Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer Unterstützung

    Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren

    Ihr Kind hat Probleme im Alltag oder in seiner Entwicklung? Sie als Elternteil können Ihrem Kind alleine nicht helfen? Dann kann ein Erziehungsbeistand Ihr Kind unterstützen.

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Das Jugendamt und die Jugendhilfe wachen aktiv über das Kindeswohl und schützen Kinder und Jugendliche vor Vernachlässigung, körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt.

    Die Jugendhilfedienste sind bei einer akuten Gefährdungslage verpflichtet, Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen und mit ihnen ihre Nöte und Ängste zu besprechen, um mit ihnen nach geeigneten Hilfen zu suchen.

    Zu den weiteren Aufgaben gehört es, in Krisensituationen das Kind bzw. den Jugendlichen bei geeigneten Personen oder in geeigneten Einrichtungen unterzubringen.

    Die Fachkräfte der Jugendhilfedienste arbeiten immer im Spannungsfeld zwischen Prävention/Unterstützung und Intervention, d.h. Hilfe so weit wie möglich und Kontrolle soweit erforderlich.

    Wenn Kinder zur Adoption freigegeben werden, vermittelt das Jugendamt sie in geeignete Familien. Diese Familien werden im Vorfeld beraten und überprüft.

    Weitere Infos finden Sie auf den Seiten des Jugendamts unter dortmund.de.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_51ea8817449d31e2857f49b7bac981a5

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Jugendamt - Erzieherische Hilfen (Jugendhilfedienst)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostwall 64

    44135 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-0

    Fax: +49 231 50-0

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis 
    • Ggf. Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel: Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister, Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht

    Formulare

    Hinweise für Dortmund

    Voraussetzungen

    • Sie sind die personensorgeberechtige Person für ein Kind (Eltern oder Vormund)
    • Sie können nicht alle gewährleisten, dass es dem Kind gut geht
    • Die Hilfe durch einen Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer ist geeignet und notwendig. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund

    Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII):

    §8 "Beteiligung von Kindern und Jugendlichen"

    §8a "Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung"

    §8b "Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen"

    §27"Hilfe zur Erziehung"

    §42 "Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen"

    Bundeskinderschutzgesetz/Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG):

    §1 "Kinderschutz und staatliche Mitverantwortung"

    §2 "Information der Eltern über Unterstützungsangebote in Fragen der Kindesentwicklung"

    §4 "Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung"

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):

    §1666 "Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls"

    §1666a "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Vorrang öffentlicher Hilfen"


    Verfahrensablauf

    • Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf. 
    • In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Dies kann zum Beispiel ein Erziehungsbeistand oder ein Betreuungshelfer für Ihr Kind sein. 
    • Wenn diese Hilfe in Frage kommt, dann stellen Sie einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung. 
    • Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind. Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
    • Das Jugendamt beauftragt einen freien Träger der Wohlfahrtspflege. Dort ist der Erziehungsbeistand oder der Betreuungshelfer angestellt.

    Fristen

    Hinweise für Dortmund

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist individuell.

    Kosten

    Hinweise für Dortmund

    Bei einer Unterbringung außerhalb der eigenen Familie und bei der Erziehung in Tagesgruppen wird geprüft, ob und in welcher Höhe die Eltern, Minderjährigen und jungen Erwachsenen zu den Kosten herangezogen werden (§§ 91 bis 96 SGB VIII). Die Höhe errechnet das Jugendamt. Diese richtet sich nach dem Einkommen. Familien mit geringem Einkommen zahlen nur wenig oder nichts. Auf keinen Fall darf eine notwendige Hilfe an Kostenfragen scheitern.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dortmund

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dortmund

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de