Baulast Auskunft AbschriftOnline erledigen

    Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis beantragen

    Die Baulastenauskunft bzw. die Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis informiert Sie darüber, ob ein Grundstück durch öffentlich-rechtliche Verpflichtungen begünstigt oder belastet ist.

    Beschreibung

    Hinweise für Solingen

    Es wird ein formloser Antrag mit Angaben zum Grundstück (Gemarkung, Flur und Flurstück) sowie einer Begründung benötigt. Nutzen Sie hierfür einfach das nebenstehende Online-Formular " Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis"

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ffb87b6ade89c84f75a74953df88eda2

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    63 Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Walter-Scheel-Platz 1

    42651 Solingen

    Version

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für eine schriftliche Auskunft/ Abschrift:

    • formloses Anschreiben/ E-Mail mit der Bitte um Auskunft/ Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis
    • Benennung des Grundstücks/Flurstücks (Straße und Hausnummer oder Katasterbezeichnung), auf das sich die Auskunft bezieht)
    • Darlegung Ihres berechtigten Interesses

    Für eine telefonische oder persönliche Auskunft: 

    Sie benötigen keine Unterlagen. Sie müssen aber die Grundstücksbezeichnung/Flurstücksbezeichnung und das berechtigte Interesse benennen können.

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunft/ Abschrift darlegen können.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
    • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)

       

    Verfahrensablauf

    Schicken Sie Ihre formlose Bitte um Auskunft/ Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis schriftlich (E-Mail reicht aus) an die Untere Bauaufsichtsbehörde. Falls Sie weder Eigentümerin/Eigentümer noch Erbbauberechtige/r des Grundstücks sind, fügen Sie eine Vollmacht der v. g. Berechtigten bei oder beschreiben Sie Ihr berechtigtes Interesse an der Auskunft.

    Die Untere Bauaufsichtsbehörde prüft, ob Sie berechtigt sind die Auskunft zu erhalten. Liegen die Voraussetzungen vor, erhalten Sie die Auskunft/ Abschrift sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 10 Werktage

    Kosten

    Hinweise für Solingen

    Bei vorhandener Baulast liegen die Gebühren bei 50,00 Euro je Flurstück, bei einer Negativauskunft bei 30,00 Euro je Flurstück.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Weitere Informationen

    Bauportal.NRW URL: https://www.bauportal.nrw

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Solingen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de