Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis beantragen
Beschreibung
Hinweise für Rahden
Eine Baulast ist eine freiwillige Erklärung des Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde.
Durch die Eintragung von Baulasten können durch den Grundstückseigentümer Verpflichtungen übernommen werden, um die Bebaubarkeit eines Grundstücks zu ermöglichen. Beispiele für eingetragene Baulasten sind:
- Sicherung eines nicht ausreichenden Grenzabstands zum Nachbargrundstück
- Nachweis von PKW-Stellflächen auf fremden Grundstücken für das Baugrundstück
- Erschließung eines Grundstücks, das nicht an eine öffentliche Verkehrsfläche (Straße, Zufahrt) grenzt
- Ermöglichung einer Überbauung der Nachbargrenze
Häufig findet auch parallel zu der Baulasteintragung eine privatrechtliche Absicherung statt.
Der Grundstückseigentümer verpflichtet sich durch eine schriftliche Erklärung zur Übernahme einer Baulast. Die Erklärung wird durch die Baugenehmigungsbehörde vorbereitet und ist dort oder vor einem Notar zu unterzeichnen. Die Baulast wird in das Baulastenverzeichnis, nicht jedoch in das Grundbuch eingetragen.
Wichtig zu wissen ist, dass Baulasten auch nach einem Eigentümerwechsel des Grundstücks bestehen bleiben. Vor einem beabsichtigten Grundstücks- oder Immobilienerwerb kann es somit wichtig sein zu wissen, ob durch die Eintragung von Baulasten Belastungen existieren, die den Wert eines Grundstücks oder einer Immobilie beeinflussen.
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Ansprechpartner
Bau- und Planungsamt des Kreises Minden-Lübbecke
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0571 807-25500
E-Mail: bauamt@minden-luebbecke.de
erforderliche Unterlagen
Für eine schriftliche Auskunft/ Abschrift:
- formloses Anschreiben/ E-Mail mit der Bitte um Auskunft/ Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis
- Benennung des Grundstücks/Flurstücks (Straße und Hausnummer oder Katasterbezeichnung), auf das sich die Auskunft bezieht)
- Darlegung Ihres berechtigten Interesses
Für eine telefonische oder persönliche Auskunft:
Sie benötigen keine Unterlagen. Sie müssen aber die Grundstücksbezeichnung/Flurstücksbezeichnung und das berechtigte Interesse benennen können.
Formulare
keine
Voraussetzungen
Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunft/ Abschrift darlegen können.
Rechtsgrundlage(n)
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)
Verfahrensablauf
Schicken Sie Ihre formlose Bitte um Auskunft/ Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis schriftlich (E-Mail reicht aus) an die Untere Bauaufsichtsbehörde. Falls Sie weder Eigentümerin/Eigentümer noch Erbbauberechtige/r des Grundstücks sind, fügen Sie eine Vollmacht der v. g. Berechtigten bei oder beschreiben Sie Ihr berechtigtes Interesse an der Auskunft.
Die Untere Bauaufsichtsbehörde prüft, ob Sie berechtigt sind die Auskunft zu erhalten. Liegen die Voraussetzungen vor, erhalten Sie die Auskunft/ Abschrift sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2023
Stichwörter
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