Baulast Auskunft Abschrift
Beschreibung
Hinweise für Willich
Die Baulastenauskunft gibt Auskunft darüber, ob und wenn ja welche öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen (Baulasten) zu Gunsten oder zu Lasten eines Grundstücks im Baulastenverzeichnis eingetragen sind. Hierbei kann es sich z.B. um Baulasten handeln, die die bauliche Nutzbarkeit des Grundstücks beeinträchtigen (z.B. Übernahme einer Abstandsfläche oder einer Stellplatzfläche) oder verbessern (Vereinigungsbaulast).
Baulasten können daher auch den Wert des Grundstücks beeinflussen. Für die Immobilienfinanzierung verlangen Banken in der Regel eine aktuelle Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Für eine schriftliche Auskunft/ Abschrift:
- formloses Anschreiben/ E-Mail mit der Bitte um Auskunft/ Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis
- Benennung des Grundstücks/Flurstücks (Straße und Hausnummer oder Katasterbezeichnung), auf das sich die Auskunft bezieht)
- Darlegung Ihres berechtigten Interesses
Für eine telefonische oder persönliche Auskunft:
Sie benötigen keine Unterlagen. Sie müssen aber die Grundstücksbezeichnung/Flurstücksbezeichnung und das berechtigte Interesse benennen können.
Formulare
keine
Voraussetzungen
Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunft/ Abschrift darlegen können.
Rechtsgrundlage(n)
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)
Verfahrensablauf
Schicken Sie Ihre formlose Bitte um Auskunft/ Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis schriftlich (E-Mail reicht aus) an die Untere Bauaufsichtsbehörde. Falls Sie weder Eigentümerin/Eigentümer noch Erbbauberechtige/r des Grundstücks sind, fügen Sie eine Vollmacht der v. g. Berechtigten bei oder beschreiben Sie Ihr berechtigtes Interesse an der Auskunft.
Die Untere Bauaufsichtsbehörde prüft, ob Sie berechtigt sind die Auskunft zu erhalten. Liegen die Voraussetzungen vor, erhalten Sie die Auskunft/ Abschrift sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Willich
- 14 Tagen
Kosten
Hinweise für Willich
- Für die schriftliche Auskunft: 30,00€ bis 150,00€
Hinweise (Besonderheiten)
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Weitere Informationen
Hinweise für Willich
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung.
Die Baulastenauskunft ist gebührenpflichtig. Sie beträgt je Grundstück 30,00 Euro bis 150,00 Euro.
Sofern kein Baulastenblatt besteht, beträgt die Gebühr 30,00 Euro je Grundstück.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2023
Stichwörter
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