Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer Unterstützung

    Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer beantragen

    Ihr Kind hat Probleme im Alltag oder in seiner Entwicklung? Sie als Elternteil können Ihrem Kind alleine nicht helfen? Dann kann ein Erziehungsbeistand Ihr Kind unterstützen.

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Der Elternteil, in dessen Obhut ein minderjähriges Kind lebt, kann unter bestimmten Voraussetzungen beim Jugendamt schriftlich eine Beistandschaft beantragen.

    Das Jugendamt hat als Beistand des Kindes folgende Aufgaben:

    • die Vaterschaft festzustellen,
    • Unterhaltsansprüche des Kindes geltend zu machen.

    Auf Wunsch des antragstellenden Elternteils können die Aufgaben beschränkt werden, z.B. nur auf die Feststellung der Vaterschaft.

    Die Beistandschaft ist ein Angebot des Jugendamtes. Das Jugendamt informiert bei Bedarf über Einzelheiten. Die Beistandschaft ist nur möglich, wenn dem betreuenden Elternteil auch die elterliche Sorge zusteht. Das Kind muss seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben; seine Staatsangehörigkeit ist ohne Bedeutung.

    Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt. Der Beistand wird nur für die oben genannten Aufgaben vertretungsberechtigt. Er kann dadurch verantwortlich für das Kind handeln und umgehend alle notwendigen rechtlichen Schritte einleiten, z.B. ein gerichtliches Verfahren.

     

    Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    3.5.1: Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss, Elterngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf dem Stempel 5

    33334 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5241 85-0

    Fax: +49 5241 85-2460

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis 
    • Ggf. Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel: Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister, Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht

    Formulare

    Hinweise für Gütersloh

    Voraussetzungen

    • Sie sind die personensorgeberechtige Person für ein Kind (Eltern oder Vormund)
    • Sie können nicht alle gewährleisten, dass es dem Kind gut geht
    • Die Hilfe durch einen Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer ist geeignet und notwendig. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Gütersloh

    Verfahrensablauf

    • Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf. 
    • In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Dies kann zum Beispiel ein Erziehungsbeistand oder ein Betreuungshelfer für Ihr Kind sein. 
    • Wenn diese Hilfe in Frage kommt, dann stellen Sie einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung. 
    • Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind. Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
    • Das Jugendamt beauftragt einen freien Träger der Wohlfahrtspflege. Dort ist der Erziehungsbeistand oder der Betreuungshelfer angestellt.

    Fristen

    Hinweise für Gütersloh

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist individuell.

    Kosten

    Bei ambulanten Hilfen zur Erziehung entstehen für die antragstellende Person keine Kosten. Die Kosten übernimmt das Jugendamt. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Gütersloh

    Weitere Informationen

    Hinweise für Gütersloh

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Gütersloh

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de