Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe

    Zweitpass beantragen

    Grundsätzlich darf niemand mehr als einen Reisepass besitzen. Sofern Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, kann Ihnen jedoch ein Zweitpass ausgestellt werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Reisepass

    Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses ist am Ort der Hauptwohnung zu stellen. Reisepässe sind grundsätzlich für Reisen in alle Länder außerhalb der EU erforderlich.
    Bitte beachten Sie, dass der Reisepass in einigen Ländern, noch über die Dauer des Aufenthaltes, eine bestimmte Gültigkeit besitzen muss. Die genauen Einreisebestimmungen entnehmen Sie bitte den aktuellen Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes. Eine persönliche Vorsprache ist unbedingt erforderlich. Die Unterschrift und die Abgabe des Fingerabdrucks (Fingerscan) ist bei Antragstellung im Bürgeramt zu leisten.

    Gültigkeitsdauer: Der Reisepass ist zehn Jahre gültig; bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre. Reisepässe können nicht verlängert werden.

    Die Fertigstellung des Reisepasses durch die Bundesdruckerei in Berlin dauert ca. drei bis sechs Wochen.

    Vorläufiger Reisepass

    In dringenden Einzelfällen (Reiseantritt innerhalb von vier Tagen) kann auch ein vorläufiger Reisepass beantragt werden.
    Es muss aber eine Reisebestätigung vorgelegt werden. Aus der Buchung muss hervorgehen, dass der Reiseantritt kurzfristig ist.

    Express-Reisepass

    Außerdem besteht die Möglichkeit einen Express-Reisepass zu beantragen. Er ist in drei bis fünf Werktagen zur Abholung bei der Stadt bereit.

    Selbstbedienungsterminal

    Im Hennefer Rathaus können an einem Selbstbedienungsterminal biometrische Passfotos erstellt sowie die Unterschrift abgegeben werden. Damit werden die Warte- und Bearbeitungszeit für die Beantragung neuer Ausweisdokumente im Bürgeramt verkürzt.

    Mehr Informationen zum SB-Terminal finden sie weiter unten unter "Verwandte Dienstleistungen".

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b4625a0b60d95b647d93371a89a0e58f

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 12.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerzentrum

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 97

    53773 Hennef

    Version

    Technisch geändert am 12.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    • Bei der Beantragung von Dokumenten für minderjährige Kinder: Wenn bei der Antragsstellung nur ein Elternteil anwesend ist, benötigen Sie zusätzlich eine ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung des anderen Elternteils (hier auf der Seite zum Herunterladen unter "Downloads").

    Formulare

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Voraussetzungen

    Sie müssen ein berechtigtes Interesse am Besitz eines zweiten Reisepasses nachweisen. Dies trifft beispielsweise in folgenden Fällen zu:

    • Sie reisen aus beruflichen Gründen viel und benötigen aufgrund der zeitlichen Verzögerungen bei der Beschaffung von Visa einen zweiten Reisepass.
    • Sie möchten in ein Land reisen, bei dem Sie mit der Verweigerung der Einreise rechnen müssen, weil sich in Ihrem Reisepass Einreisestempel bestimmter anderer Staaten befinden (zum Beispiel verweigern manche arabische Staaten die Einreise, wenn aus Ihrem Reisepass hervorgeht, dass Sie sich in Israel aufgehalten haben).

    Achtung! Allgemeine Begründungen oder häufige Auslandsreisen alleine reichen als berechtigtes Interesse nicht aus. Ebenso reicht als Grund für die Ausstellung eines Zweitpasses nicht aus, dass Ihr Reisepass bereits vollständig mit Sichtvermerken bestempelt ist. Auch wenn Sie bereits bisher im Besitz eines Zweitpasses waren, müssen Sie die Gründe bei der Neuausstellung neuerlich nachweisen. Ob Ihre Gründe als ausreichend angesehen werden, liegt im Ermessen der Passbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 1 Paßgesetz (PaßG)

    § 15 Passverordnung

    Verfahrensablauf

    • Der Zweitpass wird nur auf Antrag ausgestellt. Sie müssen den Antrag persönlich stellen und die Gründe für Ihren Antrag schriftlich darlegen.
    • Neben dem Lichtbild werden auch Fingerabdrücke auf dem elektronischen Chip im Reisepass gespeichert. Daher werden Ihnen bei der Antragstellung Fingerabdrücke in Form des flachen Abdrucks des linken und des rechten Zeigefingers abgenommen.

    Hinweis: Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers abgenommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus medizinischen Gründen, die nicht nur vorübergehender Art sind, unmöglich ist.

    • Bei Minderjährigen (unter 18 Jahren) ist der Reisepassantrag in der Regel von beiden Elternteilen – soweit beide sorgeberechtigt sind – zu stellen (Näheres lesen Sie in den Beschreibungen zum Kinderpass.)
    • Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, den Pass abzuholen (die Benachrichtigungskarte der Verwaltung enthält dazu meistens bereits einen Vordruck). Die bevollmächtigte Person muss die Vollmacht und einen eigenen Ausweis vorlegen.

    Fristen

    Gültigkeit des Zweitpasses: 6 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    ungefähr 2 bis 6 Wochen

    Im Expressverfahren hergestellte Pässe benötigen für die Bearbeitung drei bis vier Werktage. Sofern der Antrag bis 12 Uhr bei der Bundesdruckerei eingeht, erfolgt die Anlieferung der Expresspässe in der jeweiligen Behörde innerhalb von zwei Arbeitstagen (ohne Feiertage und Wochenende).

    Ein vorläufiger Reisepass wird sofort bei der Beantragung ausgestellt.

    Kosten

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    • Reisepass (bis zum 24. Lebensjahr) 37,50 EUR
    • Reisepass (ab dem 24. Lebensjahr) 70,00 EUR
    • Express-Reisepass (bis zum 24. Lebensjahr) 69,50 EUR
    • Express-Reisepass (ab dem 24. Lebensjahr) 107,00 EUR
    • vorläufiger Reisepass 26,00 EUR
    • Erstellung der biometrischen Daten mit Foto u.  Unterschrift am Selbstbedienungsterminal 7,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wer versucht, durch unrichtige Angaben die Ausstellung eines Zweitpasses zu bewirken, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Sächsisches Staatsministerium des Innern am 30.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de