Prostitutionsgewerbe Betrieb Stellvertretung
Hinweise für Essen
Beschreibung
Hinweise für Essen
Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe durch eine als Stellvertretung eingesetzte Person betreiben wollen, benötigen Sie hierfür eine Stellvertretungserlaubnis.
Sie können den Betrieb Ihres Prostitutionsgewerbes durch eine oder auch mehrere zur Stellvertretung berufene Person(en) betreiben. Hierfür müssen Sie für jede zur Stellvertretung bestimmte Person eine Stellvertretererlaubnis beantragen.
Die Stellvertretungserlaubnis wird der*dem Betreibenden für die als Stellvertretung eingesetzte Person erteilt. Sie kann befristet erteilt werden.
Ein Antrag auf Stellvertretungserlaubnis wird bei Unzuverlässigkeit der zur Stellvertretung benannten Person abgelehnt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Zur Prüfung der Erlaubnis werden einige Unterlagen von Ihnen benötigt.
- Gegebenenfalls Erlaubnis nach § 12 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) der*des Betreibenden des Prostitutionsgewerbes
- Name und Vorname der zu überprüfenden Person
Formulare
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Voraussetzungen
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- Volljährigkeit: Die antragsstellende Person muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
- persönliche Zuverlässigkeit: Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben möchte, muss sich einer Zuverlässigkeitsprüfung durch die zuständige Behörde unterziehen.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Sie reichen den Antrag zur Stellvertretungserlaubnis bei der zuständigen Stelle ein. Die zuständige Stelle prüft die Unterlagen und führt eine Zuverlässigkeitsprüfung für die zur Stellvertretung vorgesehene Person durch. Hierfür ist deren Mitwirkung erforderlich. Bei positiver Prüfung erteilt die zuständige Stelle die Stellvertretungserlaubnis.
Fristen
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Bevor das Prostitutionsgewerbe durch einen*eine Stellvertreter*in betrieben wird, müssen Sie über eine entsprechende Erlaubnis verfügen. Eine rechtzeitige Antragstellung ist erforderlich. Wird das Prostitutionsgewerbe nicht mehr durch die als Stellvertretung eingesetzte Person betrieben, so müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Behörde anzeigen.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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