Genehmigung zur Errichtung oder Änderung einer Anlage an oberirdischen Gewässern beantragen
Hinweise für Städteregion Aachen
Beschreibung
Hinweise für Städteregion Aachen
Die Errichtung, wesentliche Änderung oder Beseitigung von Anlagen im/am Gewässer bedürfen gemäß § 22 Landeswassergesetz NRW einer wasserrechtlichen Genehmigung. Hierzu zählen z.B. Gebäude, Brücken, Überfahrten, Treppen, Mauern, Zäune, Rohr- und Kabelleitungen.
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Ansprechpartner
Wasserwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 241 5198-7001
Fax: +49 241 5198-80700
erforderliche Unterlagen
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Die erforderlichen Antragsunterlagen sind aus dem zugehörigen Merkblatt zu entnehmen und in 3-facher Ausfertigung bei der Unteren Wasserbehörde einzureichen.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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