Anlagen in und an Gewässern
Hinweise für Wesel
Beschreibung
Hinweise für Wesel
Brücken, Durchlässe und andere, auch baugenehmigungsfreie, bauliche Anlagen (Stützmauern, Uferbefestigungen) in und an Gewässern (auch Entwässerungsgräben) sind genehmigungspflichtig im Sinne des § 22 des Landeswassergesetzes.
Fließgewässer
Die Unterhaltung der Fließgewässer im Kreis Wesel, mit Ausnahme von Rhein und Lippe, obliegt neben den Städten und Gemeinden den Wasser- und Bodenverbänden, denen die Aufgabe übertragen wurde, für einen geordneten Wasserabfluss zu sorgen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wesel
Formulare
Hinweise für Wesel
Voraussetzungen
Hinweise für Wesel
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Wesel
Verfahrensablauf
Hinweise für Wesel
Fristen
Hinweise für Wesel
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Wesel
Kosten
Hinweise für Wesel
- (Mindestgebühr): 200,00€
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Wesel
Weitere Informationen
Hinweise für Wesel
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Wesel