Baulast Auskunft Abschrift

    Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis beantragen

    Die Baulastenauskunft bzw. die Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis informiert Sie darüber, ob ein Grundstück durch öffentlich-rechtliche Verpflichtungen begünstigt oder belastet ist.

    Beschreibung

    Hinweise für Rahden

    Eine Baulast ist eine freiwillige Erklärung des Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde.

    Durch die Eintragung von Baulasten können durch den Grundstückseigentümer Verpflichtungen übernommen werden, um die Bebaubarkeit eines Grundstücks zu ermöglichen. Beispiele für eingetragene Baulasten sind:

    • Sicherung eines nicht ausreichenden Grenzabstands zum Nachbargrundstück
    • Nachweis von PKW-Stellflächen auf fremden Grundstücken für das Baugrundstück
    • Erschließung eines Grundstücks, das nicht an eine öffentliche Verkehrsfläche (Straße, Zufahrt) grenzt
    • Ermöglichung einer Überbauung der Nachbargrenze

    Häufig findet auch parallel zu der Baulasteintragung eine privatrechtliche Absicherung statt.

    Der Grundstückseigentümer verpflichtet sich durch eine schriftliche Erklärung zur Übernahme einer Baulast. Die Erklärung wird durch die Baugenehmigungsbehörde vorbereitet und ist dort oder vor einem Notar zu unterzeichnen. Die Baulast wird in das Baulastenverzeichnis, nicht jedoch in das Grundbuch eingetragen. 

    Wichtig zu wissen ist, dass  Baulasten auch nach einem Eigentümerwechsel des Grundstücks bestehen bleiben. Vor einem beabsichtigten Grundstücks- oder Immobilienerwerb kann es somit wichtig sein zu wissen, ob durch die Eintragung von Baulasten Belastungen existieren, die den Wert eines Grundstücks oder einer Immobilie beeinflussen. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f9720b37cb2dec0f320007a734dcec4d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bau- und Planungsamt des Kreises Minden-Lübbecke

    Adresse

    Hausanschrift

    Portastraße 13

    32423 Minden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 807-25500

    E-Mail: bauamt@minden-luebbecke.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für eine schriftliche Auskunft/ Abschrift:

    • formloses Anschreiben/ E-Mail mit der Bitte um Auskunft/ Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis
    • Benennung des Grundstücks/Flurstücks (Straße und Hausnummer oder Katasterbezeichnung), auf das sich die Auskunft bezieht)
    • Darlegung Ihres berechtigten Interesses

    Für eine telefonische oder persönliche Auskunft: 

    Sie benötigen keine Unterlagen. Sie müssen aber die Grundstücksbezeichnung/Flurstücksbezeichnung und das berechtigte Interesse benennen können.

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunft/ Abschrift darlegen können.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
    • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)

       

    Verfahrensablauf

    Schicken Sie Ihre formlose Bitte um Auskunft/ Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis schriftlich (E-Mail reicht aus) an die Untere Bauaufsichtsbehörde. Falls Sie weder Eigentümerin/Eigentümer noch Erbbauberechtige/r des Grundstücks sind, fügen Sie eine Vollmacht der v. g. Berechtigten bei oder beschreiben Sie Ihr berechtigtes Interesse an der Auskunft.

    Die Untere Bauaufsichtsbehörde prüft, ob Sie berechtigt sind die Auskunft zu erhalten. Liegen die Voraussetzungen vor, erhalten Sie die Auskunft/ Abschrift sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 10 Werktage

    Kosten

    Für mündliche/ telefonische Auskünfte aus dem Baulastenverzeich-nis fallen keine Gebühren an. Die schriftliche Baulastenauskunft/ Abschrift aus dem Baulasten-verzeichnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühren sind abhängig von der Anzahl der Grundstücke, für die eine Auskunft/ Abschrift erteilt werden soll. Sie betragen je Grundstück 50,00 EUR, höchstens jedoch 150,00 EUR. Sofern kein Baulastenblatt besteht (d.h.: wenn keine Baulast einge-tragen ist), beträgt die Gebühr 30,00 EUR je Grundstück.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Weitere Informationen

    Bauportal.NRW URL: https://www.bauportal.nrw

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Rahden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de