Mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister
Hinweise für Lübbecke
Beschreibung
Hinweise für Lübbecke
Hat das Standesamt in Geburts-, Heirats- oder Sterbefällen sowie im Lebespartnerschaftsregister Beurkundungen vorgenommen, so können Sie dort entsprechende
- Geburtsurkunden
- Sterbeurkunden
- Eheurkunden und
- Urkunde über die eingetragene Lebenspartnerschaft
erhalten.
Bitte beachten Sie, dass die Zweitschrift einer Geburtsurkunde nur durch das zuständige Standesamt Ihres Geburtsortes ausgestellt werden kann.
Diese Gebühren fallen an:
10,- € - Erstexemplar
5,- € - jedes weitere Exemplar, welches zeitgleich ausgestellt wird
Um überflüssige Gebühren von kommerziellen Drittanbietern zu vermeiden, nutzen Sie bitte ausschließlich den Bestellservice der Stadt Lübbecke über unser Serviceportal. Dann fällt für Sie lediglich die Verwaltungsgebühr für die von Ihnen bestellte(n) Urkunde(n) an.
Nutzen Sie gerne das Kontaktformular! Das bietet eine sichere und bequeme Möglichkeit um mit uns in Kontakt zu treten!
Nennen Sie uns bitte ihr Geburtsdatum, Ihre Anschrift und ggfs. Ihren Geburtsnamen, wenn Sie eine Urkunde anfordern.
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Ansprechpartner
Bereich Ordnung und Soziales / Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05741 276-815
E-Mail: standesamt@luebbecke.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lübbecke
Formulare
Hinweise für Lübbecke
Voraussetzungen
Hinweise für Lübbecke
Rechtsgrundlage(n)
§50 PStV
Verfahrensablauf
Hinweise für Lübbecke
Fristen
Hinweise für Lübbecke
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Lübbecke
Kosten
Hinweise für Lübbecke
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lübbecke
Weitere Informationen
Hinweise für Lübbecke
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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