Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis beantragen
Beschreibung
Hinweise für Lübbecke
Durch bestehendes Baurecht kann ein Grundstück in einer ganz bestimmten Weise bebaut werden. Entspricht ein Bauvorhaben diesem öffentlichen Baurecht nicht, so kann in etlichen Fällen durch eine auf den Einzelfall bezogene "Erweiterung des Baurechts" dennoch eine Baugenehmigung erzielt werden. Diese "Erweiterung des Baurechts" erreicht man in bestimmten Fällen durch Eintragung einer Baulast.
Unter Onlinedienstleistungen können Sie als Eigentümer oder als Person mit berechtigtem Interesse die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lübbecke
- Eigentumsnachweis
- Vollmacht der Eigentümer
- Personalausweis
- Beauftragung durch Eigentümer bzw. Gericht
Formulare
keine
Voraussetzungen
Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunft/ Abschrift darlegen können.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lübbecke
Verfahrensablauf
Hinweise für Lübbecke
Für die Erteilung von Auskünften aus dem Baulastenverzeichnis verwenden Sie bitte das bereitgestellte Onlineformular.
Sollten Sie das Baujahr und die Bauverzeichnis-Nummer nicht kennen, können Sie dort jeweils eine null ("0") eintragen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2023
Stichwörter
Hinweise für Lübbecke