Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe

    Reisepass

    Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, können Sie einen Zweitpass erhalten.

    Beschreibung

    Hinweise für Issum

    Reisepass beantragen

    Bitte halten Sie für die Beantragung des neuen Reisepasses die unten aufgeführten Unterlagen bereit, ansonsten kann der Reisepassantrag nicht entgegengenommen werden. Die Geburtsurkunde benötigen Sie nur, wenn in Ihrem Namen (z. B. André) oder Geburtsort (z. B. Koło) ein Sonderzeichen vorkommt (die Sonderzeichen müssen in diesen Fällen nacherfasst werden). Bei besonderen staatsangehörigkeitsrechtlichen Fällen (z.B. Einbürgerung, Vertriebene, Spätaussiedler, Doppelstaatler) werden weitere Unterlagen (z.B. Einbürgerungsurkunde, Vertriebenenausweis, Spätaussiedlerbescheinigung, Registrierschein) zum Nachweis der Staatsangehörigkeit benötigt.

    Die Reisepässe werden zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt. Die Bearbeitungszeit nimmt derzeit circa 8 Wochen in Anspruch.

    Da eine Unterschrift und die Fingerabdrücke erforderlich sind, ist die persönliche Anwesenheit bei der Antragstellung erforderlich.

    Bei Kindern bis 18 Jahren ist für die Ausstellung eines Reisepassantrages die Einverständniserklärung beider Elternteile oder gegebenenfalls eine Sorgerechterklärung erforderlich.

    In Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von höchstens einem Jahr ausgestellt werden.

    Kann mein Reisepass bereits abgeholt werden?

    Unter dem folgenden Link können Sie den aktuellen Bearbeitungsstand ihres Ausweisdokuments einsehen und erfahren, ob ihr Pass bereits an die Gemeinde versendet wurde und dort zur Abholung bereit liegt.

     

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b157973fcf15dddb7102833f1e44ed50

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Herrlichkeit 7-9

    47661 Issum

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02835/10-18

    E-Mail: buergerbuero@issum.de

    Version

    Technisch geändert am 11.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Issum

    Personalausweis, Biometrisches Lichtbild, Geburtsurkunde, gegebenenfalls weitere Unterlagen

    Formulare

    Hinweise für Issum

    Voraussetzungen

    • Sie haben ein berechtigtes Interesse am Besitz eines zweiten gültigen Reisepasses. Dies trifft beispielsweise in folgenden Fällen zu:
      • Sie reisen aus beruflichen Gründen viel und benötigen aufgrund der zeitlichen Verzögerungen bei der Beschaffung von Visa einen zweiten Reisepass.
      • Sie möchten in ein Land reisen, bei dem Sie mit der Verweigerung der Einreise rechnen müssen, weil sich in Ihrem Reisepass Einreisestempel bestimmter anderer Staaten befinden (zum Beispiel verweigern manche arabische Staaten die Einreise, wenn aus Ihrem Reisepass hervorgeht, dass Sie sich in Israel aufgehalten haben).
      • Sie gehören bestimmten Personengruppen an:
        • das fliegende Personal von Luftfahrtunternehmen
        • das seefahrende Personal von Seeschifffahrtsunternehmen
        • Mitglieder des zivilen Gefolges und Angehörige des NATO-Truppenstatuts, deren Reisepass eine Statusbescheinigung enthält

    Hinweise: Allgemeine Begründungen, häufige Auslandsreisen oder die bloße Möglichkeit, in unbestimmter Zukunft einen Zweitpass benötigen zu können (beispielsweise „Weltreisende“) reichen als berechtigtes Interesse nicht aus. Sofern Ihr Reisepass bereits vollständig mit Sichtvermerken bestempelt ist und Sie weitere Reisen planen, wird die Beantragung eines neuen Reisepasses empfohlen; ein Grund für die Beantragung eines Zweitpasses ist dies jedoch nicht. Auch wenn Sie bereits bisher im Besitz eines Zweitpasses waren, müssen Sie die Gründe bei der Neubeantragung eines Zweitpasses neu nachweisen. Ob Ihre Gründe als ausreichend angesehen werden, liegt im Ermessen der Passbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 1 Passport Act (Passport Act)

    § 15 Passport Ordinance

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Zweitpass persönlich beantragen:

    • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
    • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
    • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
      • Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
    • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
    • Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.

    Fristen

    Validity of the second passport: 6 years

    Bearbeitungsdauer

    Approximately 2 to 6 weeks

    Passports produced using the express method require three to four working days for processing. Provided that the application is received by Bundesdruckerei by 12 noon, express passports are delivered to the respective authority within two working days (excluding public holidays and weekends).

    A temporary passport is issued immediately upon application.

    Kosten

    Weitere mögliche Kosten:

    • für einen Reisepass im Expressverfahren: zusätzlich jeweils 32,00 EUR
    • für einen vorläufigen Reisepass: 26,00 EUR

    Die Gebühren verdoppeln sich,

    • wenn Sie den Reisepass außerhalb der behördlichen Dienstzeiten beantragen oder
    • wenn Sie den Antrag bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde stellen. Das gilt für:
      • Reisepass,
      • vorläufiger Reisepass.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unrichtige Angaben:

    Wer versucht, durch unrichtige Angaben die Ausstellung eines Zweitpasses zu bewirken, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 EUR bestraft werden.

    Fingerabdrücke:

    Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers abgenommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus bleibenden medizinischen Gründen unmöglich ist.

    Minderjährige:

    Bei Minderjährigen (unter 18 Jahren) ist der Reisepassantrag in der Regel von beiden Elternteilen – soweit beide sorgeberechtigt sind – zu stellen. Näheres lesen Sie in den Beschreibungen zum Kinderpass.

    Expresspass und vorläufiger Reisepass:

    Ihnen ist die reguläre Bearbeitungsdauer von 2 bis 6 Wochen für Ihre Reisepläne zu lang? Dann kann Ihnen Ihre Passbehörde den Reisepass im Expressverfahren ausstellen. Im Expressverfahren beantragte Pässe liegen in der Regel nach 3 bis 4 Werktagen in der Behörde abholbereit vor.

    Nur wenn Sie den Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig erhalten können, wird Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt. Diesen erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Issum

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 21.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Issum

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de