Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe

    Reisepass beantragen

    Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, können Sie einen Zweitpass erhalten.

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Deutsche Staatsangehörige müssen beim Überqueren einer Auslandsgrenze ein gültiges Passdokument dabei haben. In der EU ist auch ein Personalausweis oder ein vorläufiger Personalausweis erlaubt. Außerhalb der EU wird der Personalausweis häufig nicht akzeptiert und ein Reisepass muss mitgeführt werden. 

    Informationen über Einreisebestimmungen anderer Länder sind auf der Website des Auswärtigen Amtes oder den Websites der Botschaften und Regierungen der jeweiligen Staaten verfügbar.

    Reisepässe enthalten einen elektronischen Chip (ePass), der Passdaten und ein Foto speichert. Zusätzlich werden zwei Fingerabdrücke digital gespeichert, um die Identität zu überprüfen und Fälschungen zu verhindern. Die deutschen Reisepässe werden von der Bundesdruckerei hergestellt.

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Hotline Service-Center

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 1

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Viersen

    bisheriger Ausweis oder Reisepass, ein aktuelles (bis zu sechs Monate alt) biometrisches Lichtbild. Alternativ kann für Erwachsene und für Kinder ab dem 4. Lebensjahr die unten beschriebene Speed Capture Station vor Ort zur Erstellung des Lichtbildes genutzt werden., Personenstandsurkunde: zum Beispiel Geburtsurkunde/ Heiratsurkunde/ Einbürgerungsurkunde/ Stammbuch, bei Antragsteller*innen unter 18 Jahren ist die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten (sowie die Einverständniserklärung des zweiten Erziehungsberechtigten) oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten erforderlich.

    Formulare

    Hinweise für Viersen

    Voraussetzungen

    • Sie haben ein berechtigtes Interesse am Besitz eines zweiten gültigen Reisepasses. Dies trifft beispielsweise in folgenden Fällen zu:
      • Sie reisen aus beruflichen Gründen viel und benötigen aufgrund der zeitlichen Verzögerungen bei der Beschaffung von Visa einen zweiten Reisepass.
      • Sie möchten in ein Land reisen, bei dem Sie mit der Verweigerung der Einreise rechnen müssen, weil sich in Ihrem Reisepass Einreisestempel bestimmter anderer Staaten befinden (zum Beispiel verweigern manche arabische Staaten die Einreise, wenn aus Ihrem Reisepass hervorgeht, dass Sie sich in Israel aufgehalten haben).
      • Sie gehören bestimmten Personengruppen an:
        • das fliegende Personal von Luftfahrtunternehmen
        • das seefahrende Personal von Seeschifffahrtsunternehmen
        • Mitglieder des zivilen Gefolges und Angehörige des NATO-Truppenstatuts, deren Reisepass eine Statusbescheinigung enthält

    Hinweise: Allgemeine Begründungen, häufige Auslandsreisen oder die bloße Möglichkeit, in unbestimmter Zukunft einen Zweitpass benötigen zu können (beispielsweise „Weltreisende“) reichen als berechtigtes Interesse nicht aus. Sofern Ihr Reisepass bereits vollständig mit Sichtvermerken bestempelt ist und Sie weitere Reisen planen, wird die Beantragung eines neuen Reisepasses empfohlen; ein Grund für die Beantragung eines Zweitpasses ist dies jedoch nicht. Auch wenn Sie bereits bisher im Besitz eines Zweitpasses waren, müssen Sie die Gründe bei der Neubeantragung eines Zweitpasses neu nachweisen. Ob Ihre Gründe als ausreichend angesehen werden, liegt im Ermessen der Passbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 1 Passport Act (Passport Act)

    § 15 Passport Ordinance

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Viersen

    • Da der Reisepass in erster Linie ein Identitätsdokument ist, kann die Antragstellung nur persönlich erfolgen (auch Kleinkinder müssen bei der Antragstellung anwesend sein).
    • Für den Antrag müssen Sie persönlich erscheinen, um Fingerabdrücke mittels Scanner zu nehmen, zu unterschreiben und Ihre Identität zu bestätigen.
    • Bei Anträgen von Minderjährigen ist die schriftliche Zustimmung aller Sorgeberechtigten erforderlich. Wenn die elterliche Sorge nur einem Elternteil oder einem Vormund obliegt, müssen entsprechende Nachweise vorgelegt werden. Ein Formular für die Einverständniserklärung finden Sie am Ende der Seite zum Download (siehe Formulare).

    Fristen

    Validity of the second passport: 6 years

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Viersen

    • 4 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Viersen

    • Reisepass mit 32 Seiten (Antragsteller*innen unter 24 Jahren, Gültigkeit sechs Jahre): 37,50€
    • Reisepass mit 48 Seiten (Antragsteller*innen unter 24 Jahren, Gültigkeit sechs Jahre): 59,50€
    • Reisepass mit 32 Seiten (Antragsteller*innen ab 24 Jahren, Gültigkeit zehn Jahre): 70,00€
    • Reisepass mit 48 Seiten (Antragsteller*innen ab 24 Jahren, Gültigkeit zehn Jahre): 91,50€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unrichtige Angaben:

    Wer versucht, durch unrichtige Angaben die Ausstellung eines Zweitpasses zu bewirken, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 EUR bestraft werden.

    Fingerabdrücke:

    Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers abgenommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus bleibenden medizinischen Gründen unmöglich ist.

    Minderjährige:

    Bei Minderjährigen (unter 18 Jahren) ist der Reisepassantrag in der Regel von beiden Elternteilen – soweit beide sorgeberechtigt sind – zu stellen. Näheres lesen Sie in den Beschreibungen zum Kinderpass.

    Expresspass und vorläufiger Reisepass:

    Ihnen ist die reguläre Bearbeitungsdauer von 2 bis 6 Wochen für Ihre Reisepläne zu lang? Dann kann Ihnen Ihre Passbehörde den Reisepass im Expressverfahren ausstellen. Im Expressverfahren beantragte Pässe liegen in der Regel nach 3 bis 4 Werktagen in der Behörde abholbereit vor.

    Nur wenn Sie den Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig erhalten können, wird Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt. Diesen erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Viersen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 21.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Viersen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de