Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis beantragen
Beschreibung
Hinweise für Kleve
I. Eintragung einer Baulast
Die Baulast ist ein bauordnungsrechtliches Instrumentarium, mit dem bestimmte baurechtswidrige Verstöße ausgeräumt werden können, die ansonsten zur Ablehnung eines Bauantrages führen würden. Im Bedarfsfall können auch andere Grundstücke zur Herstellung der Genehmigungsfähigkeit mit einer Baulast belastet werden. Die Baulast entsteht durch die schriftliche Erklärung des jeweiligen Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde. Sind mehrere Eigentümer vorhanden, sind die Unterschriften aller Mit-Eigentümer erforderlich.
Typische Anwendungsfälle sind z. B. die öffentlich-rechtliche Sicherung einer Erschließung (Zuwegung), fehlender Abstandsflächen, Sicherung gemeinsamer Gebäudeteile und Bindung von Stellplätzen, die nicht auf dem eigenen Grundstück liegen.
Die Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung und ersetzt keine privatrechtliche Regelung. In vielen Anwendungsfällen ist es ratsam, den Inhalt der Baulast auch privatrechtlich in das Grundbuch zu übernehmen.
II. Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis erhält jeder, der ein berechtigtes Interesse an dieser Auskunft hat. Das Baulastenverzeichnis kann beim Kreis Kleve eingesehen werden. Der Kreis Kleve ist für die Baulastenverzeichnisse der Städte und Gemeinden Bedburg-Hau, Issum, Kalkar, Kerken, Kranenburg, Rees, Rheurdt, Straelen, Uedem, Wachtendonk und Weeze zuständig. Die Städte Emmerich, Geldern, Goch, Kevelaer und Kleve sind Ihre Ansprechpartnerinnen für Angelegenheiten dieser Art im jeweiligen Stadtgebiet.
Es empfiehlt sich dringend, vor einem Grundstückskauf anzufragen, ob auf dem Grundstück eine Baulast besteht. Dazu können Sie den Onlineantrag auf Erteilung einer Baulastauskunft verwenden. Den Antrag finden Sie in der Hinweisbox auf dieser Seite. Alternativ können Sie die Baulastauskunft mit den notwendigen Angaben aus dem Antragsformular, welches Sie unter Dokumente finden, auch per Post oder per Email an baulastauskunft@kreis-kleve.de beantragen.
Mail: baulastauskunft@kreis-kleve.de
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kleve
Formulare
keine
Voraussetzungen
Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunft/ Abschrift darlegen können.
Rechtsgrundlage(n)
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)
Verfahrensablauf
Schicken Sie Ihre formlose Bitte um Auskunft/ Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis schriftlich (E-Mail reicht aus) an die Untere Bauaufsichtsbehörde. Falls Sie weder Eigentümerin/Eigentümer noch Erbbauberechtige/r des Grundstücks sind, fügen Sie eine Vollmacht der v. g. Berechtigten bei oder beschreiben Sie Ihr berechtigtes Interesse an der Auskunft.
Die Untere Bauaufsichtsbehörde prüft, ob Sie berechtigt sind die Auskunft zu erhalten. Liegen die Voraussetzungen vor, erhalten Sie die Auskunft/ Abschrift sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Kleve
Hinweise (Besonderheiten)
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2023
Stichwörter
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