Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe

    Zweitpass beantragen

    Grundsätzlich darf niemand mehr als einen Reisepass besitzen. Sofern Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, kann Ihnen jedoch ein Zweitpass ausgestellt werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Hamm

    Der Reisepass kann bei einem der Bürgerämter beantragt werden. Für Reisen in viele Staaten wird heute häufig kein Reisepass mehr benötigt.

    Ob ein Reisepass benötigt wird, teilt Ihnen Ihr Reiseveranstalter mit. Ebenso können Sie Informationen darüber beim Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland erhalten (Reise- und Sicherheitsinformationen

    Seit 1. November 2007 gibt es den elektronischen Reisepass (ePass) der zweiten Generation. Ab diesem Antragsdatum hergestellte Pässe enthalten zusätzlich zu dem Lichtbild zwei Fingerabdrücke als biometrische Daten im Chip.
    Damit setzt Deutschland alle Vorgaben der 2005 in Kraft getretenen passrechtlichen EG-Verordnung um. Es werden zwei Finger (im Regelfall die Zeigefinger) kurz auf ein elektronisches Aufnahmegerät, einen Scanner, gelegt.
    Die Abdrücke werden dann mit den Passantragsdaten an die Bundesdruckerei versandt und dort im Chip des Passes gespeichert. Datenschutz und Datensicherheit sind dabei ein wichtiges Anliegen. Die Standards für die Aufnahme und Übermittlung der Fingerabdrücke wurden deshalb federführend vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik entwickelt. Auch im Chip selbst sind die Daten sicher. Nur ausgewählte Behörden werden darauf zugreifen dürfen. Insbesondere die Fingerabdrücke sind gegen unberechtigtes Auslesen geschützt, dafür hat sich Deutschland auf europäischer Ebene eingesetzt. Nur Staaten, die von der Bundesrepublik spezielle Berechtigungszertifikate für ihre Lesegeräte erhalten, werden zukünftig die Fingerabdrücke deutscher Bürgerinnen und Bürger aus elektronischen Pässen lesen können.
     
    Bitte beachten Sie unbedingt die Information zu den Lichtbildern bei der Bundesdruckerei (siehe Mustertafel für Biometrische Bilder der Bundesdruckerei)

    Sie müssen eigenhändig unterschreiben, nachdem eine Sachbearbeiterin oder ein Sachbearbeiter den Antrag in Ihrem Beisein ausgefüllt hat. Sie können sich also nicht vertreten lassen.
    Die Bundesdruckerei in Berlin produziert die Pässe in ca. 3 bis 4 Wochen. Im Einzelfall kann es auch einmal länger dauern, die Stadt Hamm hat hierauf leider keinen Einfluss. Für Eilfälle gibt es den Expresspass.

    Fertige Pässe können auch von einer bevollmächtigen Person abgeholt werden. Geben Sie in diesem Fall der bevollmächtigten Person den alten Reisepass mit. Eine Vollmacht zur Abholung des Reisepasses können Sie hier online ausstellen und direkt ausdrucken.

    Beantragen Sie den Ausweis für Ihr Kind muss das Kind bei der Antragstellung zwingend anwesend sein!

    Hinweis: Nutzen Sie gerne unsere digitalen Fotostationen, um biometrische Fotos direkt im Bürgeramt aufzunehmen - diese finden Sie in den Bürgerämtern Mitte und Bockum-Hövel. Darüber hinaus können Sie Ihre biometrische Fotos in einem Fotostudio oder in geeigneten Fotokabinen anfertigen. Digitale Passbilder, die von anderen Stellen oder Personen angefertigt wurden, können wir nach aktueller Gesetzeslage derzeit nicht annehmen.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgeramt Uentrop

    Adresse

    Hausanschrift

    Alter Grenzweg 2

    59071 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-9299

    Fax: 02381 17-109299

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    Technisch geändert am 01.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

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    Bürgeramt Uentrop

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    Alter Grenzweg 2

    59071 Hamm

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    Bürgeramt Pelkum

    Adresse

    Hausanschrift

    Kamener Straße 177

    59077 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-9499

    Fax: 02381 17-109499

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    Technisch geändert am 01.10.2021

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    Sprache: de

    Bürgeramt Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Theodor-Heuss-Platz 16

    59065 Hamm

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    Telefon Festnetz: 02381 17-9199

    Fax: 02381 17-2990

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    Technisch geändert am 01.10.2021

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    Bürgeramt Pelkum

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    Kamener Straße 177

    59077 Hamm

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    Bürgeramt Herringen

    Adresse

    Hausanschrift

    Dortmunder Straße 245

    59077 Hamm

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    Telefon Festnetz: 02381 17-9599

    Fax: 02381 17-109599

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    Technisch geändert am 01.10.2021

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    Sprache: de

    Bürgeramt Heessen

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsstraße 19

    59073 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-9799

    Fax: 023281 17-109799

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    Bürgeramt Mitte

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    Theodor-Heuss-Platz 16

    59065 Hamm

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    Bürgeramt Herringen

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    Dortmunder Straße 245

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    Fax: 02381 17-109599

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    Sprache: de

    Bürgeramt Bockum-Hövel

    Adresse

    Hausanschrift

    Teichweg 1

    59075 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-9699

    Fax: 02381 17-109699

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    Technisch geändert am 01.10.2021

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    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Rhynern

    Adresse

    Hausanschrift

    Unnaer Straße 10-12

    59069 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-9399

    Fax: 02381 17-109399

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    Technisch geändert am 01.10.2021

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    Deutsch

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    Bürgeramt Rhynern

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    Unnaer Straße 10-12

    59069 Hamm

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    Teichweg 1

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hamm

    • Ihren alten Reisepass (auch wenn dieser bereits abgelaufen oder sonst ungültig ist) oder
    • Ihren Personalausweis bzw. Kinderpass (Kinderausweis)
    • ein aktuelles biometrisches Lichtbild.
    • Haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder sind sie Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument, sowie eine Personenstandsurkunde mit.
    • Minderjährige unter 18 Jahren benötigen zur Antragstellung eine Einverständniserklärung der Eltern / gesetzlichen Vertreter. Einen Vordruck hierfür finden Sie im Downloadbereich
    • Bei Beantragung durch Eltern für Kinder müssen die Kinder zwingend bei Antragstellung anwesend sein.

    Formulare

    Hinweise für Hamm

    Voraussetzungen

    Sie müssen ein berechtigtes Interesse am Besitz eines zweiten Reisepasses nachweisen. Dies trifft beispielsweise in folgenden Fällen zu:

    • Sie reisen aus beruflichen Gründen viel und benötigen aufgrund der zeitlichen Verzögerungen bei der Beschaffung von Visa einen zweiten Reisepass.
    • Sie möchten in ein Land reisen, bei dem Sie mit der Verweigerung der Einreise rechnen müssen, weil sich in Ihrem Reisepass Einreisestempel bestimmter anderer Staaten befinden (zum Beispiel verweigern manche arabische Staaten die Einreise, wenn aus Ihrem Reisepass hervorgeht, dass Sie sich in Israel aufgehalten haben).

    Achtung! Allgemeine Begründungen oder häufige Auslandsreisen alleine reichen als berechtigtes Interesse nicht aus. Ebenso reicht als Grund für die Ausstellung eines Zweitpasses nicht aus, dass Ihr Reisepass bereits vollständig mit Sichtvermerken bestempelt ist. Auch wenn Sie bereits bisher im Besitz eines Zweitpasses waren, müssen Sie die Gründe bei der Neuausstellung neuerlich nachweisen. Ob Ihre Gründe als ausreichend angesehen werden, liegt im Ermessen der Passbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 1 Paßgesetz (PaßG)

    § 15 Passverordnung

    Verfahrensablauf

    • Der Zweitpass wird nur auf Antrag ausgestellt. Sie müssen den Antrag persönlich stellen und die Gründe für Ihren Antrag schriftlich darlegen.
    • Neben dem Lichtbild werden auch Fingerabdrücke auf dem elektronischen Chip im Reisepass gespeichert. Daher werden Ihnen bei der Antragstellung Fingerabdrücke in Form des flachen Abdrucks des linken und des rechten Zeigefingers abgenommen.

    Hinweis: Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers abgenommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus medizinischen Gründen, die nicht nur vorübergehender Art sind, unmöglich ist.

    • Bei Minderjährigen (unter 18 Jahren) ist der Reisepassantrag in der Regel von beiden Elternteilen – soweit beide sorgeberechtigt sind – zu stellen (Näheres lesen Sie in den Beschreibungen zum Kinderpass.)
    • Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, den Pass abzuholen (die Benachrichtigungskarte der Verwaltung enthält dazu meistens bereits einen Vordruck). Die bevollmächtigte Person muss die Vollmacht und einen eigenen Ausweis vorlegen.

    Fristen

    Gültigkeit des Zweitpasses: 6 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    ungefähr 2 bis 6 Wochen

    Im Expressverfahren hergestellte Pässe benötigen für die Bearbeitung drei bis vier Werktage. Sofern der Antrag bis 12 Uhr bei der Bundesdruckerei eingeht, erfolgt die Anlieferung der Expresspässe in der jeweiligen Behörde innerhalb von zwei Arbeitstagen (ohne Feiertage und Wochenende).

    Ein vorläufiger Reisepass wird sofort bei der Beantragung ausgestellt.

    Kosten

    Hinweise für Hamm

    • bis 24 Jahren : 37,50 € (6-jährige Gültigkeit)
    • ab 24 Jahren : 70,00 € (10-jährige Gültigkeit).

      Für einen Express-Pass erhöht sich die Gebühr um 32,00 €.
      Einen Express-Pass erhalten Sie innerhalb von 72 Stunden nach Antragstellung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wer versucht, durch unrichtige Angaben die Ausstellung eines Zweitpasses zu bewirken, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hamm

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Sächsisches Staatsministerium des Innern am 30.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Hamm

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de