vorgesehen zum Löschen - Führerschein
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Beschreibung
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Seit dem 01.01.2020 gibt es die Fahrerlaubnisklasse B196. Ein Pkw-Fahrer darf mit dieser im Inland Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) bis 125 ccm führen mit einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt (vergleichbar Klasse A1)
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Ansprechpartner
Fahr- und Beförderungserlaubnisse
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02271 83-43630
Fax: 02271 83-33622
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erforderliche Unterlagen
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- Vorsprache nur mit Termin möglich
- Personalausweis
- Führerschein
- biometrisches Passbild
- Nachweis über erfolgte Fahrerschulung
Formulare
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Voraussetzungen
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- mind. 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B - mind. 25 Jahre alt - Fahrerschulung in einer Fahrschule ohne Prüfung (4 Unterrichtseinheiten je 90 Minuten Theorie und 5 Unterrichtseinheiten je 90 Minuten Praxis)
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Der Antrag kann nur persönlich in der Führerscheinstelle in Bergheim gestellt werden.
Der vorläufige Führerschein ist nur im Inland gültig.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen