Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe

    Zweitpass beantragen

    Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, können Sie einen Zweitpass erhalten.

    Beschreibung

    Hinweise für Barntrup

    Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, sind grundsätzlich verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen.

    In einigen Ländern reicht auch schon ein gültiger Personalausweis (siehe Personalausweis ) oder ein vorläufiger Personalausweis (siehe vorläufiger Personalausweis ) aus.

    Informationen zu den aktuellen Einreisebestimmungen einzelner Länder erhalten Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amts. (www.auswaertiges-amt.de)

    Seit dem 01.11.2007 wird neben dem Passfoto auch der Finderabdruck auf dem im Reisepass befindlichen Chip gespeichert.

    Voraussetzungen für die Ausstellung:
    • deutsche Staatsangehörigkeit
    • Wohnsitz im Gemeindegebiet
    Bearbeitungszeiten:

    Der Reisepass wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitung dauert dort ca. 3 - 4 Wochen. Sollten Sie dringend einen Reispass benötigen, besteht die Möglichkeit einen Expresspass oder einen vorläufigen Reisepass auszustellen.

    Antragstellung:

    Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Nachdem eine Sachbearbeiterin oder ein Sachbearbeiter den Antrag in Ihrem Beisein ausgefüllt hat, müssen Sie eigenhändig unterschreiben. Ihre Anwesenheit ist deshalb und wegen der Identitätsprüfung unabdingbar. Dagegen kann der Reisepass aber von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

    Antrag für minderjährige Kinder:

    Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses für Minderjährige muss von Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) gestellt werden. Wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Reisepass beantragt, bringen Sie bitte die hier zum Download stehende Einverständniserklärung ausgefüllt mit. Den Antrag muss ein Personensorgeberechtigter (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist diese Einverständniserklärung und deren/dessen Identitätsnachweis vorzulegen. Sollte ein Elternteil das alleinige Sorgerecht besitzen, legen Sie bitte einen entsprechenden Nachweis vor. Können nicht beide Elternteile persönlich im Bürgerbüro vorsprechen, ist die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils vorzulegen. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Steht die elterliche Sorge für nichteheliche Kinder nur einem Elternteil zu, so hat er eine schriftliche Auskunft des Jugendamtes vorzulegen, dass keine Sorgeerklärung nach § 1626 a BGB abgegeben wurde. Dies gilt nicht, wenn das Sorgerecht durch eine richterliche Entscheidung bestimmt wurde oder der andere Elternteil verstorben ist.

    Gültigkeit:
    • 6 Jahre bei Personen unter 24 Jahre
    • sonst 10 Jahre
    • Verlängerungen sind nicht möglich
    Für Ihren Antrag benötigen Sie:
    • Ihren alten Reisepass
    • Ihren Kinderausweis / Kindereisepass oder
    • Ihren Personalausweis (Haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder sind sie Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument sowie Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.)
    • ein aktuelles Lichtbild (siehe Passbildschablone, Foto-Mustertafel Bundesdruckerei )
    Gebühren:
    • 37,50 € für Personen unter 24 Jahre
    • 70,00 € für Personen ab 24 Jahre
    Vorläufiger Reisepass:

    Der vorläufige Reisepass wird ausgestellt, wenn Sie glaubhaft machen, dass Sie den Pass kurzfristig benötigen und die Ausstellung eines Expresspasses nicht rechtzeitig möglich ist. Der vorläufige Reisepass wird Ihnen in der Regel sofort ausgestellt und ist ein Jahr gültig. Sie benötigen alle unter "Reisepass" aufgeführten Unterlagen.

    Gebühr:
    • 26,00 €
    Expresspass

    Wenn es mal ganz schnell gehen muss, bietet die Bundesdruckerei den Expresspass an, der bereits nach etwa 4 Werktagen geliefert wird.

    Zusatzgebühr:
    • 32,00 € - 48-Seiten-Pass

    Für Vielflieger und Geschäftsleute gibt es den 48-Seiten-Pass mit zusätzlichen Seiten für Visaeintragungen.

    Gebühr:
    • Zusatzgebühr: 22,00 €
    Verlust oder Diebstahl der Ausweispapiere:

    Haben Sie Ihren Pass oder Personalausweis verloren oder wurde er gestohlen, teilen Sie dies bitte umgehend mit.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ed18de9ca8b5b4d60bb01caad54fa37b

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Mittelstraße 32

    32683 Barntrup

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05263 409-222

    Fax: 05263 409-249

    E-Mail: buergerbuero@barntrup.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • bisheriger Reisepass oder Personalausweis
    • ein aktuelles biometrisches Foto
    • Nachweis über das berechtigte Interesse, zum Beispiel:
      • schriftliche Bestätigung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers,
      • Buchungsbestätigungen,
      • Flugtickets;
    • wenn Sie sich bei der Abholung vertreten lassen:
      • Ausweis der abholenden Person,
      • Vollmacht;

    Hinweise: Im Einzelfall (in einigen Städten immer bei der ersten Ausstellung nach Neuzuzug) müssen Sie eventuell weitere Unterlagen vorlegen, zum Beispiel Personenstands- oder Staatsangehörigkeitsurkunden. Das gilt für eine weitere Ausstellung, wenn Sie bei der Erstausstellung lediglich einen vorläufigen Nachweis über die Deutscheneigenschaft vorgelegt hatten, zum Beispiel den Registrierschein des Bundesverwaltungsamts. Bitte erkundigen Sie sich dazu vorab bei Ihrer Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft.

    Formulare

    Hinweise für Barntrup

    Voraussetzungen

    • Sie haben ein berechtigtes Interesse am Besitz eines zweiten gültigen Reisepasses. Dies trifft beispielsweise in folgenden Fällen zu:
      • Sie reisen aus beruflichen Gründen viel und benötigen aufgrund der zeitlichen Verzögerungen bei der Beschaffung von Visa einen zweiten Reisepass.
      • Sie möchten in ein Land reisen, bei dem Sie mit der Verweigerung der Einreise rechnen müssen, weil sich in Ihrem Reisepass Einreisestempel bestimmter anderer Staaten befinden (zum Beispiel verweigern manche arabische Staaten die Einreise, wenn aus Ihrem Reisepass hervorgeht, dass Sie sich in Israel aufgehalten haben).
      • Sie gehören bestimmten Personengruppen an:
        • das fliegende Personal von Luftfahrtunternehmen
        • das seefahrende Personal von Seeschifffahrtsunternehmen
        • Mitglieder des zivilen Gefolges und Angehörige des NATO-Truppenstatuts, deren Reisepass eine Statusbescheinigung enthält

    Hinweise: Allgemeine Begründungen, häufige Auslandsreisen oder die bloße Möglichkeit, in unbestimmter Zukunft einen Zweitpass benötigen zu können (beispielsweise „Weltreisende“) reichen als berechtigtes Interesse nicht aus. Sofern Ihr Reisepass bereits vollständig mit Sichtvermerken bestempelt ist und Sie weitere Reisen planen, wird die Beantragung eines neuen Reisepasses empfohlen; ein Grund für die Beantragung eines Zweitpasses ist dies jedoch nicht. Auch wenn Sie bereits bisher im Besitz eines Zweitpasses waren, müssen Sie die Gründe bei der Neubeantragung eines Zweitpasses neu nachweisen. Ob Ihre Gründe als ausreichend angesehen werden, liegt im Ermessen der Passbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Barntrup

    Ausstellung eines Passes - § 6 Absatz 1 Paßgesetz (PaßG)

     

    Gültigkeitsdauer - § 5 Paßgesetz (PaßG)

     

    Lichtbild - § 5 Passverordnung (PassV)

    Gebühren - § 15 Passverordnung (PassV)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Zweitpass persönlich beantragen:

    • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
    • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
    • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
      • Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
    • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
    • Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.

    Fristen

    Validity of the second passport: 6 years

    Bearbeitungsdauer

    Approximately 2 to 6 weeks

    Passports produced using the express method require three to four working days for processing. Provided that the application is received by Bundesdruckerei by 12 noon, express passports are delivered to the respective authority within two working days (excluding public holidays and weekends).

    A temporary passport is issued immediately upon application.

    Kosten

    Weitere mögliche Kosten:

    • für einen Reisepass im Expressverfahren: zusätzlich jeweils 32,00 EUR
    • für einen vorläufigen Reisepass: 26,00 EUR

    Die Gebühren verdoppeln sich,

    • wenn Sie den Reisepass außerhalb der behördlichen Dienstzeiten beantragen oder
    • wenn Sie den Antrag bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde stellen. Das gilt für:
      • Reisepass,
      • vorläufiger Reisepass.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Barntrup

    Antragstellung bei geplanter Eheschließung:


    Antragstellerinnen oder Antragsteller, deren Ehe geschlossen wird, haben die Möglichkeit, schon vor der Eheschließung einen Reisepass mit dem dann gültigen Namen zu beantragen. Dies gilt jedoch nur dann, sofern zwischen Eheschließung und Antritt der Reise keine Möglichkeit mehr zur Ausstellung eines Dokumentes besteht (Nachweis der gebuchten Reise erforderlich).

    Bei der Antragstellung, die frühestens 8 Wochen vor der Eheschließung beim Standesamt erfolgen kann, ist in diesen Fällen die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung und das Datum der Eheschließung ergibt.

    Der Pass kann gfs. unmittelbar im Anschluss an die Eheschließung  durch den Standesbeamten ausgehändigt werden, andernfalls erfolgte die Ausgabe in der Bürgerberatung (nach Vorlage der Heiratsurkunde).

    Weitere Informationen

    Hinweise für Barntrup

    Weil eine eigenhändige Unterschrift sowie die Abgabe der Fingerabdrücke notwendig ist, ist eine persönliche Vorsprache erforderlich!


    Die Abholung kann mit Vollmacht und Vorlage der alten Dokumente durch eine andere Person erfolgen.

     

    Bitte beachten Sie, dass auch Ihr Kind im Ausland ein eigenes Dokument benötigt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 21.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Barntrup

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de