Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren
Ihr Kind hat Probleme im Alltag oder in seiner Entwicklung? Sie als Elternteil können Ihrem Kind alleine nicht helfen? Dann kann ein Erziehungsbeistand Ihr Kind unterstützen.
Beschreibung
Hinweise für Dortmund
Das Jugendamt und die Jugendhilfe wachen aktiv über das Kindeswohl und schützen Kinder und Jugendliche vor Vernachlässigung, körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt.
Die Jugendhilfedienste sind bei einer akuten Gefährdungslage verpflichtet, Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen und mit ihnen ihre Nöte und Ängste zu besprechen, um mit ihnen nach geeigneten Hilfen zu suchen.
Zu den weiteren Aufgaben gehört es, in Krisensituationen das Kind bzw. den Jugendlichen bei geeigneten Personen oder in geeigneten Einrichtungen unterzubringen.
Die Fachkräfte der Jugendhilfedienste arbeiten immer im Spannungsfeld zwischen Prävention/Unterstützung und Intervention, d.h. Hilfe so weit wie möglich und Kontrolle soweit erforderlich.
Wenn Kinder zur Adoption freigegeben werden, vermittelt das Jugendamt sie in geeignete Familien. Diese Familien werden im Vorfeld beraten und überprüft.
Weitere Infos finden Sie auf den Seiten des Jugendamts unter dortmund.de.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Stadt Dortmund - Jugendamt - Erzieherische Hilfen (Jugendhilfedienst)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 231 50-0
Fax: +49 231 50-0
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Ggf. Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel: Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister, Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht
Formulare
Hinweise für Dortmund
Voraussetzungen
- Sie sind die personensorgeberechtige Person für ein Kind (Eltern oder Vormund)
- Sie können nicht alle gewährleisten, dass es dem Kind gut geht
- Die Hilfe durch einen Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer ist geeignet und notwendig.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Dortmund
Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII):
§8 "Beteiligung von Kindern und Jugendlichen"
§8a "Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung"
§8b "Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen"
§27"Hilfe zur Erziehung"
§42 "Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen"
Bundeskinderschutzgesetz/Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG):
§1 "Kinderschutz und staatliche Mitverantwortung"
§2 "Information der Eltern über Unterstützungsangebote in Fragen der Kindesentwicklung"
§4 "Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung"
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):
§1666 "Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls"
§1666a "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Vorrang öffentlicher Hilfen"
Verfahrensablauf
- Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf.
- In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Dies kann zum Beispiel ein Erziehungsbeistand oder ein Betreuungshelfer für Ihr Kind sein.
- Wenn diese Hilfe in Frage kommt, dann stellen Sie einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung.
- Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind. Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
- Das Jugendamt beauftragt einen freien Träger der Wohlfahrtspflege. Dort ist der Erziehungsbeistand oder der Betreuungshelfer angestellt.
Fristen
Hinweise für Dortmund
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist individuell.
Kosten
Hinweise für Dortmund
Bei einer Unterbringung außerhalb der eigenen Familie und bei der Erziehung in Tagesgruppen wird geprüft, ob und in welcher Höhe die Eltern, Minderjährigen und jungen Erwachsenen zu den Kosten herangezogen werden (§§ 91 bis 96 SGB VIII). Die Höhe errechnet das Jugendamt. Diese richtet sich nach dem Einkommen. Familien mit geringem Einkommen zahlen nur wenig oder nichts. Auf keinen Fall darf eine notwendige Hilfe an Kostenfragen scheitern.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Dortmund
Weitere Informationen
Hinweise für Dortmund
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen am 11.11.2022