vorgesehen zum Löschen - Führerschein

    vorgesehen zum Löschen - Führerschein

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Seit dem 01.01.2020 gibt es die Fahrerlaubnisklasse B196. Ein Pkw-Fahrer darf mit dieser im Inland Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) bis 125 ccm führen mit einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt (vergleichbar Klasse A1)

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    Version

    Technisch geändert am 12.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fahr- und Beförderungserlaubnisse

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    50126 Bergheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02271 83-43630

    Fax: 02271 83-33622

    Version

    Technisch geändert am 16.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fahr- und Beförderungserlaubnisse

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    50126 Bergheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02271 83-43630

    Fax: 02271 83-33622

    Version

    Technisch geändert am 16.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    • Vorsprache nur mit Termin möglich
    • Personalausweis
    • Führerschein
    • biometrisches Passbild
    • Nachweis über erfolgte Fahrerschulung

    Formulare

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    - mind. 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B - mind. 25 Jahre alt - Fahrerschulung in einer Fahrschule ohne Prüfung (4 Unterrichtseinheiten je 90 Minuten Theorie und 5 Unterrichtseinheiten je 90 Minuten Praxis)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Fristen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Kosten

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Der Antrag kann nur persönlich in der Führerscheinstelle in Bergheim gestellt werden.

    Der vorläufige Führerschein ist nur im Inland gültig.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de