Beseitigung von Anlagen - Anzeige Entgegennahme

    Beseitigungsanzeige einreichen

    Sie möchten eine bauliche Anlage (beispielsweise ein Gebäude) beseitigen? Je nach Einzelfall müssen Sie die Beseitigung schriftlich anzeigen, bevor Sie beginnen.

    Beschreibung

    Hinweise für Steinfurt

    nicht angegeben

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_8adac3a170a2c41257f204b826fae894

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 26.07.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Tecklenburger Straße 10

    48565 Steinfurt

    Version

    Technisch geändert am 29.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Steinfurt

    Formulare

    Hinweise für Steinfurt

    Voraussetzungen

    Hinweise für Steinfurt

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Steinfurt

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Steinfurt

    Fristen

    Einen Monat nach Erhalt der Eingangsbestätigung Ihrer vollständigen, mängelfreien Anzeige dürfen Sie mit dem Abbruch der Anlage beginnen.

    Bearbeitungsdauer

    ca. 2 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Steinfurt

    Weitere Informationen

    Hinweise für Steinfurt

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de