Veranstaltung eines Wanderlagers

    Veranstaltung eines Wanderlagers

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Beschreibung

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Sollen Waren und Leistungen außerhalb einer gewerblichen Niederlassung und außerhalb einer behördlich festgesetzten Messe, einer Ausstellung oder eines Marktes im Reisegewerbe von einer festen Verkaufsstätte aus vorübergehend zum sofortigen Verkauf angeboten oder Bestellungen aufgenommen werden, handelt es sich hierbei um ein Wanderlager (§ 56a der Gewerbeordnung).

    Ein Wanderlager liegt beispielsweise vor, wenn der Verkauf in Hotels oder Gaststätten erfolgt - bei sogenannten Kaffeefahrten - oder in nur vorübergehend genutzten leerstehenden Ladenlokalen.

    Die unter § 55a GewO Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten unterliegen keiner Reisegewerbekartenpflicht.
    Die unter § 56 GewO Im Reisegewerbe verbotene Tätigkeiten dürfen nicht angeboten werden.

    Wird das Wanderlager öffentlich beworben, etwa durch Plakate, Zeitungsanzeigen, Rundschreiben, Einladungen und wird die An- und Abreise der teilnehmenden Personen zum und vom Ort des Wanderlagers durch die geschäftsmäßig erbrachte Beförderung durch die veranstaltende Person oder von Personen im Zusammenwirken mit der veranstaltenden Person erfolgen, so ist es zuvor bei der zuständigen Gewerbestelle anzuzeigen. Die Anzeige muss spätestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen.

    Das Wanderlager darf an Ort und Stelle durch den/die in der Anzeige genannten Veranstalter*in oder eine von ihm/ihr bevollmächtigten Vertretung geleitet werden; der Name der Vertretung ist der Behörde in der Anzeige mitzuteilen. Tritt eine juristische Person als Veranstalter*in auf (GmbH, AG, Ltd. ...) ist stets eine Vertretung anzugeben, da die juristische Person nicht in eigener Person vor Ort tätig werden kann.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Folgende Dokumente werden systemseitig für die online-Antragstellung mit dem WSP benötigt:

    1. Personalausweis, Reisepass mit einer Meldebescheinigung oder ein anderes (amtliches) Ausweisdokument der antragstellenden Person und der bevollmächtigten Vertretung (falls dies erforderlich ist)

    Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung benötigt:

    1. bei juristischen Personen ein aktueller Registerauszug aus dem Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister
    2. ggf. Reisegewerbekarte der veranstaltenden Person und der bevollmächtigten Vertretung
    3. den Wortlaut und die Form der beabsichtigten öffentlichen Ankündigung

    Formulare

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    Voraussetzungen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Der/Die Veranstalter*in eines Wanderlagers muss in der Regel im Besitz einer Reisegewerbekarte sein. Die bevollmächtigte Vertretung des/der Veranstalters*in muss dann im Besitz einer Zweitschrift oder einer beglaubigten Kopie der Reisegewerbekarte der veranstaltenden Person sein.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Die Anzeige kann persönlich, schriftlich oder elektronisch erfolgen. Hierfür werden die oben genannten Unterlagen benötigt. Der Online Antrag wird über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW abgewickelt. Den Online-Dienst finden Sie unter dem Punkt "Dienste" auf dieser Seite.

    Fristen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Die veranstaltende Person eines Wanderlagers hat dieses spätestens vier Wochen vor Beginn der zuständigen Behörde anzuzeigen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Die Anzeige wird sofort entgegengenommen und im Anschluss geprüft.

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de