Baulast Auskunft Abschrift

    Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis beantragen

    Die Baulastenauskunft bzw. die Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis informiert Sie darüber, ob ein Grundstück durch öffentlich-rechtliche Verpflichtungen begünstigt oder belastet ist.

    Beschreibung

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Eine Baulast ist die öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers, etwas bezüglich seines Grundstücks zu tun, zu dulden oder zu unterlassen (§ 85 Bauordnung NRW 2018).

    Eine Baulast ist oftmals erforderlich, um rechtliche Hindernisse für die Genehmigung eines Bauantrages oder die Genehmigung eines Antrags auf Grundstücksteilung ausräumen zu können.

    Der Grundstückseigentümer unterzeichnet die Baulast in der Regel bei der Bauaufsichtsbehörde. Eine Baulast bleibt auch bei einer Veräußerung des Grundstückes bestehen, sie wirkt also auch gegenüber einem Rechtsnachfolger. Sie bleibt so lange bestehen, wie ein öffentliches Interesse an ihr besteht.

    Beispiele für Baulasten:

    • Übernahme einer fehlenden Abstandsfläche auf das Nachbargrundstück
    • Sicherung eines notwendigen PKW-Stellplatzes auf einem fremden Grundstück (nicht Vorhabengrundstück)
    • Erklärung bei Grenzüberbauung, dass zwei Grundstücke nach öffentlich-rechtlichen Normvorschriften als ein Grundstück bewertet werden (Vereinigungsbaulast)
    • Übernahme einer fehlenden Zufahrt über ein Nachbargrundstück

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_17e58fd853936c1d0997394e39ff49fe

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    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    IV.2 Fachbereich Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    IV.2 Fachbereich Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    33378 Rheda-Wiedenbrück

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    Sprachversion

    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    • Antrag
    • Bereitschaftserklärung zur Baulastübernahme
    • aktueller Grundbuchauszug des Baulastgrundstücks
    • 3 Flurkarten (bei Vereinigungsbaulasten) bzw. 5 amtliche Lagepläne vom Vermessungs-ingenieur (bei Flächenbaulasten)
    • Ein Antrag auf Löschung einer Baulast ist formlos zu stellen.

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Der zu sichernde Zweck ist baurechtlich relevant.

    Die Eigentümerin oder der Eigentümer (das heißt bei Wohnungseigentum beziehungsweise Miteigentum alle Miteigentümer) und gegebenenfalls der oder die Erbbauberechtigte(n) und der oder die Auflassungsberechtigte(n) sind über die beabsichtigte Baulasteintragung informiert und damit einverstanden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Die Baulast wird durch die Untere Bauaufsichtsbehörde verfasst. Der Baulastgeber wird zur Unterschrift eingeladen. Sobald die Unterschrift geleistet wurde, wird die Baulast in das Baulastenverzeichnis eingetragen.

    Fristen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Der Bearbeitungszeitraum hängt vom Einzelfall ab.

    Kosten

    Für mündliche/ telefonische Auskünfte aus dem Baulastenverzeich-nis fallen keine Gebühren an. Die schriftliche Baulastenauskunft/ Abschrift aus dem Baulasten-verzeichnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühren sind abhängig von der Anzahl der Grundstücke, für die eine Auskunft/ Abschrift erteilt werden soll. Sie betragen je Grundstück 50,00 EUR, höchstens jedoch 150,00 EUR. Sofern kein Baulastenblatt besteht (d.h.: wenn keine Baulast einge-tragen ist), beträgt die Gebühr 30,00 EUR je Grundstück.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Weitere Informationen

    Bauportal.NRW URL: https://www.bauportal.nrw

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de