Hilfe zur Gesundheit Erbringung als sozialpädiatrische und sozialpädagogische Stellungnahmen und Gutachten

    Schulärztliches Gutachten (Beauftragung durch Schule / Schulleitungen)

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Der Kinder- und Jugend-Gesundheitsdienst bietet gemäß § 54 Schulgesetz NRW allen Schulen / Schulleitungen eine Beratung zu Fragen der Schulgesundheit einschließlich psychischer Auffälligkeiten, Eigen- und/oder Fremdgefährdung an. Als untere Gesundheitsbehörde erstellen wir Gutachten im Rahmen von Schulausschlüssen gemäß § 54 Absatz 3 Schulgesetz NRW.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f6bb3325a0ab8ed049ea94ba05622211

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kinder - und Jugendgesundheitsdienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Hoher Wall 9-11

    44137 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-23910

    Fax: +49 231 50-23910

    E-Mail: 53kinder@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dortmund

    Der Auftrag muss durch die Schulleitung einer Schule oder eines/einer Mitarbeiters*in, welche von der Schulleitung beauftragt wurde, gestellt werden. Der/die Schüler*in muss in Dortmund (beim Einwohnermeldeamt) gemeldet sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund

    Schulgesetz NRW

    Fristen

    Hinweise für Dortmund

    Terminvergabe und Bearbeitungszeiten richten sich nach dem Untersuchungsanlass und dem Untersuchungsaufwand.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de