Entnahme und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern
Hinweise für Städteregion Aachen
Beschreibung
Hinweise für Städteregion Aachen
Die Wasserentnahme aus dem Oberflächengewässer bedarf grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß §§ 8, 9 und 10 Wasserhaushaltsgesetz.
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Wasserwirtschaft
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Fax: +49 241 5198-80700
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erforderliche Unterlagen
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Die erforderlichen Antragsunterlagen sind aus dem zugehörigen Merkblatt zu entnehmen und in 4-facher Ausfertigung bei der Unteren Wasserbehörde einzureichen.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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