Verfahren zur Annahme als Kind im Rahmen der Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils Beratung und BelehrungOnline erledigen
Die Einwilligung eines Elternteils in die Adoption ersetzen
Wenn Sie Ihr Kind zur Adoption freigeben wollen, müssen die leiblichen Eltern und das Kind einwilligen. In Ausnahmefällen kann das Familiengericht die Einwilligung eines Elternteils in die Adoption ersetzen. Das zuständige Jugendamt muss zum Verfahren beraten und belehren.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Es sind keine weiteren Unterlagen erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 06.07.2022
Stichwörter
Hinweise für Unna