Mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister
Hinweise für Bad Honnef
Beschreibung
Hinweise für Bad Honnef
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Da die benötigten Unterlagen von Ihrem individuellen Hintergrund abhängen, kann nur das Standesamt verbindliche Aussagen hierzu treffen. In der Regel werden benötigt:
- Eigenen Personalausweis, Reisepass oder eID des Personalausweises
- Geburtsbescheinigung
- Nachweis der Antragsberechtigung (Eheurkunde, Geburtsurkunde, etc.)
- ggf. Nachweis des rechtlichen oder berechtigten Interesses
- ggf. Vollmacht zur Abholung (Wenn abholende Person nicht antragstellende Person ist)
Formulare
Hinweise für Bad Honnef
Voraussetzungen
Hinweise für Bad Honnef
Rechtsgrundlage(n)
§50 PStV
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Gebühren richten sich nach der Tarifstelle 2.2.2.4.5 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW und betragen:
für die erste Urkunde: 10,00€
für jede weitere Ausfertigung: 5,00€
Gebührenfrei bei zweckgebundener Ausstellung (zum Beispiel zur Beantragung staatlicher Sozialleistungen, Sozialversicherung)
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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