Baulast Auskunft Abschrift

    Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis beantragen

    Die Baulastenauskunft bzw. die Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis informiert Sie darüber, ob ein Grundstück durch öffentlich-rechtliche Verpflichtungen begünstigt oder belastet ist.

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    I. Eintragung einer Baulast

    Die Baulast ist ein bauordnungsrechtliches Instrumentarium, mit dem bestimmte baurechtswidrige Verstöße ausgeräumt werden können, die ansonsten zur Ablehnung eines Bauantrages führen würden. Im Bedarfsfall können auch andere Grundstücke zur Herstellung der Genehmigungsfähigkeit mit einer Baulast belastet werden. Die Baulast entsteht durch die schriftliche Erklärung des jeweiligen Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde. Sind mehrere Eigentümer vorhanden, sind die Unterschriften aller Mit-Eigentümer erforderlich.

    Typische Anwendungsfälle sind z. B. die öffentlich-rechtliche Sicherung einer Erschließung (Zuwegung), fehlender Abstandsflächen, Sicherung gemeinsamer Gebäudeteile und Bindung von Stellplätzen, die nicht auf dem eigenen Grundstück liegen.

    Die Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung und ersetzt keine privatrechtliche Regelung. In vielen Anwendungsfällen ist es ratsam, den Inhalt der Baulast auch privatrechtlich in das Grundbuch zu übernehmen.

    II. Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

    Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis erhält jeder, der ein berechtigtes Interesse an dieser Auskunft hat. Das Baulastenverzeichnis kann beim Kreis Kleve eingesehen werden. Der Kreis Kleve ist für die Baulastenverzeichnisse der Städte und Gemeinden Bedburg-Hau, Issum, Kalkar, Kerken, Kranenburg, Rees, Rheurdt, Straelen, Uedem, Wachtendonk und Weeze zuständig. Die Städte Emmerich, Geldern, Goch, Kevelaer und Kleve sind Ihre Ansprechpartnerinnen für Angelegenheiten dieser Art im jeweiligen Stadtgebiet.

    Es empfiehlt sich dringend, vor einem Grundstückskauf anzufragen, ob auf dem Grundstück eine Baulast besteht. Dazu können Sie den Onlineantrag auf Erteilung einer Baulastauskunft verwenden. Den Antrag finden Sie in der Hinweisbox auf dieser Seite. Alternativ können Sie die Baulastauskunft mit den notwendigen Angaben aus dem Antragsformular, welches Sie unter Dokumente finden, auch per Post oder per Email an baulastauskunft@kreis-kleve.de beantragen.

     

    Mail: baulastauskunft@kreis-kleve.de

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_02a05d2f1c19eaf4bedbb546f3b80aea

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 17.07.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 21.05.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 09.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    Erforderliche Unterlagen zu I. Antrag auf Eintragung einer Baulast vier amtliche Lagepläne (Kennzeichnung nach Bauprüfverordnung), sofern sich die Baulast auf einen bestimmten Flächenbereich eines Grundstückes bezieht aktueller Grundbuchauszug - nicht älter als drei Monate - für das zu belastende Flurstück (Bestandsverzeichnis + Abteilung I, II) Nachweis der Vertretungsbefugnis (falls erforderlich)

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunft/ Abschrift darlegen können.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
    • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)

       

    Verfahrensablauf

    Schicken Sie Ihre formlose Bitte um Auskunft/ Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis schriftlich (E-Mail reicht aus) an die Untere Bauaufsichtsbehörde. Falls Sie weder Eigentümerin/Eigentümer noch Erbbauberechtige/r des Grundstücks sind, fügen Sie eine Vollmacht der v. g. Berechtigten bei oder beschreiben Sie Ihr berechtigtes Interesse an der Auskunft.

    Die Untere Bauaufsichtsbehörde prüft, ob Sie berechtigt sind die Auskunft zu erhalten. Liegen die Voraussetzungen vor, erhalten Sie die Auskunft/ Abschrift sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 10 Werktage

    Kosten

    Hinweise für Kleve

    Gebühren zu I. Die Rahmengebühr einer Eintragung liegt zwischen 50,00 und 250,00 Euro Gebühren zu II. Gebühr je unbelastetes Grundstück:            30 Euro Gebühr je belastetes Grundstück:                50 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Weitere Informationen

    Bauportal.NRW URL: https://www.bauportal.nrw

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Kleve

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de