Beseitigung von Anlagen - Anzeige Entgegennahme

    Beseitigungsanzeige einreichen

    Sie möchten eine bauliche Anlage (beispielsweise ein Gebäude) beseitigen? Je nach Einzelfall müssen Sie die Beseitigung schriftlich anzeigen, bevor Sie beginnen.

    Beschreibung

    Hinweise für Heiligenhaus

    Die Beseitigung von baulichen Anlagen ist gem. § 62 Abs. 3 BauO NRW 2018 grundsätzlich genehmigungsfrei. Sie bedarf jedoch in einigen Fällen einer Anzeige der Beseitigung. Die Bauherrschaft kann beantragen, dass für verfahrensfreie Abbruchvorhaben ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

    Für bauliche Anlagen nach § 62 Abs. 1 BauO NRW 2018, freistehende Gebäude der Gebäudeklasse 1 und 3, sowie sonstige Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe bis zu 10 m ist die Beseitigung verfahrensfrei möglich (§ 62 Abs. 3 S. 1 BauO NRW 2018). Bei der verfahrensfreien Beseitigung von baulichen Anlagen bedarf es keiner Anzeige. Die Verfahrensfreiheit entbindet nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung von anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften.

    Sollte eine Anzeige erforderlich sein, ist diese mindestens einen Monat vor Beginn der Abbrucharbeiten bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 26.07.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    II.2 Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 157

    42579 Heiligenhaus

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02056 13-333

    E-Mail: bauaufsicht@heiligenhaus.de

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heiligenhaus

    • Beseitigungsanzeige 
    • Flurkarte mit der Lage der Beseitigungsvorhabens
    • Bei nicht freistehenden Gebäuden der Nachweis über die Standsicherheit der Gebäude, an die das zu beseitigende Gebäude angebaut ist, während und nach der Beseitigung.
    • Bei Beantragung eines Baugenehmigungsverfahrens sind zusätzlich die Unterlagen nach § 15 BauPrüf VO vorzulegen.

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Ja, für die Anzeige und evtl. erforderliche Bauvorlagen.
    • Bei einer Einreichung über das Bauportal.NRW entfallen die Schriftformerfordernisse. Es gelten die Anforderungen der Verordnung zum Bauportal.NRW.
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • alle nicht freistehenden, also angebauten, Gebäude (Gebäudeklassen 2-5)
    • freistehende Gebäude mit einer Höhe ab 7m (Gebäudeklassen 4 und 5)
    • sonstige bauliche Anlagen mit mehr als 10 m Höhe
    • Einhaltung von beispielsweise Denkmalschutz-, Naturschutz- oder Abfallrecht

    Sie dürfen mit der Beseitigung erst einen Monat später beginnen, nachdem die Bauaufsichtsbehörde Ihnen den Eingang der vollständigen Anzeige bestätigt hat.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Reichen Sie die von Ihnen unterschriebene Anzeige mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein. Die Anzeige wird dort nur auf Vollständigkeit geprüft. Eine inhaltliche Prüfung findet nicht statt.

    Sie sind dafür verantwortlich, alle maßgeblichen Rechtsvorschriften einzuhalten. Bitte beachten Sie, dass andere Genehmigungen für Ihr Vorhaben erforderlich sein können. 

    Die Bauaufsichtsbehörde bestätigt Ihnen schriftlich den Eingang Ihrer Anzeige und fordert Sie ggf. auf, weitere Unterlagen nachzureichen oder Mängel zu beheben. Ist die Anzeige vollständig oder der Mangel behoben, teilt Ihnen das die Bauaufsichtsbehörde ebenfalls mit. Frühestens einen Monat später dürfen Sie mit den Abbrucharbeiten beginnen.

    Fristen

    Einen Monat nach Erhalt der Eingangsbestätigung Ihrer vollständigen, mängelfreien Anzeige dürfen Sie mit dem Abbruch der Anlage beginnen.

    Bearbeitungsdauer

    ca. 2 Wochen

    Kosten

    Die Eingangsbestätigung Ihrer Anzeige kostet pauschal EUR 50. Ist Ihre Anzeige unvollständig oder mangelhaft, fallen für die Nachfor-derungen weiterer Unterlagen erneut EUR 50 an. Auch für die Mittei-lung der Bauaufsichtsbehörde, dass die Anzeige vervollständigt oder der Mangel behoben wurde, werden EUR 50 erhoben

    Weitere Informationen

    Bauportal NRW URL: https://www.bauportal.nrw/informationen-baurecht/weiterfuehrende-informationen/vordrucke-und-formulare

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Heiligenhaus

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de