Bürgerbegehren Feststellung der ZulässigkeitOnline erledigen

    Vorgesehen zum Löschen - Bürgerbegehren Feststellung der Zulässigkeit

    Hinweise für Eitorf

    Beschreibung

    Hinweise für Eitorf

    Rat, Ausschüsse, Gemeindeorgane
    Der Bereich »Ratsbüro« befasst sich mit allen Angelegenheiten, die in Zusammenhang mit dem Rat der Gemeinde Eitorf, seinen Fachausschüssen, den Fraktionen oder den Gemeindeorganen stehen. Hierzu gehört die Besetzung der Gremien, die Koordination des Sitzungsdienstes, Auslagenersatz für die Fraktionen, Aufwandsentschädigung der Ratsmitglieder oder Verdienstausfall etc.. Hinzu kommen Angelegenheiten der Gemeindeverfassung.

    Anreungen und Beschwerden
    Jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde , die oder der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt, hat nach § 24 Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen in Textform mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat der Gemeinde Eitorf zu wenden. 

    Einwohnerfragestunde
    Die Sitzungen des Rates der Gemeinde Eitorf sowie seiner Fachausschüsse sind öffentlich. Jedermann hat das Recht, als Zuhörer an öffentlichen Sitzungen teilzunehmen, soweit dies die räumlichen Verhältnisse gestatten. Die Zuhörer sind außer im Falle der Einwohnerfragestunde nicht berechtigt, das Wort zu ergreifen oder sich sonst an den Verhandlungen des Rates bzw. der Ausschüsse zu beteiligen.

    Bürgerbegehrten und Bürgerbescheid
    Die Bürger können beantragen (Bürgerbegehren), dass sie an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst entscheiden (Bürgerentscheid). Der Rat kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder beschließen, dass über eine Angelegenheit der Gemeinde ein Bürgerentscheid stattfindet (Ratsbürgerentscheid). 

     

    Für ausführlichere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeiterinnen des Ratsbüros.

    Online-Dienst

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    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Hauptabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53783 Eitorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02243 89-0

    Fax: 02243 89-179

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

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    Technisch geändert am 30.04.2024

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