Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe

    Zweitpass beantragen

    Hinweise für Barntrup

    Grundsätzlich darf niemand mehr als einen Reisepass besitzen. Sofern Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, kann Ihnen jedoch ein Zweitpass ausgestellt werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Barntrup

    Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, sind grundsätzlich verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen.

    In einigen Ländern reicht auch schon ein gültiger Personalausweis (siehe Personalausweis ) oder ein vorläufiger Personalausweis (siehe vorläufiger Personalausweis ) aus.

    Informationen zu den aktuellen Einreisebestimmungen einzelner Länder erhalten Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amts. (www.auswaertiges-amt.de)

    Seit dem 01.11.2007 wird neben dem Passfoto auch der Finderabdruck auf dem im Reisepass befindlichen Chip gespeichert.

    Voraussetzungen für die Ausstellung:
    • deutsche Staatsangehörigkeit
    • Wohnsitz im Gemeindegebiet
    Bearbeitungszeiten:

    Der Reisepass wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitung dauert dort ca. 3 - 4 Wochen. Sollten Sie dringend einen Reispass benötigen, besteht die Möglichkeit einen Expresspass oder einen vorläufigen Reisepass auszustellen.

    Antragstellung:

    Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Nachdem eine Sachbearbeiterin oder ein Sachbearbeiter den Antrag in Ihrem Beisein ausgefüllt hat, müssen Sie eigenhändig unterschreiben. Ihre Anwesenheit ist deshalb und wegen der Identitätsprüfung unabdingbar. Dagegen kann der Reisepass aber von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

    Antrag für minderjährige Kinder:

    Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses für Minderjährige muss von Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) gestellt werden. Wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Reisepass beantragt, bringen Sie bitte die hier zum Download stehende Einverständniserklärung ausgefüllt mit. Den Antrag muss ein Personensorgeberechtigter (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist diese Einverständniserklärung und deren/dessen Identitätsnachweis vorzulegen. Sollte ein Elternteil das alleinige Sorgerecht besitzen, legen Sie bitte einen entsprechenden Nachweis vor. Können nicht beide Elternteile persönlich im Bürgerbüro vorsprechen, ist die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils vorzulegen. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Steht die elterliche Sorge für nichteheliche Kinder nur einem Elternteil zu, so hat er eine schriftliche Auskunft des Jugendamtes vorzulegen, dass keine Sorgeerklärung nach § 1626 a BGB abgegeben wurde. Dies gilt nicht, wenn das Sorgerecht durch eine richterliche Entscheidung bestimmt wurde oder der andere Elternteil verstorben ist.

    Gültigkeit:
    • 6 Jahre bei Personen unter 24 Jahre
    • sonst 10 Jahre
    • Verlängerungen sind nicht möglich
    Für Ihren Antrag benötigen Sie:
    • Ihren alten Reisepass
    • Ihren Kinderausweis / Kindereisepass oder
    • Ihren Personalausweis (Haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder sind sie Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument sowie Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.)
    • ein aktuelles Lichtbild (siehe Passbildschablone, Foto-Mustertafel Bundesdruckerei )
    Gebühren:
    • 37,50 € für Personen unter 24 Jahre
    • 70,00 € für Personen ab 24 Jahre
    Vorläufiger Reisepass:

    Der vorläufige Reisepass wird ausgestellt, wenn Sie glaubhaft machen, dass Sie den Pass kurzfristig benötigen und die Ausstellung eines Expresspasses nicht rechtzeitig möglich ist. Der vorläufige Reisepass wird Ihnen in der Regel sofort ausgestellt und ist ein Jahr gültig. Sie benötigen alle unter "Reisepass" aufgeführten Unterlagen.

    Gebühr:
    • 26,00 €
    Expresspass

    Wenn es mal ganz schnell gehen muss, bietet die Bundesdruckerei den Expresspass an, der bereits nach etwa 4 Werktagen geliefert wird.

    Zusatzgebühr:
    • 32,00 € - 48-Seiten-Pass

    Für Vielflieger und Geschäftsleute gibt es den 48-Seiten-Pass mit zusätzlichen Seiten für Visaeintragungen.

    Gebühr:
    • Zusatzgebühr: 22,00 €
    Verlust oder Diebstahl der Ausweispapiere:

    Haben Sie Ihren Pass oder Personalausweis verloren oder wurde er gestohlen, teilen Sie dies bitte umgehend mit.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ed18de9ca8b5b4d60bb01caad54fa37b

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Mittelstraße 32

    32683 Barntrup

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05263 409-222

    Fax: 05263 409-249

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Barntrup

    • bisheriger Reisepass oder Personalausweis
    • ein aktuelles Foto in der vorgeschriebenen Größe und Beschaffenheit: Manche Gemeinden verlangen zwei Fotos. Erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrer Gemeinde oder bringen Sie vorsorglich zwei Fotos mit.
    • schriftliche Begründung für den Antrag
    • Nachweis über das berechtigte Interesse (zum Beispiel schriftliche Bestätigung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers, Buchungsbestätigungen, Flugtickets)
    • wenn Sie sich bei der Abholung vertreten lassen:
      • Ausweis der abholenden Person
      • Vollmacht

    Hinweise: Im Einzelfall (in einigen Städten immer bei der ersten Ausstellung nach Neuzuzug) müssen eventuell weitere Unterlagen (zum Beispiel Personenstands- oder Staatsangehörigkeitsurkunden) vorgelegt werden. Entsprechendes gilt für eine weitere Ausstellung, wenn bei der Erstausstellung lediglich ein vorläufiger Nachweis über die Deutscheneigenschaft (zum Beispiel der Registrierschein des Bundesverwaltungsamts) vorgelegen hatte. Dazu sollten Sie sich vorab bei Ihrer Gemeinde / Verwaltungsgemeinschaft erkundigen.

    Formulare

    Hinweise für Barntrup

    Voraussetzungen

    Hinweise für Barntrup

    Sie müssen ein berechtigtes Interesse am Besitz eines zweiten Reisepasses nachweisen. Dies trifft beispielsweise in folgenden Fällen zu:

    • Sie reisen aus beruflichen Gründen viel und benötigen aufgrund der zeitlichen Verzögerungen bei der Beschaffung von Visa einen zweiten Reisepass.
    • Sie möchten in ein Land reisen, bei dem Sie mit der Verweigerung der Einreise rechnen müssen, weil sich in Ihrem Reisepass Einreisestempel bestimmter anderer Staaten befinden (zum Beispiel verweigern manche arabische Staaten die Einreise, wenn aus Ihrem Reisepass hervorgeht, dass Sie sich in Israel aufgehalten haben).

    Achtung! Allgemeine Begründungen oder häufige Auslandsreisen alleine reichen als berechtigtes Interesse nicht aus. Ebenso reicht als Grund für die Ausstellung eines Zweitpasses nicht aus, dass Ihr Reisepass bereits vollständig mit Sichtvermerken bestempelt ist. Auch wenn Sie bereits bisher im Besitz eines Zweitpasses waren, müssen Sie die Gründe bei der Neuausstellung neuerlich nachweisen. Ob Ihre Gründe als ausreichend angesehen werden, liegt im Ermessen der Passbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Barntrup

    § 1 Paßgesetz (PaßG)

    § 15 Passverordnung

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Barntrup

    • Der Zweitpass wird nur auf Antrag ausgestellt. Sie müssen den Antrag persönlich stellen und die Gründe für Ihren Antrag schriftlich darlegen.
    • Neben dem Lichtbild werden auch Fingerabdrücke auf dem elektronischen Chip im Reisepass gespeichert. Daher werden Ihnen bei der Antragstellung Fingerabdrücke in Form des flachen Abdrucks des linken und des rechten Zeigefingers abgenommen.

    Hinweis: Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers abgenommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus medizinischen Gründen, die nicht nur vorübergehender Art sind, unmöglich ist.

    • Bei Minderjährigen (unter 18 Jahren) ist der Reisepassantrag in der Regel von beiden Elternteilen – soweit beide sorgeberechtigt sind – zu stellen (Näheres lesen Sie in den Beschreibungen zum Kinderpass.)
    • Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, den Pass abzuholen (die Benachrichtigungskarte der Verwaltung enthält dazu meistens bereits einen Vordruck). Die bevollmächtigte Person muss die Vollmacht und einen eigenen Ausweis vorlegen.

    Fristen

    Hinweise für Barntrup

    Gültigkeit des Zweitpasses: 6 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Barntrup

    ungefähr 2 bis 6 Wochen

    Im Expressverfahren hergestellte Pässe benötigen für die Bearbeitung drei bis vier Werktage. Sofern der Antrag bis 12 Uhr bei der Bundesdruckerei eingeht, erfolgt die Anlieferung der Expresspässe in der jeweiligen Behörde innerhalb von zwei Arbeitstagen (ohne Feiertage und Wochenende).

    Ein vorläufiger Reisepass wird sofort bei der Beantragung ausgestellt.

    Kosten

    Hinweise für Barntrup

    • für einen Reisepass mit 32/48 Seiten:
      • Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: EUR 59,00/81,00
      • Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: EUR 37,50/59,50
    • für einen Reisepass im Expressverfahren: zusätzlich jeweils EUR 32,00
    • für einen vorläufigen Reisepass: EUR 26,00
    • für einen Kinderreisepass: EUR 13,00

    Die Gebühren verdoppeln sich,

    • wenn die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
    • bei Ausstellung eines Reisepasses, eines vorläufigen Reisepasses, eines Kinderreisepasses oder bei Änderung eines Reisepasses durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde (zum Beispiel Gemeinde einer Nebenwohnung) auf eigene Veranlassung des Antragstellers.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Barntrup

    Wer versucht, durch unrichtige Angaben die Ausstellung eines Zweitpasses zu bewirken, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Barntrup

    Weil eine eigenhändige Unterschrift sowie die Abgabe der Fingerabdrücke notwendig ist, ist eine persönliche Vorsprache erforderlich!


    Die Abholung kann mit Vollmacht und Vorlage der alten Dokumente durch eine andere Person erfolgen.

     

    Bitte beachten Sie, dass auch Ihr Kind im Ausland ein eigenes Dokument benötigt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Sächsisches Staatsministerium des Innern am 30.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de