Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe

    Zweitpass beantragen

    Hinweise für Ennepetal

    Grundsätzlich darf niemand mehr als einen Reisepass besitzen. Sofern Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, kann Ihnen jedoch ein Zweitpass ausgestellt werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Ennepetal

    Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, sind verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen, um sich damit ausweisen zu können. Für die meisten Länder im europäischen Raum genügt zur Ein- oder Ausreise ein gültiger Personalausweis oder Kinderreisepass. Aufgrund der ständigen Änderungen der Bestimmungen ist es ratsam, im Einzelfall beim Bürgerbüro bzw. der entsprechenden Botschaft nachzufragen. Bei der Beantragung eines Reisepasses ist das persönliche Erscheinen des Antragstellers erforderlich. Kinder müssen persönlich mit vorsprechen. Bei Antragsstellern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss die Einverständiserklärung beider Erziehungsberechtigten bereits bei der Beantragung vorliegen (siehe Formulare). Der Reisepassantrag wird anhand der Daten aus dem Melderegister erstellt. Der Antragsteller muß die Angaben auf ihre Richtigkeit überprüfen, den Antrag unterschreiben und ab dem 6. Lebensjahr Fingerabdrücke abnehmen lassen. Sobald der fertige Reisepass der Meldebehörde vorliegt, bekommt der Antragsteller eine Benachrichtigung und kann den Pass abholen. Hierbei kann er sich durch einen schriftlich Bevollmächtigten vertreten lassen. Das eventuell noch vorliegende alte Dokument wird dann von der Meldebehörde vernichtet oder ungültig gemacht und wieder ausgehändigt. Wer kurzfristiger einen Reisepass benötigt, kann einen Express-Pass beantragen. Mit Einführung der neuen Reisepassgeneration zum 01.03.2017 wurden die Rahmenbedingungen des Expressverfahrens geändert und die Produktionszeit um einen Werktag (auf insgesamt drei Werktage) verlängert. Sofern der vollständige Reisepassantrag werktags bis 12:00 Uhr in der Bundesdruckerei eingegangen ist, erfolgt die Lieferung des Reisepasses an die Behörde spätestens am darauffolgenden 3. Werktag, 12:00 Uhr.Für den Fall, dass ein Reisepass bereits am Tag der Antragstellung oder am darauffolgenden Tag benötigt wird, besteht die Möglichkeit, einen vorläufigen Reisepass zu beantragen. Vorläufige Reisepässe sind nur in begründeten Einzelfällen auszustellen. Voraussetzung hierfür ist, dass die anstragstellende Person glaubhaft macht, dass sie sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren nicht bis zu dem Zeitpunkt des voraussichtlichen erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Die Passbehörde kann die Vorlage von geeigneten Nachweisen (Einsicht der Reiseunterlagen) verlangen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Voerder Straße 39

    58256 Ennepetal

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02333 - 979 252

    Fax: 02333 - 979 263

    E-Mail: buergerbuero@ennepetal.de

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ennepetal

    - Identitätsnachweis mit Foto (z. B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein)- aktuelles biometrisches Foto (nicht älter als 1 Jahr)- Heiratsurkunde, bei Ledigen Geburts- oder Abstammungsurkunde (nur bei erforderlicher Datenkorrektur im Melderegister)- Bei Minderjährigen: Schriftliche Einverständniserklärung und Ausweis (oder Ausweiskopie) aller gesetzlichen Vertreter

    Formulare

    Hinweise für Ennepetal

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ennepetal

    Sie müssen ein berechtigtes Interesse am Besitz eines zweiten Reisepasses nachweisen. Dies trifft beispielsweise in folgenden Fällen zu:

    • Sie reisen aus beruflichen Gründen viel und benötigen aufgrund der zeitlichen Verzögerungen bei der Beschaffung von Visa einen zweiten Reisepass.
    • Sie möchten in ein Land reisen, bei dem Sie mit der Verweigerung der Einreise rechnen müssen, weil sich in Ihrem Reisepass Einreisestempel bestimmter anderer Staaten befinden (zum Beispiel verweigern manche arabische Staaten die Einreise, wenn aus Ihrem Reisepass hervorgeht, dass Sie sich in Israel aufgehalten haben).

    Achtung! Allgemeine Begründungen oder häufige Auslandsreisen alleine reichen als berechtigtes Interesse nicht aus. Ebenso reicht als Grund für die Ausstellung eines Zweitpasses nicht aus, dass Ihr Reisepass bereits vollständig mit Sichtvermerken bestempelt ist. Auch wenn Sie bereits bisher im Besitz eines Zweitpasses waren, müssen Sie die Gründe bei der Neuausstellung neuerlich nachweisen. Ob Ihre Gründe als ausreichend angesehen werden, liegt im Ermessen der Passbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ennepetal

    § 1 ff. des Passgesetzes (PassG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ennepetal

    • Der Zweitpass wird nur auf Antrag ausgestellt. Sie müssen den Antrag persönlich stellen und die Gründe für Ihren Antrag schriftlich darlegen.
    • Neben dem Lichtbild werden auch Fingerabdrücke auf dem elektronischen Chip im Reisepass gespeichert. Daher werden Ihnen bei der Antragstellung Fingerabdrücke in Form des flachen Abdrucks des linken und des rechten Zeigefingers abgenommen.

    Hinweis: Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers abgenommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus medizinischen Gründen, die nicht nur vorübergehender Art sind, unmöglich ist.

    • Bei Minderjährigen (unter 18 Jahren) ist der Reisepassantrag in der Regel von beiden Elternteilen – soweit beide sorgeberechtigt sind – zu stellen (Näheres lesen Sie in den Beschreibungen zum Kinderpass.)
    • Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, den Pass abzuholen (die Benachrichtigungskarte der Verwaltung enthält dazu meistens bereits einen Vordruck). Die bevollmächtigte Person muss die Vollmacht und einen eigenen Ausweis vorlegen.

    Fristen

    Hinweise für Ennepetal

    Gültigkeit des Zweitpasses: 6 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Ennepetal

    ungefähr 2 bis 6 Wochen

    Im Expressverfahren hergestellte Pässe benötigen für die Bearbeitung drei bis vier Werktage. Sofern der Antrag bis 12 Uhr bei der Bundesdruckerei eingeht, erfolgt die Anlieferung der Expresspässe in der jeweiligen Behörde innerhalb von zwei Arbeitstagen (ohne Feiertage und Wochenende).

    Ein vorläufiger Reisepass wird sofort bei der Beantragung ausgestellt.

    Kosten

    Hinweise für Ennepetal

    ePass ab 24 Jahre (Gültigkeit 10 Jahre)Betrag: 60,00 €Bearbeitungsdauer ca. 4-6 WochenePass bis 24 Jahre (Gültigkeit 6 Jahre)Betrag: 37,50 €Bearbeitungsdauer ca. 4-6 WochenePass mit 48 SeitenBetrag: 82,00 €Bearbeitungsdauer ca. 4-6 WochenExpress-Pass ab 24 Jahre (Gültigkeit 10 Jahre)Betrag: 92,00 €Bearbeitungsdauer ca. 72 StundenExpress-Pass bis 24 Jahre (Gültigkeit 6 Jahre)Betrag: 69,50 €Bearbeitungsdauer ca. 72 StundenExpress-Pass mit 48 SeitenBetrag: 114,00 €Bearbeitungsdauer ca. 72 StundenVorläufiger Reisepass (Gültigkeit 1 Jahr)Betrag: 26,00 €Bearbeitungsdauer sofortReisepass (Änderung des eingetragenen Wohnortes)Betrag: kostenfreiBearbeitungsdauer sofort

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ennepetal

    Wer versucht, durch unrichtige Angaben die Ausstellung eines Zweitpasses zu bewirken, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Ennepetal

    Vollmacht Abholung Personalausweis / Reisepass (Assistent-Druck)Vollmacht Abholung Personalausweis / Reisepass (PDF-Druck)Einverständniserklärung bei Minderjährigen (PDF-Druck)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Sächsisches Staatsministerium des Innern am 30.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de