Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer Unterstützung

    Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer beantragen

    Ihr Kind hat Probleme im Alltag oder in seiner Entwicklung? Sie als Elternteil können Ihrem Kind alleine nicht helfen? Dann kann ein Erziehungsbeistand Ihr Kind unterstützen.

    Beschreibung

    Hinweise für Köln

    Sie sind Alleinerziehend und benötigen Unterstützung bei den Unterhaltsangelegenheiten Ihres Kindes? Wir können Ihnen mit einem Beratungsgespräch, einer aktiven Unterstützung oder einer Beistandschaft helfen.

    Beratung

    Wir beraten Sie in einem ausführlichen Gespräch zum Unterhalt Ihres Kindes. Weitere Themen können Ihr eigener Unterhalt aufgrund der Geburt Ihres Kindes, die elterliche Sorge oder die Vaterschaftsklärung sein.

    Unterstützung

    Stellen wir im Rahmen des Beratungsgesprächs fest, dass Sie weiterführende Hilfe benötigen, weil zum Beispiel die Höhe des Unterhalts berechnet werden soll, so haben Sie die Möglichkeit, eine Unterstützung zu beantragen. Wir können dann in Ihrem Auftrag für Ihr Kind handeln und bei dem anderen Elternteil Einkommensnachweise für die Unterhaltsberechnung anfordern.

    Beistandschaft

    Wenn wir im im Rahmen der Unterstützung erkennen, dass der andere Elternteil in den Unterhaltsangelegenheiten oder auch bei der Feststellung der Vaterschaft Ihres Kindes nicht mitarbeitet, können gerichtliche Schritte erforderlich werden. Sie können dann eine Beistandschaft für Ihr Kind beantragen. Hierdurch werden wir Beistand für Ihr Kind. Die Aufgabe wird von einer Verwaltungskraft, dem Beistand, wahrgenommen.

    Der Beistand gilt neben Ihnen als gesetzliche Vertretung des Kindes. Die Beistandschaft kann die Festsetzung und Durchsetzung des Unterhalts für Ihr Kind und erforderlichenfalls auch die Klärung der Vaterschaft beinhalten. Als Beistand können wir die nötigen Anträge beim Familiengericht stellen und Ihr Kind vor Gericht vertreten. In Unterhaltssachen dürfen Sie Ihr Kind vor Gericht dann nicht mehr vertreten. Ihr Sorgerecht ist ansonsten nicht eingeschränkt. Als Beistand sind wir weisungsfrei und treffen unsere Entscheidungen im Rahmen unserer Fachkompetenz zum Wohl des Kindes. Die Beistandschaft endet automatisch durch Volljährigkeit des Kindes. Sie können die Beendigung der Beistandschaft auch jederzeit schriftlich erklären.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_0749e6d32015ae2057ac2023722f3ed3

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Beistandschaft Innenstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwigstraße 8

    50667 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-91123

    Fax: 0221 / 221-91133

    E-Mail: jugendamt.innenstadt@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Beistandschaft Chorweiler

    Adresse

    Hausanschrift

    Pariser Platz 1

    50765 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-96123

    Fax: 0221 / 221-96239

    E-Mail: jugendamt.chorweiler@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Beistandschaft Ehrenfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Venloer Straße 419-421

    50825 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-94123

    Fax: 0221 / 221-93655

    E-Mail: jugendamt.ehrenfeld@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Beistandschaft Nippes

    Adresse

    Hausanschrift

    Neusser Straße 450

    50733 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-95123

    Fax: 0221 / 221-95395

    E-Mail: jugendamt.nippes@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Beistandschaft Porz

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Ufer 64-70

    51143 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-97123

    Fax: 0221 / 221-97281

    E-Mail: jugendamt.porz@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Beistandschaft Kalk

    Adresse

    Hausanschrift

    Kalker Hauptstraße 247-273

    51103 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-98123

    Fax: 0221 / 221-98537

    E-Mail: jugendamt.kalk@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Beistandschaft Mülheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Wiener Platz 2a

    51065 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-99123

    Fax: 0221 / 221-99606

    E-Mail: jugendamt.muelheim@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Beistandschaft Lindenthal

    Adresse

    Hausanschrift

    Aachener Straße 220

    50931 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-93123

    Fax: 0221 / 221-93364

    E-Mail: jugendamt.lindenthal@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Beistandschaft Rodenkirchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Industriestraße 161

    50999 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-92123

    Fax: 0221 / 221-92336

    E-Mail: jugendamt.rodenkirchen@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis 
    • Ggf. Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel: Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister, Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht

    Formulare

    Hinweise für Köln

    Voraussetzungen

    • Sie sind die personensorgeberechtige Person für ein Kind (Eltern oder Vormund)
    • Sie können nicht alle gewährleisten, dass es dem Kind gut geht
    • Die Hilfe durch einen Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer ist geeignet und notwendig. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Köln

    Verfahrensablauf

    • Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf. 
    • In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Dies kann zum Beispiel ein Erziehungsbeistand oder ein Betreuungshelfer für Ihr Kind sein. 
    • Wenn diese Hilfe in Frage kommt, dann stellen Sie einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung. 
    • Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind. Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
    • Das Jugendamt beauftragt einen freien Träger der Wohlfahrtspflege. Dort ist der Erziehungsbeistand oder der Betreuungshelfer angestellt.

    Fristen

    Hinweise für Köln

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist individuell.

    Kosten

    Bei ambulanten Hilfen zur Erziehung entstehen für die antragstellende Person keine Kosten. Die Kosten übernimmt das Jugendamt. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Köln

    Weitere Informationen

    Hinweise für Köln

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de