Zweitpass beantragen
Hinweise für Lemgo
Grundsätzlich darf niemand mehr als einen Reisepass besitzen. Sofern Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, kann Ihnen jedoch ein Zweitpass ausgestellt werden.
Beschreibung
Hinweise für Lemgo
Weil eine eigenhändige Unterschrift sowie die Abgabe der Fingerabdrücke notwendig ist, ist eine persönliche Vorsprache erforderlich!
Wenn Sie in Lemgo gemeldet und Deutsche/r sind, können Sie ab dem 18. Lebensjahr einen Reisepass im Bürgerbüro beantragen. Bis zum 18. Lebensjahr ist die Einverständniserklärung beider Eltern erforderlich, soweit ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht.
Umfangreiche Informationen zu Einreisebestimmungen, Reisemedizin und aktuellen Reisewarnungen finden Sie unter Auswärtiges Amt.
Bei Fragen rund um den Reisepass beraten Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros gern.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Frontalaufnahme, 35 mm breit und 45 mm hoch);
siehe auch: Bundesdruckerei - der alte Reisepass bzw. Personalausweis oder Geburtsurkunde/Familienstammbuch
- bei Personen unter 18 Jahren eine Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. der Sorgeberechtigten
- bei Personen unter 18 Jahren muss mindestens ein Elternteil (Sorgeberechtigter) bei der Antragstellung anwesend sein
Formulare
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Voraussetzungen
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Sie müssen ein berechtigtes Interesse am Besitz eines zweiten Reisepasses nachweisen. Dies trifft beispielsweise in folgenden Fällen zu:
- Sie reisen aus beruflichen Gründen viel und benötigen aufgrund der zeitlichen Verzögerungen bei der Beschaffung von Visa einen zweiten Reisepass.
- Sie möchten in ein Land reisen, bei dem Sie mit der Verweigerung der Einreise rechnen müssen, weil sich in Ihrem Reisepass Einreisestempel bestimmter anderer Staaten befinden (zum Beispiel verweigern manche arabische Staaten die Einreise, wenn aus Ihrem Reisepass hervorgeht, dass Sie sich in Israel aufgehalten haben).
Achtung! Allgemeine Begründungen oder häufige Auslandsreisen alleine reichen als berechtigtes Interesse nicht aus. Ebenso reicht als Grund für die Ausstellung eines Zweitpasses nicht aus, dass Ihr Reisepass bereits vollständig mit Sichtvermerken bestempelt ist. Auch wenn Sie bereits bisher im Besitz eines Zweitpasses waren, müssen Sie die Gründe bei der Neuausstellung neuerlich nachweisen. Ob Ihre Gründe als ausreichend angesehen werden, liegt im Ermessen der Passbehörde.
Rechtsgrundlage(n)
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§ 1 Paßgesetz (PaßG)
§ 15 Passverordnung
Verfahrensablauf
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- Der Zweitpass wird nur auf Antrag ausgestellt. Sie müssen den Antrag persönlich stellen und die Gründe für Ihren Antrag schriftlich darlegen.
- Neben dem Lichtbild werden auch Fingerabdrücke auf dem elektronischen Chip im Reisepass gespeichert. Daher werden Ihnen bei der Antragstellung Fingerabdrücke in Form des flachen Abdrucks des linken und des rechten Zeigefingers abgenommen.
Hinweis: Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers abgenommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus medizinischen Gründen, die nicht nur vorübergehender Art sind, unmöglich ist.
- Bei Minderjährigen (unter 18 Jahren) ist der Reisepassantrag in der Regel von beiden Elternteilen – soweit beide sorgeberechtigt sind – zu stellen (Näheres lesen Sie in den Beschreibungen zum Kinderpass.)
- Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, den Pass abzuholen (die Benachrichtigungskarte der Verwaltung enthält dazu meistens bereits einen Vordruck). Die bevollmächtigte Person muss die Vollmacht und einen eigenen Ausweis vorlegen.
Fristen
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Gültigkeit des Zweitpasses: 6 Jahre
Bearbeitungsdauer
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ungefähr 2 bis 6 Wochen
Im Expressverfahren hergestellte Pässe benötigen für die Bearbeitung drei bis vier Werktage. Sofern der Antrag bis 12 Uhr bei der Bundesdruckerei eingeht, erfolgt die Anlieferung der Expresspässe in der jeweiligen Behörde innerhalb von zwei Arbeitstagen (ohne Feiertage und Wochenende).
Ein vorläufiger Reisepass wird sofort bei der Beantragung ausgestellt.
Kosten
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- 37,50 € für Personen unter 24 Jahren (Gültigkeit: 6 Jahre)
- 70,00 € für Personen ab 24 Jahren (Gültigkeit: 10 Jahre)
- 26,00 € für einen vorläufigen Reisepass zusätzlich
- 32,00 € für Express-Bestellung (zusätzlich)
- 22,00 € für 48-Seiten-Pass (zusätzlich)
(Kartenzahlung bevorzugt)
Hinweise (Besonderheiten)
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Wer versucht, durch unrichtige Angaben die Ausstellung eines Zweitpasses zu bewirken, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.
Weitere Informationen
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Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses ist in der Regel am Hauptwohnsitz zu stellen.
Gültigkeitsdauer:
- der Reisepass ist zehn Jahre gültig
- bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre
Die Abholung kann mit Vollmacht und Vorlage der alten Dokumente durch eine andere Person erfolgen.
Ihre Kinder benötigen im Ausland ein eigenes Dokument. Bitte beachten Sie die Aktualität der Lichtbilder bei Kindern, ggf. ist eine Neubeantragung erforderlich.
Bei Reiseplanung beachten Sie bitte die aktuellen Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes, insbesondere bei der Frage, welche Anforderungen das Einreiseland an die verbleibende Gültigkeitsdauer des Reisepasses stellt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 21.02.2024
Stichwörter
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