Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer beantragen
Ihr Kind hat Probleme im Alltag oder in seiner Entwicklung? Sie als Elternteil können Ihrem Kind alleine nicht helfen? Dann kann ein Erziehungsbeistand Ihr Kind unterstützen.
Beschreibung
Hinweise für Köln
Sie sind Alleinerziehend und benötigen Unterstützung bei den Unterhaltsangelegenheiten Ihres Kindes? Wir können Ihnen mit einem Beratungsgespräch, einer aktiven Unterstützung oder einer Beistandschaft helfen.
Beratung
Wir beraten Sie in einem ausführlichen Gespräch zum Unterhalt Ihres Kindes. Weitere Themen können Ihr eigener Unterhalt aufgrund der Geburt Ihres Kindes, die elterliche Sorge oder die Vaterschaftsklärung sein.
Unterstützung
Stellen wir im Rahmen des Beratungsgesprächs fest, dass Sie weiterführende Hilfe benötigen, weil zum Beispiel die Höhe des Unterhalts berechnet werden soll, so haben Sie die Möglichkeit, eine Unterstützung zu beantragen. Wir können dann in Ihrem Auftrag für Ihr Kind handeln und bei dem anderen Elternteil Einkommensnachweise für die Unterhaltsberechnung anfordern.
Beistandschaft
Wenn wir im im Rahmen der Unterstützung erkennen, dass der andere Elternteil in den Unterhaltsangelegenheiten oder auch bei der Feststellung der Vaterschaft Ihres Kindes nicht mitarbeitet, können gerichtliche Schritte erforderlich werden. Sie können dann eine Beistandschaft für Ihr Kind beantragen. Hierdurch werden wir Beistand für Ihr Kind. Die Aufgabe wird von einer Verwaltungskraft, dem Beistand, wahrgenommen.
Der Beistand gilt neben Ihnen als gesetzliche Vertretung des Kindes. Die Beistandschaft kann die Festsetzung und Durchsetzung des Unterhalts für Ihr Kind und erforderlichenfalls auch die Klärung der Vaterschaft beinhalten. Als Beistand können wir die nötigen Anträge beim Familiengericht stellen und Ihr Kind vor Gericht vertreten. In Unterhaltssachen dürfen Sie Ihr Kind vor Gericht dann nicht mehr vertreten. Ihr Sorgerecht ist ansonsten nicht eingeschränkt. Als Beistand sind wir weisungsfrei und treffen unsere Entscheidungen im Rahmen unserer Fachkompetenz zum Wohl des Kindes. Die Beistandschaft endet automatisch durch Volljährigkeit des Kindes. Sie können die Beendigung der Beistandschaft auch jederzeit schriftlich erklären.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Beistandschaft Rodenkirchen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0221 / 221-92123
Fax: 0221 / 221-92336
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Ggf. Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel: Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister, Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht
Formulare
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Voraussetzungen
- Sie sind die personensorgeberechtige Person für ein Kind (Eltern oder Vormund)
- Sie können nicht alle gewährleisten, dass es dem Kind gut geht
- Die Hilfe durch einen Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer ist geeignet und notwendig.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
- Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf.
- In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Dies kann zum Beispiel ein Erziehungsbeistand oder ein Betreuungshelfer für Ihr Kind sein.
- Wenn diese Hilfe in Frage kommt, dann stellen Sie einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung.
- Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind. Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
- Das Jugendamt beauftragt einen freien Träger der Wohlfahrtspflege. Dort ist der Erziehungsbeistand oder der Betreuungshelfer angestellt.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist individuell.
Kosten
Bei ambulanten Hilfen zur Erziehung entstehen für die antragstellende Person keine Kosten. Die Kosten übernimmt das Jugendamt.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen am 11.11.2022