Die Einwilligung eines Elternteils in die Adoption ersetzen
Wenn Sie Ihr Kind zur Adoption freigeben wollen, müssen die leiblichen Eltern und das Kind einwilligen. In Ausnahmefällen kann das Familiengericht die Einwilligung eines Elternteils in die Adoption ersetzen. Das zuständige Jugendamt muss zum Verfahren beraten und belehren.
Beschreibung
Hinweise für Radevormwald
Der Vormund hat das Recht und die Pflicht, für die Person und das Vermögen des Mündels zu sorgen, insbesondere das Mündel zu vertreten.
Die Person, die eine Vormundschaft übernimmt wird als Vormund bezeichnet. Der Vormund ist der gesetzliche Vertreter einer minderjährigen Person, welche unter keiner elterlichen Sorge steht, deren Eltern in den personen- und vermögensrechtlichen Angelegenheiten nicht zur Vertretung berechtigt sind oder der Familienstand des Kindes nicht zu ermitteln ist.
Der Vormund benötigt für zahlreiche Rechtshandlungen die Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes (vgl. §§ 1809 ff, 1821 - 1824 BGB). Er hat dem Gericht gegenüber regelmäßig zu berichten und die Vermögensverwaltung nachzuweisen.
Bei der Ergänzungspflegschaft werden nur einzelne Teile der elterlichen Sorge auf den Vormund übertragen, z.B. die Gesundheitsvorsorge oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Die Vormundschaftskoordination sorgt dafür, dass minderjährige Kinder und Jugendliche, deren Eltern aus verschiedensten Gründen die elterliche Sorge nicht ausüben können, eine geeignete rechtliche Vertretung erhalten. Sie sucht, prüft und vermittelt die am besten geeignete Person für die Vormundschaft, koordiniert und unterstützt diese bei ihrer Arbeit und stellt sicher, dass die Rechte und das Wohl des Kindes im Mittelpunkt stehen.
Ziel ist es, die bestmögliche Unterstützung und Betreuung für das Kind sicherzustellen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Amt für Jugend, Schulen, Kultur und Sport
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02195 6060
Fax: 02195 68045-62
erforderliche Unterlagen
Es sind keine weiteren Unterlagen erforderlich.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
Eine Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils zur Adoption ist möglich,
- wenn dieses gegenüber dem Kind gleichgültig ist, oder seine Pflichten gegenüber dem Kind für einen längeren Zeitraum grob verletzt,
- wenn es für das betroffene Kind mit besonders schwerwiegenden (unverhältnismäßigen) Nachteilen verbunden wäre, wenn eine Adoption nicht erfolgt,
- wenn dieser Elternteil die elterlichen Pflichten besonders schwer verletzt hat und aus diesem Grund anzunehmen ist, dass das Kind nie im Haushalt dieses Elternteils leben wird,
- wenn ein Elternteil unter einer besonders schweren psychischen Erkrankung oder einer besonders schwerwiegenden geistigen oder seelischen Behinderung leidet und aus diesem Grund das Kind dauerhaft nicht betreuen und erziehen kann und
- wenn die Entwicklung des Kindes schwer gefährdet sein würde, wenn eine Adoption nicht erfolgte.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Radevormwald
Verfahrensablauf
- Der Antrag bedarf keiner besonderen Form. Er kann beim örtlich zuständigen Familiengericht schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift der Rechtsantragstelle erklärt werden.
- Antragsberechtigt ist ausschließlich das Kind selbst:
- Für ein Kind, das noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet hat, beantragt der gesetzliche Vertreter beziehungsweise die gesetzliche Vertreterin die Ersetzung der Einwilligung des Elternteils im Namen des Kindes. Hat das Kind das 14. Lebensjahr vollendet und ist nicht geschäftsunfähig, muss es die Ersetzung selbst beantragen.
- Das Familiengericht
- beteiligt den Elternteil, dessen Einwilligung ersetzt werden soll,
- bestellt ggf. einen Verfahrensbeistand für das Kind,
- hört das Jugendamt an und beteiligt es ggf. auf eigenen Antrag,
- entscheidet durch Beschluss, ob es die Einwilligung eines Elternteils ersetzt.
- Der Beschluss wird den Beteiligten mit einer Rechtsbehelfsbelehrung bekannt gegeben; demjenigen, dessen erklärten Willen er nicht entspricht wird er zugestellt.
- Das Verfahren muss rechtskräftig abgeschlossen sein, bevor über einen Annahmeantrag entschieden werden kann. Die Ersetzung der Einwilligung wird mit Eintritt der Rechtskraft des Beschlusses wirksam.
Fristen
- Die Einwilligung in die Adoption kann frühestens 5 Monate nach Geburt des Kindes durch das Familiengericht ersetzt werden.
- Soll das Familiengericht die Einwilligung ersetzen, weil das Kind dem Elternteil gleichgültig ist, kann dies frühestens 3 Monate nach Belehrung durch das Jugendamt erfolgen, jedoch in keinem Fall früher als 5 Monate nach der Geburt des Kindes.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Monate.
Kosten
Für ein familiengerichtliches Verfahren zur Ersetzung der Einwilligung in eine Adoption entstehen Ihnen in der Regel Kosten.
Für die Aufgaben des Jugendamtes in dem Verfahren müssen Sie nichts bezahlen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Radevormwald
Sie haben eine Frage oder eine Mitteilung an uns zu diesem Thema?
Benutzen Sie gerne das untenstehende Kontaktformular?
Weitere Informationen
Hinweise für Radevormwald
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 06.07.2022
Stichwörter
Hinweise für Radevormwald