Hilfe zur Gesundheit Erbringung als sozialpädiatrische und sozialpädagogische Stellungnahmen und Gutachten
Beschreibung
Hinweise für Herzogenrath
Gem. S 264 II SGB V wird die Krankenbehandlung von Empfängern von Leistungen nach dem Dritten bis Neunten Kapitel des Zwölften Buches, von Empfängern laufender Leistungen nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes und von Empfängern von Krankenhilfeleistungen nach dem Achten Buch, die nicht versichert sind gegen Kostenerstattung von der Krankenkasse übernommen.
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Herzogenrath
Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Unterlagen Sie zur Antragstellung benötigen, erfahren Sie im Sozialamt der Stadt Herzogenrath.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Herzogenrath
- S 264 II SGB V
- § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Herzogenrath