Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer beantragen
Ihr Kind hat Probleme im Alltag oder in seiner Entwicklung? Sie als Elternteil können Ihrem Kind alleine nicht helfen? Dann kann ein Erziehungsbeistand Ihr Kind unterstützen.
Beschreibung
Hinweise für Unna
Für einen Volljährigen kann aufgrund einer psychischen Erkrankung, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden, wenn er vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr in der Lage ist, seine rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise zu besorgen.
Welche Vorsorgemöglichkeiten bestehen?
Mit einer Vollmacht kann jeder volljährige Bürger eine oder mehrere Personen seines Vertrauens bestimmen, die seine Angelegenheiten im Falle der eigenen Hilfsbedürftigkeit regeln sollen. Damit kann die Anordnung einer gesetzlichen Betreuung ausgeschlossen werden.
Voraussetzungen:
- der Vollmachtgeber ist geschäftsfähig und volljährig
- der Bevollmächtigte ist bereit und geeignet
- zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten besteht ein uneingeschränktes Vertrauensverhältnis, denn eine gerichtliche Kontrolle ist nicht gegeben.
Die Vollmacht kann jederzeit widerrufen oder verändert werden!
Eine Betreuungsverfügung erstellen Sie dann, wenn keine Person Ihres Vertrauens vorhanden ist oder andererseits zweckmäßig erscheint, die Ausübung des Amtes der "gerichtlichen Kontrolle" zu unterstellen. Sie haben die Möglichkeit, Wünsche/Vorstellungen zu äußern. So können Sie beispielsweise eine Person als Betreuer*in bestimmen oder ausschließen. In einer Patientenverfügung können Sie für den Fall einer eigenen Entscheidungsunfähigkeit ihren Willen bezüglich der Art und Weise einer ärztlichen Behandlung im Voraus schriftlich niederlegen. Das Land NRW hat zu diesen Themen unter www.betreuung.nrw.de ein umfangreiches Info-Angebot, in dem Sie auch die Möglichkeit zum Download entsprechender Vordrucke für die einzelnen Verfügungen haben.
Weitere Auskünfte und Informationsmaterial erhalten Sie bei ihrer Betreuungsbehörde und den örtlichen Betreuungsvereinen.
Betreuungsvereine innerhalb des Stadtgebietes Unna:
- Sozialdienst katholischer Frauen e.V., Schillerstr. 18, 59423 Unna, Tel: 02303/9009990
- Betreuungsverein Diakonie Unna e.V., Ebertstr. 20, 59192 Bergkamen, Tel: 02307/983000
Online-Dienst
URL Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Ggf. Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel: Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister, Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht
Formulare
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Voraussetzungen
- Sie sind die personensorgeberechtige Person für ein Kind (Eltern oder Vormund)
- Sie können nicht alle gewährleisten, dass es dem Kind gut geht
- Die Hilfe durch einen Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer ist geeignet und notwendig.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
- Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf.
- In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Dies kann zum Beispiel ein Erziehungsbeistand oder ein Betreuungshelfer für Ihr Kind sein.
- Wenn diese Hilfe in Frage kommt, dann stellen Sie einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung.
- Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind. Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
- Das Jugendamt beauftragt einen freien Träger der Wohlfahrtspflege. Dort ist der Erziehungsbeistand oder der Betreuungshelfer angestellt.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist individuell.
Kosten
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Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen: 10,00 Euro Gebühr
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen am 11.11.2022
Stichwörter
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