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Veranstaltung eines Wanderlagers
Hinweise für Rosendahl
Beschreibung
Hinweise für Rosendahl
Die Veranstaltung eines Wanderlagers zum Vertrieb von Waren und Dienstleistungen zählt zum Reisegewerbe, sodass der Veranstalter während der Veranstaltung eine Reisegewerbekarte mitzuführen hat.
Das Wanderlager muss zwei Wochen vor Beginn angezeigt werden, wenn öffentlich Werbung gemacht wurde.
Rechtsgrundlagen
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URL Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- formlose Anzeige der Wanderlagerveranstaltung
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- Die Anzeige der Wanderlagerveranstaltung ist gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen