Reisepass Ausstellung zusätzlicher PässeOnline erledigen

    Zweitpass beantragen

    Grundsätzlich darf niemand mehr als einen Reisepass besitzen. Sofern Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, kann Ihnen jedoch ein Zweitpass ausgestellt werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Für die Vorsprache ist vorab ein Termin online zu vereinbaren.

    Antragstellung  

    Sofern Sie in Leverkusen Ihren alleinigen Wohnsitz oder Ihre Hauptwohnung haben, leitet das Bürgerbüro Ihren Passantrag an die Bundesdruckerei in Berlin weiter. Dort erfolgt die Produktion Ihres Reisepasses und rund vier Wochen später können Sie ihn abholen.

    Sollten Sie Ihren Reisepass früher benötigen, haben Sie die Möglichkeit einen sogenannten "express-ePass" zu bestellen (siehe Gebührenübersicht unter "Details").
    Für "Vielreisende" besteht zudem die Möglichkeit der Beantragung eines 48-Seiten-ePasses (statt 32 Seiten). Auch diesen Pass können Sie im "express-Verfahren" bestellen (siehe Gebührenübersicht).
    Die im "express-Verfahren" beantragten Reisepässe liegen rund drei bis fünf Werktage nach Antragstellung im Rathaus zur Abholung bereit.

    Den Antrag müssen Sie persönlich stellen. Sie können sich dabei nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
    Der Reisepass enthält einen Chip auf dem neben dem Lichtbild auch die Fingerabdrücke gespeichert sind. Bei Kindern unter sechs Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d476016a5e3ac44caa2b6a87d8ed0aee

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt - Abteilung 332

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Platz 1

    51373 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-33290

    E-Mail: 332-standesamt@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen

    • Personalausweis / bisheriger Reisepass / Kinderausweis / Kinderreisepass / Identitätsnachweis
    • Neues biometrisches Passfoto (das Bild muss der Fotomustertafel entsprechen
    • Bei Minderjährigen (unter 18 Jahren) ist bei Antragstellung die persönliche Vorsprache mindestens eines Elternteils erforderlich.

    Seit 2.11.2007 werden bei der Aufnahme des Antrages vom Antragsteller Fingerabdrücke benötigt, die im Chip des Passes gespeichert werden. Dafür stehen im Bürgerbüro "Fingerabdruck-Scanner" zur Verfügung. Eine Speicherung dieser Abdrücke außerhalb des Chips erfolgt nicht.

    Auf Wunsch können Sie die im Chip Ihres Reisepasses gespeicherten Daten bei Abholung einsehen.

    Formulare

    Hinweise für Leverkusen

    Voraussetzungen

    Sie müssen ein berechtigtes Interesse am Besitz eines zweiten Reisepasses nachweisen. Dies trifft beispielsweise in folgenden Fällen zu:

    • Sie reisen aus beruflichen Gründen viel und benötigen aufgrund der zeitlichen Verzögerungen bei der Beschaffung von Visa einen zweiten Reisepass.
    • Sie möchten in ein Land reisen, bei dem Sie mit der Verweigerung der Einreise rechnen müssen, weil sich in Ihrem Reisepass Einreisestempel bestimmter anderer Staaten befinden (zum Beispiel verweigern manche arabische Staaten die Einreise, wenn aus Ihrem Reisepass hervorgeht, dass Sie sich in Israel aufgehalten haben).

    Achtung! Allgemeine Begründungen oder häufige Auslandsreisen alleine reichen als berechtigtes Interesse nicht aus. Ebenso reicht als Grund für die Ausstellung eines Zweitpasses nicht aus, dass Ihr Reisepass bereits vollständig mit Sichtvermerken bestempelt ist. Auch wenn Sie bereits bisher im Besitz eines Zweitpasses waren, müssen Sie die Gründe bei der Neuausstellung neuerlich nachweisen. Ob Ihre Gründe als ausreichend angesehen werden, liegt im Ermessen der Passbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 1 Paßgesetz (PaßG)

    § 15 Passverordnung

    Verfahrensablauf

    • Der Zweitpass wird nur auf Antrag ausgestellt. Sie müssen den Antrag persönlich stellen und die Gründe für Ihren Antrag schriftlich darlegen.
    • Neben dem Lichtbild werden auch Fingerabdrücke auf dem elektronischen Chip im Reisepass gespeichert. Daher werden Ihnen bei der Antragstellung Fingerabdrücke in Form des flachen Abdrucks des linken und des rechten Zeigefingers abgenommen.

    Hinweis: Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers abgenommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus medizinischen Gründen, die nicht nur vorübergehender Art sind, unmöglich ist.

    • Bei Minderjährigen (unter 18 Jahren) ist der Reisepassantrag in der Regel von beiden Elternteilen – soweit beide sorgeberechtigt sind – zu stellen (Näheres lesen Sie in den Beschreibungen zum Kinderpass.)
    • Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, den Pass abzuholen (die Benachrichtigungskarte der Verwaltung enthält dazu meistens bereits einen Vordruck). Die bevollmächtigte Person muss die Vollmacht und einen eigenen Ausweis vorlegen.

    Fristen

    Gültigkeit des Zweitpasses: 6 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    ungefähr 2 bis 6 Wochen

    Im Expressverfahren hergestellte Pässe benötigen für die Bearbeitung drei bis vier Werktage. Sofern der Antrag bis 12 Uhr bei der Bundesdruckerei eingeht, erfolgt die Anlieferung der Expresspässe in der jeweiligen Behörde innerhalb von zwei Arbeitstagen (ohne Feiertage und Wochenende).

    Ein vorläufiger Reisepass wird sofort bei der Beantragung ausgestellt.

    Kosten

    Hinweise für Leverkusen

    Name Typ Kosten Beschreibung Reisepass Gebuehr 70,00 EUR Gültigkeit: 10 Jahre Reisepass (unter 24 Jahre) Gebuehr 37,50 EUR Gültigkeit: 6 Jahre Expresszuschlag (zusätzlich) Gebuehr 32,00 EUR Reisepass mit 48 Seiten (zusätzlich) Gebuehr 22,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wer versucht, durch unrichtige Angaben die Ausstellung eines Zweitpasses zu bewirken, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Leverkusen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Sächsisches Staatsministerium des Innern am 30.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Leverkusen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de