Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe

    Zweitpass beantragen

    Grundsätzlich darf niemand mehr als einen Reisepass besitzen. Sofern Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, kann Ihnen jedoch ein Zweitpass ausgestellt werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Herne

    Die Informationen auf dieser Seite beziehen sich auf Personen, die mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz in Herne gemeldet sind. Die Beantragung von Reisepässen kann nur im Rahmen einer persönlichen Vorsprache erfolgen, die Bevollmächtigung einer anderen Person oder eine schriftliche Antragstellung sind nicht möglich.

    Personen mit Wohnsitz im Ausland müssen bei der Beantragung u. a. deutlich mehr Unterlagen vorlegen und erheblich höhere Gebühren entrichten.

    Der Kinderreisepass ist am 31.12.2023 ausgelaufen. Sie können für Ihr Kind nur noch den eReisepass bestellen. Warum ist der Kinderreisepass ausgelaufen?

    Die Beantragung von Reisepässen kann nur im Rahmen einer persönlichen Vorsprache erfolgen, die Bevollmächtigung einer anderen Person oder eine schriftliche Antragstellung sind nicht möglich. Der deutsche Reisepass wird grundsätzlich nur noch als biometrischer Reisepass mit einem elektronischen Chip ausgestellt, daher wird dieser auch als elektronischer Reisepass (ePass) bezeichnet. 

    Um einen entspannten Urlaub zu garantieren, wird empfohlen, die Gültigkeit vorhandener Dokumente zu überprüfen und rechtzeitig einen Termin zur Beantragung neuer Dokumente zu vereinbaren. Hinweise zur Ausstellung eines Express-Passes finden Sie im weiteren Verlauf dieser Informationen unterhalb.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 24/1 - Einwohnermeldeamt Herne

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Platz 5

    44623 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-1633

    Fax: 02323 16-12339268

    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung 24/1 - Einwohnermeldeamt Wanne

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 6

    44649 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-1633

    Fax: 02323 16-12339268

    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herne

    • Bisheriger Personalausweis bzw. Reisepass
    • Neuzeitliches biometrisches Lichtbild (bitte Hinweise unten beachten)
    • nur bei Erstbeantragung nach Einbürgerung: Nationalpass und Einbürgerungsurkunde

    Abhängig vom Einzelfall kann die Vorlage abweichender bzw. zusätzlicher Unterlagen, beispielsweise der Geburts- und/oder Heiratsurkunde, erforderlich sein.

    Die Vorlage einer Personenstandsurkunde ist zwingend erforderlich, wenn es in der Namensführung, beim Geburtsdatum oder beim Geburtsort Abweichungen oder Sonderzeichen (z. B. é, è, č, ñ, etc.) gibt, die im letzten Personalausweis bzw. Reisepass noch nicht erfasst wurden.

    Bei Antragsteller*innen unter 16 Jahren bedarf die Antragstellung zusätzlich der Vorsprache beider Elternteile. Dabei wird die erforderliche zu Hause geleistete Unterschrift des zweiten Elternteils anerkannt, wenn zum Vergleich der Unterschrift dessen gültiger Personalausweis beziehungsweise Pass und die Einverständniserklärung vorgelegt wird. Die Einverständniserklärung finden Sie oberhalb in der Menüführung zum Download. Das Kind muss bei der Beantragung mit dabei sein!

    Zustimmung beider Elternteile oder Nachweis zur alleinigen Antragsberechtigung. Grundsätzlich (in Einzelfällen kann die Vorlage von Unterlagen zusätzlich sein bzw. abweichen) gilt:

    • bei zusammenlebenden Eltern: schriftliche Zustimmung beider Elternteile unter Vorlage beider Ausweise/Pässe. Alternativ Nachweis, dass der antragstellende Elternteil das alleinige Sorgerecht besitzt.
    • bei getrennt lebenden / geschiedenen Elternteilen: Das alleinige Antragsrecht hat grundsätzlich der Elternteil, in dessen Wohnung das Kind bei Antragstellung mindestens 6 Monate mit Haupt- oder alleiniger Wohnung gemeldet ist. 
    • bei ledigen, nicht mit dem Vater zusammenlebenden Müttern: Das alleinige Sorgerecht hat grundsätzlich die Mutter, wenn das Kind bei Antragstellung mindestens 6 Monate mit Haupt- und alleiniger Wohnung unter der gleichen Anschrift gemeldet ist. 
    • bei ledigen, nicht mit der Mutter zusammenlebenden Vätern: Schriftliches Einverständnis der Mutter unter Vorlage des Personalausweises/Passes der Mutter oder Nachweis über das alleinige Sorgerecht. Der Nachweis über das alleinige Sorgerecht wird üblicherweise mit Beschlüssen / Urteilen des Familien- bzw. Vormundschaftsgerichtes geführt. 
    • bei bestehender Vormundschaft: Die Vorlage der Bestallungsurkunde ist notwendig.

    Formulare

    Hinweise für Herne

    Voraussetzungen

    Sie müssen ein berechtigtes Interesse am Besitz eines zweiten Reisepasses nachweisen. Dies trifft beispielsweise in folgenden Fällen zu:

    • Sie reisen aus beruflichen Gründen viel und benötigen aufgrund der zeitlichen Verzögerungen bei der Beschaffung von Visa einen zweiten Reisepass.
    • Sie möchten in ein Land reisen, bei dem Sie mit der Verweigerung der Einreise rechnen müssen, weil sich in Ihrem Reisepass Einreisestempel bestimmter anderer Staaten befinden (zum Beispiel verweigern manche arabische Staaten die Einreise, wenn aus Ihrem Reisepass hervorgeht, dass Sie sich in Israel aufgehalten haben).

    Achtung! Allgemeine Begründungen oder häufige Auslandsreisen alleine reichen als berechtigtes Interesse nicht aus. Ebenso reicht als Grund für die Ausstellung eines Zweitpasses nicht aus, dass Ihr Reisepass bereits vollständig mit Sichtvermerken bestempelt ist. Auch wenn Sie bereits bisher im Besitz eines Zweitpasses waren, müssen Sie die Gründe bei der Neuausstellung neuerlich nachweisen. Ob Ihre Gründe als ausreichend angesehen werden, liegt im Ermessen der Passbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 1 Paßgesetz (PaßG)

    § 15 Passverordnung

    Verfahrensablauf

    • Der Zweitpass wird nur auf Antrag ausgestellt. Sie müssen den Antrag persönlich stellen und die Gründe für Ihren Antrag schriftlich darlegen.
    • Neben dem Lichtbild werden auch Fingerabdrücke auf dem elektronischen Chip im Reisepass gespeichert. Daher werden Ihnen bei der Antragstellung Fingerabdrücke in Form des flachen Abdrucks des linken und des rechten Zeigefingers abgenommen.

    Hinweis: Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers abgenommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus medizinischen Gründen, die nicht nur vorübergehender Art sind, unmöglich ist.

    • Bei Minderjährigen (unter 18 Jahren) ist der Reisepassantrag in der Regel von beiden Elternteilen – soweit beide sorgeberechtigt sind – zu stellen (Näheres lesen Sie in den Beschreibungen zum Kinderpass.)
    • Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, den Pass abzuholen (die Benachrichtigungskarte der Verwaltung enthält dazu meistens bereits einen Vordruck). Die bevollmächtigte Person muss die Vollmacht und einen eigenen Ausweis vorlegen.

    Fristen

    Gültigkeit des Zweitpasses: 6 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    ungefähr 2 bis 6 Wochen

    Im Expressverfahren hergestellte Pässe benötigen für die Bearbeitung drei bis vier Werktage. Sofern der Antrag bis 12 Uhr bei der Bundesdruckerei eingeht, erfolgt die Anlieferung der Expresspässe in der jeweiligen Behörde innerhalb von zwei Arbeitstagen (ohne Feiertage und Wochenende).

    Ein vorläufiger Reisepass wird sofort bei der Beantragung ausgestellt.

    Kosten

    Hinweise für Herne

    • Pass für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 37,50 Euro ggf. mit Express-Aufschlag 69,50 Euro, Gültigkeit 6 Jahre
    • Pass für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: ab dem 01.01.2024: 70 Euro ggf. mit Express-Aufschlag 102,00 Euro, Gültigkeit 10 Jahre
    • Pass mit 48 Seiten über und unter 24 Jahren (zusätzliche Gebühr von 22 Euro): 92 Euro beziehungsweise 59,50 Euro
    • Express-Pass mit 48 Seiten über und unter 24 Jahren: 124 Euro beziehungsweise 91,50 Euro

    *Express: Der Zuschlag beträgt für diese Dienstleistung der Bundesdruckerei derzeit 32,00 Euro. Sie können davon ausgehen, dass der Reispass in bis zu 7 Werktagen nach Beantragung abholbereit ist. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wer versucht, durch unrichtige Angaben die Ausstellung eines Zweitpasses zu bewirken, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herne

    Welche Staaten zur Einreise einen Reisepass verlangen, können Sie unverbindlich beim Auswärtigen Amt oder der Botschaft des jeweiligen Landes auf Anfrage erfahren. Bitte informieren Sie sich vorab über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Zielstaates.

    Gegebenenfalls ist die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses möglich. Der Gesetzgeber hat für die Ausstellung des vorläufigen Reisepasses strenge Regeln aufgestellt, da es sich hier lediglich um ein Papierdokument handelt. Der vorläufige Reisepass wird von einigen Ländern zur Einreise nicht anerkannt! 

    Die Bundesdruckerei bietet für kurzfristige Reisen die Ausstellung eines Express-Passes an. Dieser ist in der Regel nach 5, spätestens jedoch nach 7 Werktagen nach Antragstellung verfügbar. Der Expresspass kostet einen Aufschlag von 32,00 Euro zu dem von Ihnen gewünschten Passformat (üblicherweise 70,00 + 32,00 Euro).

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Sächsisches Staatsministerium des Innern am 30.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Herne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de