Beseitigung von Anlagen - Anzeige Entgegennahme

    Abbruch von Gebäuden und baulichen Anlagen anzeigen

    Hinweise für Extertal

    Was muss ich tun, wenn ich ein Gebäude beseitigen (abbrechen) möchte?

    Beschreibung

    Hinweise für Extertal

    Die Beseitigung (Abbruch) eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage ist verfahrensfrei, wenn die Anlage komplett abgerissen werden soll und

    • die baulichen Anlage ohne Genehmigungsverfahren errichtet oder geändert werden darf
      (also beispielsweise Garagen und Carports bis 3 m Höhe, Terrassen, Gewächshäuser, Gartenlauben)
      oder

    • es sich um freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 (normalerweise Gebäude bis 7 Meter Höhe) handelt
      oder

    • es sich um sonstige Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe von bis zu 10 Metern, handelt.

    Sie können alternativ auch beantragen, dass für den eigentlich verfahrensfreien Abbruch eines dieser Gebäude ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird.
    Für alle übrigen Gebäude und baulichen Anlagen müssen Sie die beabsichtigte Beseitigung (Abbruch) einen Monat vorher bei der Bauaufsichtsbehörde schriftlich anzeigen.

    In allen Fällen – das heißt auch dann, wenn die Beseitigung der Anlage verfahrensfrei und nicht anzeigepflichtig ist – sind Sie als Bauherrin oder Bauherr dafür verantwortlich, dass alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Bei allen Abbrucharbeiten müssen die Anforderungen der Bauordnung 2018 für das Land Nordrhein-Westfalen sowie Bestimmungen auf Grund anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften (zum Beispiel des Denkmalschutzes) beachtet werden. Bei Abbrucharbeiten können unerwartete Schwierigkeiten in Bezug auf Standsicherheit, Umgang mit gesundheits- und umweltgefährdenden Stoffen, abfallrechtlichen- oder Arbeitsschutzbestimmungen auftreten.
    Sie sollten daher genau prüfen, ob das von Ihnen beauftragte Abbruchunternehmen nach Sachkunde und Erfahrung geeignet ist.

    Verstöße können eine Ordnungswidrigkeit beziehungsweise Straftat darstellen und entsprechend verfolgt werden.

    Gerne beantworten wir Ihre Fragen auch hinsichtlich der Einordnung Ihres Abbruchvorhabens.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_8adac3a170a2c41257f204b826fae894

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 26.07.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Technische Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-0

    E-Mail: Post_Bauamt@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Extertal

    1. Antragsformular, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
    2. Auszug aus der Flurkarte mit der Darstellung der Lage des Beseitigungsvorhabens
    3. Bei nicht freistehenden Gebäuden zusätzlich:
      Standsicherheitsnachweis (Bestätigung einer qualifizierten Tragwerksplanerin oder eines qualifizierten Tragwerkplaners über die Standsicherheit des Gebäudes oder der Gebäude, an die das zu beseitigende Gebäude angebaut ist).
    4. Erhebungsbogen für die Abgangsstatistik

    Formulare

    Voraussetzungen

    • alle nicht freistehenden, also angebauten, Gebäude (Gebäudeklassen 2-5)
    • freistehende Gebäude mit einer Höhe ab 7m (Gebäudeklassen 4 und 5)
    • sonstige bauliche Anlagen mit mehr als 10 m Höhe
    • Einhaltung von beispielsweise Denkmalschutz-, Naturschutz- oder Abfallrecht

    Sie dürfen mit der Beseitigung erst einen Monat später beginnen, nachdem die Bauaufsichtsbehörde Ihnen den Eingang der vollständigen Anzeige bestätigt hat.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Extertal

    Für anzeigepflichtige Abbruchvorhaben:
    Übersenden Sie uns das vollständig ausgefüllte Formular mit allen Unterlagen. Wir bestätigen Ihnen den Eingang der Anzeige.

    Wenn Ihre Anzeige unvollständig ist oder andere Mängel hat, fordern wir Sie zur Vervollständigung der Anzeige oder zur Behebung des Mangels auf.
    Nachdem die Anzeige vervollständigt oder der Mangel behoben wurde, teilen wir Ihnen das mit.

    Mit der Baumaßnahme (Abbruch) dürfen Sie erst 1 Monat nach der Eingangsanzeige beziehungsweise Vollständigkeitsmitteilung beginnen

    Fristen

    Hinweise für Extertal

    Mindestens 1 Monat vor geplantem Beginn der Abbruchmaßnahme

    Bearbeitungsdauer

    ca. 2 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Extertal

    Gebühr: EUR 50,00

    Diese Gebühr fällt jeweils an für die

    • Bestätigung, dass Ihre Abbruchanzeige eingegangen ist,
    • Mitteilung, dass Ihre Abbruchanzeige noch nicht vollständig ist und Unterlagen fehlen,
    • Aufforderung, bestehende Mängel zu beseitigen und
    • Bestätigung, dass die Abbruchanzeige nach Vorlage der fehlenden Unterlagen vollständig/mängelfrei ist.

    Zahlungsweisen:

    • Überweisung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Extertal

    Unter Beseitigung ist nur die vollständige Beseitigung einer Anlage zu verstehen.

    Wird eine Anlage hingegen nur teilweise beseitigt, handelt es sich um eine baugenehmigungspflichtige Änderung einer (baulichen) Anlage.

    Die baurechtliche Genehmigungsfreiheit lässt – wie auch das Anzeigeverfahren – andere Genehmigungserfordernisse (zum Beispiel Denkmalrecht) unberührt.

    Weitere Informationen

    Bauportal NRW URL: https://www.bauportal.nrw/informationen-baurecht/weiterfuehrende-informationen/vordrucke-und-formulare

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Extertal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de