Zweitpass beantragen
Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, können Sie einen Zweitpass erhalten.
Beschreibung
Hinweise für Rödinghausen
Der Reisepass kann nur persönlich bei der Meldebehörde der Haupt- oder alleinigen Wohnung beantragt werden.
Ausnahmsweise kann die Antragstellung auch am Nebenwohnsitz erfolgen, wenn ein gewichtiger Grund dargelegt wird und eine Passermächtigung durch den Hauptwohnsitz erteilt wird. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall die doppelte Gebühr zu entrichten ist.
Ihr Antrag kann nur persönlich vor Ort entgegengenommen werden. Bitte vereinbaren Sie für Ihren Besuch einen Termin.
Einen Reisepass können Sie ab dem 18. Lebensjahr eigenständig beantragen.
Die Gültigkeitsdauer eines Reisepasses beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren nur 6 Jahre. Für die Einreise in bestimmte Länder gibt es eine Mindestgültigkeit des Passes. Weiteres können Sie hierzu der Internetseite des Auswärtigen Amtes entnehmen (siehe Rubrik "Weiterführenden Links").
Für besonders Reiselustige: auf Wunsch können Sie auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. In Eilfällen ist ein sogenannter "Expresspass" in verkürzter Zeit lieferbar.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rödinghausen
- alter Reisepass oder Personalausweis
- ein aktuelles Lichtbild entsprechend der verbindlichen Foto-Mustertafel
- Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde)
- bei unter 18jährigen ist die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich, ein gesetzlicher Vertreter muss bei Antragstellung dabei sein
- gegebenenfalls Nachweis der deutschen Staatsbürgerschaft (nähere Auskünfte dazu erhalten sie in Ihrem zuständigen Bürgerbüro oder beim Bürgerservice)
(Anforderungen an das Lichtbild: schwarz-weiß oder farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz. Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei)
Formulare
Hinweise für Rödinghausen
Voraussetzungen
- Sie haben ein berechtigtes Interesse am Besitz eines zweiten gültigen Reisepasses. Dies trifft beispielsweise in folgenden Fällen zu:
- Sie reisen aus beruflichen Gründen viel und benötigen aufgrund der zeitlichen Verzögerungen bei der Beschaffung von Visa einen zweiten Reisepass.
- Sie möchten in ein Land reisen, bei dem Sie mit der Verweigerung der Einreise rechnen müssen, weil sich in Ihrem Reisepass Einreisestempel bestimmter anderer Staaten befinden (zum Beispiel verweigern manche arabische Staaten die Einreise, wenn aus Ihrem Reisepass hervorgeht, dass Sie sich in Israel aufgehalten haben).
- Sie gehören bestimmten Personengruppen an:
- das fliegende Personal von Luftfahrtunternehmen
- das seefahrende Personal von Seeschifffahrtsunternehmen
- Mitglieder des zivilen Gefolges und Angehörige des NATO-Truppenstatuts, deren Reisepass eine Statusbescheinigung enthält
Hinweise: Allgemeine Begründungen, häufige Auslandsreisen oder die bloße Möglichkeit, in unbestimmter Zukunft einen Zweitpass benötigen zu können (beispielsweise „Weltreisende“) reichen als berechtigtes Interesse nicht aus. Sofern Ihr Reisepass bereits vollständig mit Sichtvermerken bestempelt ist und Sie weitere Reisen planen, wird die Beantragung eines neuen Reisepasses empfohlen; ein Grund für die Beantragung eines Zweitpasses ist dies jedoch nicht. Auch wenn Sie bereits bisher im Besitz eines Zweitpasses waren, müssen Sie die Gründe bei der Neubeantragung eines Zweitpasses neu nachweisen. Ob Ihre Gründe als ausreichend angesehen werden, liegt im Ermessen der Passbehörde.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Rödinghausen
Ausstellung eines Passes - § 6 Absatz 1 Passgesetz (PaßG)
Gültigkeitsdauer - § 5 Passgesetz (PaßG)
Lichtbild - § 5 Passverordnung (PassV)
Gebühren - § 15 Passverordnung (PassV)
Verfahrensablauf
Sie müssen den Zweitpass persönlich beantragen:
- Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
- Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
- Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
- Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
- Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
- Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.
Fristen
Validity of the second passport: 6 years
Bearbeitungsdauer
Approximately 2 to 6 weeks
Passports produced using the express method require three to four working days for processing. Provided that the application is received by Bundesdruckerei by 12 noon, express passports are delivered to the respective authority within two working days (excluding public holidays and weekends).
A temporary passport is issued immediately upon application.
Kosten
Weitere mögliche Kosten:
- für einen Reisepass im Expressverfahren: zusätzlich jeweils 32,00 EUR
- für einen vorläufigen Reisepass: 26,00 EUR
Die Gebühren verdoppeln sich,
- wenn Sie den Reisepass außerhalb der behördlichen Dienstzeiten beantragen oder
- wenn Sie den Antrag bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde stellen. Das gilt für:
- Reisepass,
- vorläufiger Reisepass.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Rödinghausen
Reisepass verloren / Reisepass wiedergefunden
Verlust, Diebstahl und Wiederauffindung von Ausweisdokumenten müssen wegen möglichen Missbrauchs so schnell wie möglich persönlich im Bürgerbüro angezeigt werden, bei Minderjährigen durch den/die Sorgeberechtigten.
Weitere Informationen
Hinweise für Rödinghausen
Zusätzliche Erfassung von Fingerabdrücken (neben dem Lichtbild) im Chip des ePasses
Fingerabdrücke:
Standardfall:
- Rechter und linker Zeigefinger
Ausnahmen von der Fingerabdruckerfassung:
- Kinder unter 6 Jahren
- Dauerhafte medizinische Gründe
Informationen zu den Chip-Daten
- Keine Speicherung im Passregister oder in zentralen Datenbanken
- Löschung bis spätestens nach Aushändigung des ePasses in der Passbehörde
- Kein Abgleich mit Datenbanken
- Auslesen des ePasses Chips nur durch berechtigte Stellen (u. a. Polizei, Zollverwaltung, Pass- und Personalausweisbehörden und Meldebehörden).
- Der Passinhaber kann den Chip in den Passbehörden mittels ePass-Leser einsehen.
Was ist zu tun, wenn jemand kurzfristig verreisen muss?
- Grundsatz: Die Beantragung von ePässen hat Vorrang
- Kann wegen kurzfristigen Antritts einer Reise voraussichtlich nicht rechtzeitig ein Reisepass ausgehändigt werden, ist eine Ausstellung im Expressverfahren (72 Stunden) möglich.
Sollten noch weitere Fragen im Zusammenhang mit dem ePass, dem Kinderreisepass und der Fingerabdruckerfassung bestehen, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros gern zu entsprechenden Auskünften bereit.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 21.02.2024
Stichwörter
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