Veranstaltung eines WanderlagersOnline erledigen

    Veranstaltung eines Wanderlagers

    Hinweise für Rosendahl

    Beschreibung

    Hinweise für Rosendahl

    Die Veranstaltung eines Wanderlagers zum Vertrieb von Waren und Dienstleistungen zählt zum Reisegewerbe, sodass der Veranstalter während der Veranstaltung eine Reisegewerbekarte mitzuführen hat.

    Das Wanderlager muss zwei Wochen vor Beginn angezeigt werden, wenn öffentlich Werbung gemacht wurde.

    Rechtsgrundlagen

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_89235f34d6704e6977cb2c9dc9730211

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnung und Verkehr, Gewerbe, Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 30

    48720 Rosendahl

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rosendahl

    • formlose Anzeige der Wanderlagerveranstaltung

    Formulare

    Hinweise für Rosendahl

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rosendahl

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rosendahl

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rosendahl

    Fristen

    Hinweise für Rosendahl

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rosendahl

    Kosten

    Hinweise für Rosendahl

    • Die Anzeige der Wanderlagerveranstaltung ist gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rosendahl

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rosendahl

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de