Baulast Auskunft Abschrift

    Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis beantragen

    Die Baulastenauskunft bzw. die Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis informiert Sie darüber, ob ein Grundstück durch öffentlich-rechtliche Verpflichtungen begünstigt oder belastet ist.

    Beschreibung

    Hinweise für Lübbecke

    Durch bestehendes Baurecht kann ein Grundstück in einer ganz bestimmten Weise bebaut werden. Entspricht ein Bauvorhaben diesem öffentlichen Baurecht nicht, so kann in etlichen Fällen durch eine auf den Einzelfall bezogene "Erweiterung des Baurechts" dennoch eine Baugenehmigung erzielt werden. Diese "Erweiterung des Baurechts" erreicht man in bestimmten Fällen durch Eintragung einer Baulast.

    Unter Onlinedienstleistungen können Sie als Eigentümer oder als Person mit berechtigtem Interesse die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ab6e8136b7969edb9cc26b0a6d531b3c

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 12.05.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bereich Stadtplanung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kreishausstr. 2-4

    32312 Lübbecke

    Version

    Technisch geändert am 07.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lübbecke

    • Eigentumsnachweis
    • Vollmacht der Eigentümer
    • Personalausweis
    • Beauftragung durch Eigentümer bzw. Gericht

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunft/ Abschrift darlegen können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lübbecke

    Für die Erteilung von Auskünften aus dem Baulastenverzeichnis verwenden Sie bitte das bereitgestellte Onlineformular.

    Sollten Sie das Baujahr und die Bauverzeichnis-Nummer nicht kennen, können Sie dort jeweils eine null ("0") eintragen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 10 Werktage

    Kosten

    Für mündliche/ telefonische Auskünfte aus dem Baulastenverzeich-nis fallen keine Gebühren an. Die schriftliche Baulastenauskunft/ Abschrift aus dem Baulasten-verzeichnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühren sind abhängig von der Anzahl der Grundstücke, für die eine Auskunft/ Abschrift erteilt werden soll. Sie betragen je Grundstück 50,00 EUR, höchstens jedoch 150,00 EUR. Sofern kein Baulastenblatt besteht (d.h.: wenn keine Baulast einge-tragen ist), beträgt die Gebühr 30,00 EUR je Grundstück.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Weitere Informationen

    Bauportal.NRW URL: https://www.bauportal.nrw

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Lübbecke

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de