen